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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Nach dem Relaunch der Firmenwebseite ist mir aufgefallen, dass das Impressum nicht auf der Startseite verlinkt ist. Ich meine mal gehört zu haben, dass laut Teledienstgesetz (?) das Impressum direkt auf der Startseite verlinkt werden muss.

Gibt es irgendwo links dazu, bzw. stimmt das überhaupt?

Ich kenne nicht den Wortlaut, aber das Impressum sollte gut sichtbar sein und einfach zu finden, also quasi nicht versteckt sein.

Ich habe es bei uns per Include auf jede Seite rechts unten gepackt.

Ich habe einen Auszug zuhause liegen (allerdings gerade nicht zur Hand). Die Information muss iirc lediglich schnell auffindbar/zugänglich sein, von der ersten Seite steht da nichts.

Das Impressum sollte immer direkt von der Startseite aus zu finden sein.

Genaue Vorgaben wie das aussieht gibt es da nicht.

Soweit mir das mein alter Chef aus der Webdesign-Firma (in der ich mal 2 Jahre gejobt habe) erklärt hat, ist es zwar Pflicht das diese Seite von der Startseite aus aufgerufen werden kann, jedoch unterliegt dies keinem Gesetz das besagt inwiefern man dies optisch hervorheben muss.

Also ein kleiner Textlink ganz unten auf der Page oder an einem anderen Ort wo es das Layout nicht verschnuddelt macht hier keine Abbrüche.

Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher inwieweit sich das durch kleine Zusatzparagraphen verankert das die Schrift und Farbe nicht zu klein bzw Transparent wird.

Ich meine damit das es da dann trotzdem noch zusätzliches gibt das beachtet werden MUSS, z.B.: keine Schriftgröße "1" und auch kein schwarzer Link auf schwarzem Hintergrund.

Naja irgendwie so war das mal.

Ansonsten möchte ich hier noch erwähnen :

FÜR SÄMTLICHE INHALTE AUF DIESER SEITE ( UND AUCH IN DIESEM FORUM :D ) ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG.

:bimei

Original geschrieben von TaoNW

Das Impressum sollte immer direkt von der Startseite aus zu finden sein.

Genaue Vorgaben wie das aussieht gibt es da nicht.

Soweit mir das ... erklärt hat, ist es zwar Pflicht das diese Seite von der Startseite aus aufgerufen werden kann,

Nein, das ist nicht ausdrücklich geregelt. Lediglich:

§ 4 TelediensteG

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

[...]

Weiter steht dort, was mind. enthalten sein muss.

Aus einem Urteil vom LG Düsseldorf, was nicht als "unmittelbar erreichbar" zu bezeichnen ist:

[...]Da die entsprechenden Angaben erst auf einem dem Nutzer nicht ohne weiteres und schon gar nicht leicht erkennbaren Weg in mehreren Schritten durch Anklicken auf mehreren Seiten auf der vierten Webside zu erhalten waren, kann von leicht erkennbaren und unmittelbar erreichbaren Informationen nicht gesprochen werden.[...]

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