Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Originally posted by sheep

Soweit richtig ?

Ja, soweit richtig.

Gesetzliche Grundlage:

§ 29 BBiG

Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, daß der Besuch einer berufsbildenden Schule oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzurechnen ist.

(2) Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.

(3) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

(4) Vor der Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 sind die Beteiligten zu hören.

@ bimei

Also laut dem Gesetzestext ziemlich unkonkret, sprich individuell mit der Schule bzw. IHK auszuhandeln.

Originally posted by ...

...hab keinen text - stimmt aber trotzdem.

...z,b. ihk münchen und ihk passau lassen verkürzung vor beginn der ausbildung um bis zu 1 jahr wegen abi oder ähnlichem zu.

...zusätzlich gibt es die möglichkeit wegen guter leistungen während der ausbildung um 1 jahr zu verkürzen.

FEHLER:

...nachträgliche verkürzung nur ein halbes jahr - maximale verkürzung also 1,5 jahre.

ENTSCHULDIGUNG!!

@ ...

Mit "nachträglicher Verkürzung" meinst du die Verkürzung während der Ausbildung, richtig ?

...genau.

...bei uns wird die verkürzung folgendermassen gehandhabt:

...verkürzung für vorbildung (max. 1 jahr) : vor/bei ausbildungsvertragsabschluss

...verkürzung wegen (sehr) guter leistungen (max. 1/2 jahr) : nur während der ausbildung auf antrag

Originally posted by mtn

Dazu bekomme ich weil ich Abi habe zusätzlich:

1. LJ. 100,00 €

2. LJ. 98,00 €

3. LJ. 71,00 €

Das finde ich ziemlich erfreulich ;)

hi!

Das finde ich aber ungewöhnlich! Ist das bei euch im Tarifvertrag geregelt oder wie hast du das geschafft?

Originally posted by Chippie

Jetzt mal meine Fragen:

-Ist das nicht ein bisschen wenig oder verdient ihr auch so wenig?

-Und wenn ich jetzt um 1 Jahr verkürze, bekomme ich dann nicht schon im 1. Jahr das gehalt des 2. Jahres???

Um nach der ganzen Verkürzungsdiskussion mal wieder auf das eigentliche Thema zurück zukommen:

In der aktuellen c't Gehaltsstatistik werden für die Ausbildung zum Fachinformatiker eine Dauer von 36 Monaten und eine Ausbildungsvergütung von durchschnittlich 628 EUR im ersten, 676 EUR im zweiten und 736 EUR im dritten Lehrjahr angegeben.

(Quelle: c't 6/03, S. 125)

Ich persönlich bekomme etwas mehr, da in dem für mich gültigen Tarifvertrag vereinbart ist, dass man ab 21 Jahren bei Ausbildungsbeginn mehr Gehalt bekommt. Und ich habe 7 Monate verkürzt, da ich zum einen schon einen Beruf gelernt hatte und zweitens mein Grundwehrdienst noch beendet werden musste.

@Doham

Ich staune immer wieder - das sind die Finazdienstleisterwerte, und die sind idR an der oberen Grenze. Das dann als Durchschnitt zu werten - heftig.

Persönlich kann ich mir derartige Beträge bei kleinen Klitschen, Textilindustrie etc nicht vorstellen - aber was solls.

Jeder bekommt, was er verdient - die Frage ist, ob er verdient, was er bekommt :P

Nix für ungut ;)

LiGrü

Michael (sehr erstaunt)

PS: Zur eigentlichen Frage: ich persönlich finde das ganz oben genannte Ausbildungsgehalt (AUSBILDUNGSGEHALT!!!) als mehr als ausreichend...

Wie gesagt, die Werte stammen aus der c't. Dass die Gehälter in kleinen Betrieben deutlich darunter liegen, ist mir auch aus meinem Bekanntenkreis bekannt. Auch wenn man hier die Aussagen von anderen Boardteilnehmern der letzten Monate vergleicht, wird man auf deutlich tiefere Beträge kommen.

PS: Zur eigentlichen Frage: ich persönlich finde das ganz oben genannte Ausbildungsgehalt (AUSBILDUNGSGEHALT!!!) als mehr als ausreichend...

Für jemand der noch bei seinen Eltern wohnt ist das im ersten Thread genannte Gehalt IMHO auch ausreichend. Für mich, der unbedingt eine eigene Wohnung braucht (Arbeitsstelle <-> Wohnort zu weit entfernt) und eine noch günstige Miete von 310 EUR zahlt, wäre das obige Gehalt eindeutig zu niedrig. Ich brauch ja auch noch was zum Essen und Leben, obwohl ich selten ausgehe oder Geld für Freizeit brauche, geht einiges an Geld z.B. in Nebenkosten.

@Doham:

Also auf "günstige" Mietpreise von 310 € "freue" ich mich auch schon... :rolleyes:

Hast du schon mal versucht BAB zu beantragen?

Gibts da irgendwelche Erfahrungen mit?

Im besten Fall kann man damit ja das Gehalt noch ein ganzes Stück "aufwerten".

Es ist zum einen meine zweite Ausbildung, zum zweiten verdiene ich ca. 750 EUR netto und drittens sind in den 310 EUR alle Kosten (Miete, Strom, Wasser usw.) eingerechnet. IMHO bekomme ich keine BAB o.ä. da ich vermutlich über der Grenze liege, ausserdem komme ich mit meinem Geld klar und liege dem Staat auch nicht auf der Tasche ;)

@Doham:

Ahso... na da hast du aber im Raum Nürnberg eine recht preiswerte Wohnung erwischt, oder?

Ich finde die Einstellung, dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen, sehr gut, wenn ich aber nach HH ziehe wird mir wohl leider nichts anderes übrig bleiben.

Na mal sehen...

Ich wohne ja nicht direkt in Nürnberg, sondern etwas in der Fränkischen Schweiz. Direkt an der A9 in einer Kleinstadt. Da sind die Mieten allgemein nicht so hoch. Wenn ich jetzt in München oder Hamburg wohnen müsste, wäre das natürlich eine andere Sache.

Wohnungen und Mietpreise sind jetzt wirklich ein anderes Thema.

Ich finde Chippies Vergütung vollkommen in Ordnung! Ich hatte etwa die gleiche Ausbildungsvergütung und wohne auch in einer eigenen Wohnung in Frankfurt/M..

Ich kenne es nur so, dass man IMMER beim Gehalt des 1. Lehrjahres anfängt, egal wie viel man schon von vornhinein verkürzt.

Gruß, sloopy

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.