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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallöchen,

mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin?

Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis?

MfG

Nixe

Ich habe sie direkt aufs Deckblatt gebracht. Das sah sogar sehr gut aus.

ich hatte sie extra als einzelnes Blatt dazu gelegt. War auch nen Vordruck von unserer IHK. Gehört doch nicht zur Doku an sich, oder?

Original geschrieben von nixe

mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin?

Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis?

Ist unterschiedlich.

Frage Deine IHK, ob eine Vorgabe diesbezueglich existiert.

Wenn keine Vorgabe existiert, dann wuerde ich sie als letzte Seite des Hauptteils oder im Anhang einfuegen.

Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. ;)

Das ist aber wie gesagt von den Vorgaben Deiner IHK abhaengig.

Thanx für die Antworten.

Original geschrieben von hades

Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. ;)

Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen.

Original geschrieben von Der Kleine

Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen.

(Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.)

Aha, interessant...

Laut unserer Pruefungsordnung war es wirklich nur eine "Erklaerung".

Verwaltungsverfahrensgesetz meint:

§ 27. Versicherung an Eides Statt

(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides Statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist.

Vielleicht ist das der Grund; eine Hochschule ist wohl eine Behoerde, eine IHK - ja was eigentlich?

Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor.

Original geschrieben von gajUli

Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor.

Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen.

Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Aber es muß nicht sein. Kann sein, daß die Voraussetzung "Universität" dazu gegeben sein muß.

Bei mir war sie als letzte Seite in der Doku drinn. Auch richtig mit Seitenzahl.

Original geschrieben von Der Kleine

Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen.

Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen.

Das ist mir neu. Ein Bekannter, der Dr.-Ing. ist, meinte seinerzeit, beim Amt haetten sie ihm gesagt, dass Diplome nicht zum Namen gehoeren. Ist aber ein paar Jahre her.

Original geschrieben von gajUli

eine IHK - ja was eigentlich?

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

JDB

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