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lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende - Kündigung

Empfohlene Antworten

Ich war schon beim Arbeitsamt... die meinten die IHK macht nix, da brauch ich garnicht hingehen... die sind froh, wenn die Ausbildungsstellen haben.

Original geschrieben von Mampfberg

Ich war schon beim Arbeitsamt... die meinten die IHK macht nix, da brauch ich garnicht hingehen... die sind froh, wenn die Ausbildungsstellen haben.

Und das hast Du einfach so geglaubt, ohne Dich persönlich davon zu überzeugen? Du hast also nicht ein einziges Mal mit der IHK über die Probleme mit deinem Ausbildungsbetrieb gesprochen, sondern Dich nur auf die Aussage irgendeines Mitarbeiters vom Arbeitsamt verlassen. Nimm mir die Frage jetzt nicht übel, aber ist der Grund dafür Faulheit oder Dummheit? action-smiley-018.gif

Bis denn

Zornas

Original geschrieben von Christl

Ich kann doch aus unterschiedlichsten Gründen meine Berufsausbildung erst mal aufgeben. Und später wieder aufnehmen.

Warum sollte es nicht möglich sein, bei meinem Arbeitgeber/Ausbilder einen Vertrag zu kündigen, weil ich woanders arbeiten will??

Hat vielleicht auch 'was mit den Ausgaben zu tun, die ein Betrieb für den Azubi hat?!

Immerhin hat der Azubi ja den gleichen Schutz und kann nur aus triftigem Grund gekündigt werden!!!

Original geschrieben von Mampfberg

die meinten die IHK macht nix, da brauch ich garnicht hingehen

Ich habe auch nicht die besten Erfahrungen mit meiner IHK gemacht (eigentlich hat der Kontakt mehr geschadet als genutzt!), ich würde empfehlen, daß Du Dich einfach umfassend informierst und dann selbst Deines Glückes Schmied wirst!

Gruß

as-sassin

Original geschrieben von as-sassin

Ich habe auch nicht die besten Erfahrungen mit meiner IHK gemacht (eigentlich hat der Kontakt mehr geschadet als genutzt!), ich würde empfehlen, daß Du Dich einfach umfassend informierst und dann selbst Deines Glückes Schmied wirst!

Natuerlich. Warum sich auf eine Institution verlassen, die dazu da ist, in solchen Belangen zu helfen? :rolleyes:

Original geschrieben von Hawkeye

Natuerlich. Warum sich auf eine Institution verlassen, die dazu da ist, in solchen Belangen zu helfen? :rolleyes:

Ich habe nur meine eigenen Erfahrungen wiedergegeben - dafür sind Foren doch da, oder?

Ich habe meine IHK angesprochen, weil ich in meinem Ausbildungsbetrieb gar nichts gelernt hab' und meine Situation ändern wollte, nachdem Gespräche mit Ausbilder/Vorgesetzten nichts gebracht hatten.

Die zuständige Person bei meiner IHK hat mir erneut zu Gesprächen mit meinem Ausbilder geraten und danach offensichtlich, obwohl sie mir vorher erklärt hatte, daß die IHK Vertraute des Azubis und Mittler zwischen Betrieb und Azubi ist, jemandem aus meiner Firma von meinem Gespräch mit ihr erzählt, woraufhin ich dann direkt mal zu den Managern gerufen wurde...

Das ist also meine Erfahrung, also gebe ich den Rat: Mach's selbst!

Hi, melde Dich einfach bei deiner zuständigen IHK. Die haben nette Berater und werden Dir weiter helfen. Es gibt extra Leute für diese Situationen! Alles andere wäre wahrscheinlich Glücksspiel!

Kostet nur nen Anruf und Geduld!

und höre nicht auf Leute die vorgeben Ahnung zu haben -

JAV, die sind wohl echt nur da um da zu sein! (selten blöder Spurch)

P.S. Viel Glück dabei!!!

Hi Ihr!

Also ich hab etz gekündigt....

Jetzt wurden mir 6 Tage (2 pro Monat) Urlaub von meinen 15 übrigen abgezogen....

Ist das in Ordnug?

Klar. Für Oktober, November und Dezember steht dir ja kein Urlaub mehr zu, wenn du nicht mehr in dem Betrieb arbeitest.

Gruß, Computerfuzzi

Warum dann gerade 2 Tage pro Monat?

Wieviele Tage hast du insgesamt?

mhh also doch geküpndikt,

konnte man sich kein stücken einigen?

Original geschrieben von Christl

Sag niemals nie.....??? Das kann ich so nicht glauben. Nie wieder? Ich kann doch aus unterschiedlichsten Gründen meine Berufsausbildung erst mal aufgeben.

Die musst du dann anführen.

Wenn du allerdings wg. Berufsaufgabe kündigst und deine Lehre bei einem anderen Betrieb fortsetzt, wirst du deinem ehemaligen Betrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Das gilt bis zu 6 Jahre lang, ist aber in jedem Fall eine Auslegungssache, da der Betrieb natürlich klagen muss, wenn er Schadensersatz fordert und somit ein Arbeitsgericht eine Individualentscheidung fällen wird, die auch zu Gunsten des Auszubildenden sein kann.

PS: Wenn man mit dem Betrieb nicht zufrieden ist und deshalb kündigt, dann kann man das bedenkenlos in die Kündigung schreiben (Wichtiger Grund). Wenn der Betrieb damit nicht einverstanden ist, muss er gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen; sie also anfechten. Und wenn der Betrieb wirklich nicht besonders empfehlenswert für eine Ausbildung ist, dann wird er das ganz sicher nicht tun.

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