Veröffentlicht 29. März 200322 j wenn ich z.b. schriftliche nicht bestehe, muss ich bei dem betrieb nicht bleiben, muss dafür aber auf eigene kosten halbes jahr später die Prüfung machen - das geht oder? (ich kann z.b. zivildienst machen, arbeiten, studieren, etc) und was ich wenn ich beim teil A nicht bestehe? ich brauche dafür doch dann einen betrieb wo ich mein Projekt machen müsste?
29. März 200322 j Also, wenn Du die Abschlüssprüfung nicht bestehst, dann verlängert sich Dein Ausbildungsvertrag automatisch um ein halbes Jahr. Er wird maximal zweimal verlängert. Die AP finden ja alle halbe Jahre statt. Mir ist nicht bekannt, dass man den Betrieb verlassen kann und dann in einem halben Jahr die AP nochmal machen kann. Man muss noch in einem Ausbildungsbetrieb sein. Genaueres kann Dir deine IHK sagen. Frank
29. März 200322 j ...das stimmt so nicht zu 100%. ...es ist möglich den betrieb zu verlassen und aus einer berufstätigkeit oder aus dem pflichtdienst heraus die prüfung abzulegen. ...es gibt keine automatische verlängerung. ...knifflig wird es aber, wenn du auch das projekt versemmelst. dann brauchst du unter umständen einen neuen "projektbetrieb".
29. März 200322 j Autor weiß jemand genaues? meine firma geht vielleicht konkurs, und ich würde auch lieber weiter was machen, als ausbildung zu verlängern - wenn es keine nachteile für mich dadurch entstehen (falls die prüfung schief geht...)
29. März 200322 j Originally posted by ... ...es gibt keine automatische verlängerung. Hast recht. Ich habe nochmal nachgeschaut. §14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz Besteht der Auszubildende die AP nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Frank
29. März 200322 j ...@ hund ...das ist genau. ...die schriftliche kannst mit oder ohne betrieb wiederholen. ...vermasselst du das projekt, brauchst du im regelfall ein neues projekt und damit einen projektbetrieb. ...was ist unklar?
29. März 200322 j Originally posted by palvoelgyi Also, wenn Du die Abschlüssprüfung nicht bestehst, dann verlängert sich Dein Ausbildungsvertrag automatisch um ein halbes Jahr. Nicht automatsch: § 14 BBiG (1) ... (2) ... (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. edit: warst schneller.
3. April 200322 j Moin, für mich stellt sich im Moment eine ähnliche Frage. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag unterschrieben, welcher mit wirkung zum 1.7.03 beginnt. Was ist aber wenn ich die Prüfung nicht bestehen sollte ? Ist dieser vertrag dann noch gültig ? kann ich die Prüfung aus diesem Arbeitsverhältnis herraus wiederholen ? zur Info: Der Betrieb wo ich anfange ist auch mein Ausbildungsbetrieb. greetz Beo
3. April 200322 j Ich frag mich alleine schon was ist, wenn deine Mündliche erst nach dem 1.7. ist. Ich sehe das so: Du kannst, wenn du durchgefallen bist bei deinem Arbeitgeber unter dem neuen Vertrag arbeiten. Allerdings hast du dann keine abgeschlossene Ausbildung. Oben steht ja irgendwo, dass sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Deswegen würde ich an deiner Stelle die Option mit der Verlängerung des Ausbildungsvertrages nehmen.
3. April 200322 j Autor wenn ich die schrieftliche nicht bestehe, und nicht im Betrieb weiter arbeite, und erst im halben Jahr bestehe, hab ich doch genau abgeschlossene Ausbildung die genau so gültig ist, als ob ich gearbeitet habe, oder?
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