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80,6 -> gut oder befriedigend?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute

Kurze Frage: Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird (in meinem Fall IHK Unterfranken)?

Danke,

Bombay

Original geschrieben von Bombay

Hallo Leute

Kurze Frage: Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird (in meinem Fall IHK Unterfranken)?

Danke,

Bombay

Da die IHK kaufmännisch Rundet dürfte dir die zwei sicher sein :)

gottseidank...hehe danke für die schnelle hilfe ;)

Original geschrieben von Ganymed

Da die IHK kaufmännisch Rundet dürfte dir die zwei sicher sein :)

"Die IHK" gibt es nicht.

So wie ich das mitbekommen habe wird teilweise sogar aufgerundet, wenn man unter ??,5 liegt.

Das wird aber wohl mal wieder von IHK zu IHK bzw. von PA zu PA unterschiedlich sein.

Original geschrieben von Bombay

Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird

Genau so ist das: Die meisten PAs runden wohl kaufmännisch (hier also auf); aber es gibt offensichtlich auch PAs, die formulieren "80,6 ist weniger als 81 - also ist die Endnote eine Drei". Ich bedauere auch, daß selbst das (immer noch nicht) einheitlich geregelt ist.

gruß, timmi

Original geschrieben von timmi-bonn

Genau so ist das: Die meisten PAs runden wohl kaufmännisch (hier also auf); aber es gibt offensichtlich auch PAs, die formulieren "80,6 ist weniger als 81 - also ist die Endnote eine Drei".

Bei einem Kollegen von mir gab es sogar den umgekehrten Fall: "80,4 ist mehr als 80 => Note 2". ;)

hamburg rundet nicht.

80,6 punkte sind also keine 81 punkte.

und 81 punkte brauchst du halt mindestens für ein gut

das jede IHK und jeder Pa seinen eigenen S**** macht ist ziemlich nervig, aber im Fach Mathe sind sich alle einig *,5 rauf und *,4 runter. Ist nur noch die Frage wie intensiv die IHK das betreibt. Der eine freut sich der andere nicht.

  • 2 Wochen später...

bekam mit 80,2 ein gut

@michaelxy

Sorry, das glaube ich dir nicht.

@Sandrin,

in der Theorie gibt es wohl wirklich IHKn, die bei 80,2 aufrunden.

Ob die hier genannte Note an sich stimmt lassen wir mal dahin gestellt, das können wir weder beweisen, widerlegen noch fundiert spekulieren. Damit ist es juristisch Hörensagen, und auf der Ebene sollten wir es stehen lassen. Auch wenn ich deinen Verdacht bauchmäßig teile :cool: ;)

LiGrü

Michael (Zweifler)

Hhmm. Meiner Meinung nach ist es sehr ungerecht, dass sowas so uneinheitlich gehandhabt wird. Es gibt doch sonst zigtausend Verordnungen und Regelungen für alles mögliche. Warum kann man sowas elementares nicht Vereinheitlichen? Aber das wurde hier ja schon des öfteren angesprochen.

wenn ichs doch sage

ich bin schon lange dafür, bildungssache gehört auf bundesebene.

und darunter fallen dann auch die regelungen wie zu runden ist.

oder wie kann es sein das ein bundesland immernoch die alte rechtschreibung hat und der rest nicht (oder hat sich da was geändert) IMHO hätte die alte rechschreibung bleiben können.

aber solange jedes bundesland seins machen kann, wird es nie einheitlich werden.:mod:

Es sind - so kams zumindes im TV - immer noch beide Rechtschreibungen erlaubt.

Aus: "Das digitale Lexikon der populären Irrtümer"

Die Rechtschreibung des Duden ist verbindlich

Es gibt keine von der Duden-Redaktion in Mannheim

überwachte »amtliche Kodifizierung der deutschen

Rechtschreibung«.

Richtig ist: Es existiert eine »Vereinbarung« der

verbündeten Regierungen des Deutschen Reiches aus

dem Jahr 1901, »eine einheitliche Rechtschreibung in

den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch

der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung

nicht ohne wechselseitige Verständigung

untereinander und mit Österreich abzuweichen«.

Diese einheitliche Rechtschreibung sollte in den

Schulen mit Beginn des Schuljahres 1903/04, in den

Behörden per 1.1.1903 verbindlich werden.

Die »Vereinbarung« war kein Gesetz. Sie betraf

auch nur die Schulen und den Schriftverkehr der amtlichen

Behörden untereinander; eine irgendwie geartete

Verpflichtung für das breite Publikum oder für die

Parlamente und Gerichte ergab sich daraus nicht: Sowohl

unsere eigenen Briefe als auch Gesetzestexte als

auch Urteile, Beschlüsse und Verfügungen der Gerichte

brauchen sich im Prinzip um den Duden nicht

zu kümmern (und weichen auch tatsächlich öfters von

ihm ab: das Bundesverfassungsgericht schreibt »der

Einzelne«, der Duden verlangt »der einzelne«, und

andere Abweichungen mehr).

Das verbreitete Mißverständnis von der Allgemeinverbindlichkeit

der Duden-Rechtschreibregeln geht

vermutlich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz

der Kultusminister der Länder vom 19.11.1955

zurück, der so beginnt: »Die in der Rechtschreibreform

von 1901 und den späteren Verfügungen festgelegten

Schreibweisen und Regeln sind auch heute

noch verbindlich für die deutsche Rechtschreibung«,

gefolgt von dem Zusatz: »In Zweifelsfällen sind die

im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln

verbindlich.«

Dieser Beschluß ist aber größtenteils deklaratorisch

und nur insofern konstitutiv, als er die Duden-

Redaktion zum Schiedsrichter bestimmt. Und auch

das nur für den amtlichen Schriftverkehr von einer

Behörde zur anderen, auch wenn viele Germanisten

das gern anders sehen; der Rest der Republik kann

ohne Strafe schreiben wie er will.

Lit.: Othmar Jauernig: »Glorienschein der totalen

Amtlichkeit ... Die Rechtschreibung, der Duden

und das Recht«, Forschung und Lehre 6/95,

332–334.

Original geschrieben von Sandrin

Hhmm. Meiner Meinung nach ist es sehr ungerecht, dass sowas so uneinheitlich gehandhabt wird. Es gibt doch sonst zigtausend Verordnungen und Regelungen für alles mögliche. Warum kann man sowas elementares nicht Vereinheitlichen? Aber das wurde hier ja schon des öfteren angesprochen.

sicher ist das ungerecht! ich hatte xx,4 % und bin deswegen bei der schriftlichen Gesamtnote um 0,1% (nicht mal 1 Punkt in Wiso) an einer besseren Note vorbei.

Selbst wenn man diese Sache vereinheitlicht, werden die Prüfer unterschiedlich bewerten. Bei eineim PA bekommst du 79% und bei dem anderen PA würdest du für genau den gleichen Vortrag 82% bekommen. Aber damit müssen wir leben.

79% und bei dem anderen PA würdest du für genau den gleichen Vortrag 82% bekommen

Die Spanne reicht da wohl zwischen 0 - 100 Punkte

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