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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Moin!

Ich meine gelesen zu haben, dass man als

AN 2 Jahre lang ein Wettberbsverbot resp. Konkurrenzverbot

bezüglich des Arbeitsgebietes hat, welches man in der

alten Firma bearbeitete.

Klartext: ich habe an - zum Beispiel - Qualitätssicherungssoftware

bei meinem alten AG gearbeitet und möchte jetzt ähnliches privat

schreiben und ggf. verticken. Ich habe ja Spezialwissen erworben,

insbesondere über die Vorgehensweise/realisierung meines AG.

Das wäre (vermutlich) ein Wettbewerbsvorteil.

Kann mir jemand eine Quelle dazu nennen?

Danke!

nopenta

Soweit ich weiss hat man nur Wettbewerbsverbot wenn man das mal so in irgend einem Vertrag unterschrieben hat.

Bin mir aber nicht sicher.

Gruss, Mugglberger

Moin!

Unter

http://149.219.195.60/fragen/rfindex10.html

findet sich eine ganze Menge zum Thema Arbeit.

(Ist vielleicht für einige nützlich.)

Ich habe festgestellt, dass mein Fall in eine

Wettbewerbbeschränkung fallen könnte. Aber

leider genau diese Informationen fehlen dort ...

nopenta

Originally posted by Mugglberger

Bin mir aber nicht sicher.

[OT]Vielleicht hättest Du dann diesen Post einfach weglassen können[/OT]

Das Wettbewerbsverbot gilt nur während des Bestands des Arbeitsverhältnisses.

--------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Bundesarbeitsgericht

17.10.1969

AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7

Mehr dazu:

http://149.219.195.60/fragen/rfindex10029.html

Gruss

Dietmar

[edit] @nopenta warst schneller ;) [/edit]

Originally posted by Beagol+Sollum

Das Wettbewerbsverbot gilt nur während des Bestands des Arbeitsverhältnisses.

--------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Bundesarbeitsgericht

17.10.1969

AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7

Mehr dazu:

http://149.219.195.60/fragen/rfindex10029.html

Das kann aber so nicht korrekt sein.

Das mag nur gelten, sofern man gekündigt wird, aber nicht bei Eigenkündigung.

PS : Irgendwie wollen eure Links nicht?

Originally posted by Der Kleine

Das kann aber so nicht korrekt sein.

Das mag nur gelten, sofern man gekündigt wird, aber nicht bei Eigenkündigung.

PS : Irgendwie wollen eure Links nicht?

Ich muss gestehen, dass ich mich nicht eingelesen habe. Kannte nur die Seite. Der ARD Ratgeber ist aber doch sehr Seriös. Vieleicht fragt man da ja mal bei Unklarheiten an.

Bei mir geht er.

...ich versteh, das schon so, dass das gesetzliche wettbererbsverbot nur während der dauer des arbeitsverhältnisses andauert.

...weitergehende regelungen (vertragliches wettbewerbsverbot9 müssen ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden.

Moin!

- das Wettbewerbsverbot bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis.

- die Wettbewerbsbeschränkung bezieht sich auf die Zeit danach, aber höchstens zwei Jahre. Nur was sagt die aus ... MUSS solch eine ausdrücklich vereinbart werden? Oder gibt es eine Standardfassung. Ich habe mal bei den ARD Leuten angefragt.

Abgesehen davon habe ich auf juristischen Seiten die Sprachregelung gefunden:

Wettbewerbsverbot extends Wettbewerbsbeschränkung

nopenta

...was soll denn das heissen?

...ansonsten ist es meiner meinung nach so, dass du nach ablauf des arbeitsvertrag nur beschränkungen unterliegst, die ausdrücklich im vertrag genannt sind.

...abgesehen von datenschutzgeschichten.

Originally posted by nopenta

- das Wettbewerbsverbot bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis.

Ja, und alles, was nach dem Arbeitsverhältnis "verboten" sein soll, muss vereinbart werden.

Weiter geregelt in der Gewerbeordnung und im HGB.

- die Wettbewerbsbeschränkung bezieht sich auf die Zeit danach, ...

Nein, Wettbewerbsbeschränkungen sind Vereinbarungen zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Dazu gibt es auch ein Gesetz, Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB), zu finden z. B. hier.

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