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Nach Berufsschule in die Firma!?!?!?!


bmw83

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Also, ich habe soeben bei der IHK Stuttgart angerufen. Es ist so, dass es damals dieses Urteil gab, dass die arbeitszeit angerechnet werden musste. Die Klägerin war zwar jugendlich, aber die Richter haben sich damals auf das Berufsbildungsgesetz berufen, das ja für alle Azubis gilt. D.h. wenn ein Betrieb auf der sicheren Seite sein möchte, sollte dieser die Fahrtzeit zwischen Betrieb und Schule anrechnen.

SO!!!! Und wie soll ich das jetzt meiner Ausbildungsleitung erklären???? Hat da jemand Tipss??? Die stellen nämlich sofort auf stur, wenn ich mit sowas komme!!!

Grüße

Sherline:confused:

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Hallo,

neuste Infos von der IHK.

Eine Beschäftigung im Betrieb ist seit der Aufhebung des § 9 Abs. 4 Jugendarbeitsschutzgesetz für erwachsene Auszubildende nicht nur - wie für Jugendliche - an einem Berufsschultag in der Woche zulässig, sondern an beiden Berufsschultagen.

Schulbücher müssen nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Industrie- und Handelskammer

Osnabrück-Emsland

Gruß El.

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Original von Miss_Bildung

Ich bin der Meinung:

Jede Schulstunde = eine Arbeitsstunde.

das heißt

bei 6 Stunden Schule(bis 13:00) + 1 Stunde Pause = 7 Stunden Arbeitszeit.... also muss ich da doch nicht mehr kommen oder.

Wie sieht das dann bei 8 Schulstunden aus? (Bis 15:00)

Da der andere Thread, aus dem dieses Zitat stammt, (zu Recht) geschlossen wurde, meine Antwort darauf hier:

Nach Aussage meines (mittlerweile ehemaligen) Berufsschullehrers zählt nur die tatsächliche Unterrichtszeit als Arbeitszeit, die Pausen werden (wie im Betrieb auch) nicht angerechnet:

Das sieht dann z.B. so aus:

1 Tag im Betrieb, von 8:00 bis 17:00 Uhr, davon 15 Minuten Frühstücks- und 45 Minuten Mittagspause ergeben 9 Stunden im Betrieb weniger 1 Stunde Pause, also 8 Arbeitsstunden.

6 Schulstunden á 45 Minuten ergeben 4 Zeitstunden, die auf die Arbeitszeit angerechnet werden - blieben also noch 4 Stunden, die du im Betrieb arbeiten müsstest (abzüglich der Fahrzeit Schule-Betrieb) wenn du nichts anderes vereinbart hast.

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:( Du meine Güte,

da sagt jetzt jeder was anderes! Nicht mal die IHKs sind sich einig......

Nu steh ich genauso da, wie vor diesem Thread, *LACH*

Naja..... Ich hab das ganze mal unserer JAV aufgedrückt, sollen die sich damit rumschlagen, ich widme mich da doch lieber meiner Prüfungsvorbereitung und meinem Projekt.

Schönes Wochendende.

Sherline:confused:

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Original geschrieben von Sherline

..aha, oh man, da blickt man ja echt kaum noch durch....

hast du den link noch zu dem Urteil??

Ein Link zum Urteil des BAG habe ich gepostet.

Was den Link zum Urteil eines Arbeitsgerichtes in Berlin betrifft; Nun, den gibt es nicht mehr. Das Urteil wurde auf der Seite der IHK Berlin veröffentlicht; ist mittlerweile aber nicht mehr dort zu finden. Einen alternativen Link habe ich bisher leider nicht gefunden; eine Anfrage an die IHK Berlin ist noch nicht beantwortet worden.

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@lpd:

Danke für deine Bemühungen, echt klasse. Ich habs ja nun der JAV weitergeleitet, und bin mal gespannt, wie das bei uns im Betrieb so weitergeht. Aber da sowas ja nich grade schnell geht, wirds mich zwar nicht mehr betreffen, aber unsere Azubine im 2. Lehrjahr dann.

Ich geb dann den aktuellen Status hier wieder.

Grüße und noch nen schönen Sonntag.

Sherline:)

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