killOrama Geschrieben 12. Mai 2001 Teilen Geschrieben 12. Mai 2001 hallo! stimmt es eigentlich, dass man den tag vor der prüfung, also jetzt den montag, vom betrieb freigestellt wird? ich hab halt überhaupt keine information von meiner personalabteilung bekommen. muss ich somit zur arbeit gehen? vielleicht kennt sich da einer aus... danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Agent Geschrieben 12. Mai 2001 Teilen Geschrieben 12. Mai 2001 hi ich glaub nicht das es so ne regelung. kann ich mir nicht vorstellen. aber ich glaub das es dir keiner übel nimmt wenn du den tag vor der prüfung frei nimmst. ich geh auf eine berufsfachschule und da hat es letzte woche keine sau interessiert ob man gekommen ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RudiRuessel Geschrieben 12. Mai 2001 Teilen Geschrieben 12. Mai 2001 Original erstellt von killOrama: <STRONG>hallo! stimmt es eigentlich, dass man den tag vor der prüfung, also jetzt den montag, vom betrieb freigestellt wird? ich hab halt überhaupt keine information von meiner personalabteilung bekommen. muss ich somit zur arbeit gehen? vielleicht kennt sich da einer aus... danke!</STRONG> Da gibt es keine gesetzliche Regelung dafuer. Die einzige Regelung besagt, dass du zur Pruefung freigestellt werden musst. Wir haetten eigentlich Berufsschule und haben aber vom Betrieb eine Freistellung dafuer bekommen. Da haettest du dich aber wahrscheinlich eher drum kuemmern muessen. Normalerweise musst du da Urlaub nehmen... weiss aber nich, ob du da einfach am Montag frueh in der Personalabt.anrufen kannst und Urlaub nehmen kannst... Ansonsten musst du normalerweise zur Arbeit. Also ueberleg dir, ob du einfach so blau machst. Klaer das mit der Personalabt. ab und ruf da Montag frueh mal an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
achja Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Ich habe auch frei ob es von Vorteil ist ??? Lernen werde ich eh nichts mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SvenO Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Nach § JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetzt) Pflichten, die dem Arbeitgeber aus dem JArbSchG erwachsen sind: - .... - .... - .... Dazu gehört u.a. dass Jugendliche an dem Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung vom Arbeitgeber freizustellen sind. mfg Sven PS: Ich habe frei! Wer nicht frei hast ist selber schuld! Ich geh morgen schwimmen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
java-master-gesperrt Geschrieben 13. Mai 2001 Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 Hallo Leute, ich habe auch frei bekommen, mir wurde auch gesagt, dass es so vorgeschrieben sei. Ich würde das noch schnell morgen früh telefonisch versuchen zu klären. Viel Glück!!! Ich gehe morgen auch schön schwimmen!!!! :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
killOrama Geschrieben 13. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2001 okay, ich hab mich schlau gemacht: bei allen unter 18 jahren muss der arbeitgeber den tag vorher frei geben. seid ihr schon ÜBER 18, dann müsst ihr schaffen gehen! cool is natürlich, wenn man schule am montag hat, weil dann is net so tragisch, wenn man da mal nicht auftaucht! gruß! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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