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Umschulung / Fehlzeiten


toc

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Hab da mal ne Frage...;)

Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung. Uns wurde jetzt vom Ausbildungsinstitut erzählt, dass es eine Grenze für Fehltage gibt. Wird die Überschritten, sagt die IHK "NO" zur Prüfungszulassung (in dem Fall übrigens IHK Augsburg).

Diese Grenze soll bei 40 Tagen liegen. Nun kann ich aber in den Unterlagen, wo auch die Zulassungsvoraussetzungen erwähnt werden, nichts dementsprechendes finden.

Weiß das jemand genauer? Würde mich mal interessieren, weil 2 bei uns schon mächtig hart an der Grenze sind und das nicht, weil sie chronische "Blaumacher" sind, sondern weil´s bei denen in den letzten Monaten einfach mächtig dumm gelaufen ist.

Man muß auch dazu sagen, dass diese beiden mit Ihren Noten besser als der Klassendurchschnitt sind und schlechte Leistungen kein Argument wären.

TOC

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Aaaalso:

Die Fehlzeiten müssen dem AA gemeldet werden. Die 40 Tage können mittelabhängig, je nach Förderung, sein, aber auch eine individuelle Grösse der Stelle, die zu beurteilen hat, ob eine Anmeldung zur Prüfung "Sinn" macht.

Tipp: offen das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des AA suchen und die Sachlage erklären.

Frage: 40 Tage von "was"? Und wer sagt das?

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Originally posted by bimei

Aaaalso:

Die Fehlzeiten müssen dem AA gemeldet werden. Die 40 Tage können mittelabhängig, je nach Förderung, sein, aber auch eine individuelle Grösse der Stelle, die zu beurteilen hat, ob eine Anmeldung zur Prüfung "Sinn" macht.

Tipp: offen das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des AA suchen und die Sachlage erklären.

Frage: 40 Tage von "was"? Und wer sagt das?

also... es wird vom ausbildenden institut gesagt, dass die ihk-richtlinie besagt, man dürfe 10 % der ausbildungszeit fehlen, was in diesem fall dann auf 40 tage kommt bzw. käme. wenn es drüber geht, is nix mehr mit prüfung... alles nur laut aussage der dozenten und des institutsleiters. weder von seiten des AAs noch von seiten der ihk haben die bis jetzt eine bestätigung erhalten, dass es wirklich so ist... allerdings auch keine verneinung.

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Hallo,

also bei uns (Düsseldorf) liegt die Grenze bei 15% der Ausbildungsgesamtzeit. Sonst macht die IHK Ärger bei der Zulassung zur Abschlußprüfung.

Unabhängig davon kann es noch Ärger mit dem AA geben, das entweder Geld streicht (bei unentschuldigten Fehlstunden) oder den Erfolg der Maßnahme gefährdet sieht.

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Originally posted by toc

... es wird vom ausbildenden institut gesagt, dass die ihk-richtlinie besagt, man dürfe 10 % der ausbildungszeit fehlen, ...

Eine allgemeingültige IHK-Richtlinie gibt es dazu nicht. Es kann zwar sein, dass einige IHKn so eine Richtlinie festlegen, aber das ist dann eben eine Richtlinie.

Die Zulassung zur Prüfung bei Umschulungen begründet sich nach § 40 BBiG (Externen-Prüfungen). Die IHK Berlin bspw. sagt zusätzlich: Die Zulassung kann aber nur dann erfolgen, wenn die Teilnehmer/-innen den Umschulungslehrgang ohne wesentliche Fehlzeiten durchlaufen haben. Deshalb muß mit der Prüfungsanmeldung eine Übersicht der individuellen Fehlzeiten eingereicht werden. Diese Fehlzeitenübersicht muss bei geförderten Massnahmen auch dem AA jeden Monat vorgelegt werden. Auch das AA wird also hellhörig, wenn erhebliche Fehlzeiten da sind. Ausserdem muss der Bildungsträger bei Antrag auf Zulassung zur Prüfung aber auch Notendurchschnitte bescheinigen.

Ohne Wertung würde ich jetzt erstmal sagen, dass mit Sicherheit wohlwollend geprüft wird.

Um das ganz genau zu erfahren, hilft also nur das Vorstellligwerden beim zuständigen Sachbearbeiter für Umschulungen der örtlichen IHK.

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