Veröffentlicht 23. April 200322 j Hallöchen, mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? MfG Nixe
23. April 200322 j ich hatte sie extra als einzelnes Blatt dazu gelegt. War auch nen Vordruck von unserer IHK. Gehört doch nicht zur Doku an sich, oder?
23. April 200322 j Original geschrieben von nixe mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? Ist unterschiedlich. Frage Deine IHK, ob eine Vorgabe diesbezueglich existiert. Wenn keine Vorgabe existiert, dann wuerde ich sie als letzte Seite des Hauptteils oder im Anhang einfuegen. Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Das ist aber wie gesagt von den Vorgaben Deiner IHK abhaengig.
23. April 200322 j Original geschrieben von hades Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen.
23. April 200322 j Original geschrieben von gajUli Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen. Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.)
23. April 200322 j Original geschrieben von Der Kleine Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.) Aha, interessant... Laut unserer Pruefungsordnung war es wirklich nur eine "Erklaerung". Verwaltungsverfahrensgesetz meint: § 27. Versicherung an Eides Statt (1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides Statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist. Vielleicht ist das der Grund; eine Hochschule ist wohl eine Behoerde, eine IHK - ja was eigentlich? Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor.
24. April 200322 j Original geschrieben von gajUli Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor. Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Aber es muß nicht sein. Kann sein, daß die Voraussetzung "Universität" dazu gegeben sein muß.
24. April 200322 j Original geschrieben von Der Kleine Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Das ist mir neu. Ein Bekannter, der Dr.-Ing. ist, meinte seinerzeit, beim Amt haetten sie ihm gesagt, dass Diplome nicht zum Namen gehoeren. Ist aber ein paar Jahre her.
26. April 200322 j Original geschrieben von gajUli eine IHK - ja was eigentlich? Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? JDB
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