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Wie bekomme ich die Mittlerereife?


javaanfänger

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Mittlere Reife ist ein veralteter Ausdruck für den Realschulabschluss, mit dem der qualifizierende Haupschulabschluss gleichzusetzen ist. Nennt sich auch Fachoberschulreife. Gibts auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die man ab einem bestimmten Notenschnitt dazu bekommt.

(zumindestens in NRW, aber in anderen Ländern dürfte es ähnlich sein.)

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Original geschrieben von SailorJupiter

Mittlere Reife ist ein veralteter Ausdruck für den Realschulabschluss, mit dem der qualifizierende Haupschulabschluss gleichzusetzen ist. Nennt sich auch Fachoberschulreife. Gibts auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die man ab einem bestimmten Notenschnitt dazu bekommt.

(zumindestens in NRW, aber in anderen Ländern dürfte es ähnlich sein.)

Gibts diese Qualifikation denn auch nach der Hauptschule??? Damit kenne ich mich nicht so wirklich aus......

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bischen off topic...aber eine Erklärung, was die einzelnen Abschluesse bedeuten und wo sie sich unterscheiden....

Abschlüsse und Berechtigungen nach der 9. und 10. Klasse

Erl. d. MK v. 10.1.1997 - 306-83214 (SVBl. 2/1997 S.30) - VORIS 22410 01 41 40 001 -

Bezug:

a) Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-SI) vom 7.4.1994 (Nds.GVBl. S.197, SVBl. S.140)

B) Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 28.6.1996 (Nds.GVBl. S.295, SVBl. S.218)

c) Verordnung über Schulen für andere als ärztliche Heilberufe (SaH-VO) vom 1.7.1996 (Nds.GVBl. S.325, SVBl. S.308)

Die folgende Zusammenstellung enthält die Berechtigungen im Schulbereich, die mit den Abschlüssen im Sekundarbereich I verbunden sind.

1. Hauptschulabschluß

Der Hauptschulabschluß berechtigt zum Besuch folgender Schulen:

a) Berufsfachschulen

Zweij. Berufsfachschule- Wirtschaft -

Zweij. Berufsfachschule - Technik -

Zweij. Berufsfachschule - Hauswirtschaft -

Zweij. Berufsfachschule - Agrarwirtschaft -

Zweij. Berufsfachschule - Sozialpflege (Pflegevorschule)-

Berufsfachschule - Kinderpflege -

Berufsfachschule - Kosmetik -

im Bereich der anderen als ärztlichen Heilberufe nach Erfüllung der Schulpflicht und Praxiszeiten

Einj. Berufsfachschule - Heilerziehungshilfe -

B) Berufsaufbauschule

nach beruflicher Erstausbildung

einjährige Berufsaufbauschule - Technik -

c) Fachschulen

nach beruflicher Erstausbildung und praktischer Tätigkeit nach den einschlägigen Aufnahmebestimmungen.

Fachschule Seefahrt

- Nautik (Ausbildung zum Kapitän, AK, AN, BKü, BK, BG)

Im Bereich der anderen als ärztlichen Heilberufe

Einj. Fachschule - Altenpflegehilfe -

Dreij. Fachschule - Altenpflege -

Dreij. Fachschule - Heilerziehungspflege -

2. Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß -

Der Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß - berechtigt zum Besuch der unter Nr.1. genannten Schulen.

3. Sekundarabschluß I - Realschulabschluß -

Der Sekundarabschluß I - Realschulabschluß - berechtigt zusätzlich zu den unter Nr.1 genannten Schulen zum Besuch folgender Schulen:

a) einjahrige Berufsfachschulen folgender Fachrichtungen:

- Wirtschaft -

- Technik -

- Hauswirtschaft -

- Sozialpflege -

B) zwei- oder mehrjährige Berufsfachschulen folgender Fachrichtungen:

Wirtschaftsassistentin/Wirtschaftsassistent,

Biologisch-technische Assistentin/ Biologisch-technischer Assistent,

Chemisch-technische Assistentin/ Chemisch-technischer Assistent,

Elektro-technische Assistentin/ Elektro-technischer Assistent,

Technische Assistentin für Informatik/ Technischer Assistent für Informatik,

Umweltschutz-technische Assistentin/ Umweltschutz-technischer Assistent,

Sozialassistentin/Sozialassistent

Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer

Landwirtschaftlich-technische Assistentin/ Landwirtschaftlich-technischer Assistent

im Bereich der anderen als ärztlichen Heilberufe

Berufsfachschule

- Arbeits- und Beschäftigungstherapie

- Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch-technischer Assistent

nach beruflicher Erstausbildung entsprechend den einschlägigen Aufnahmebedingungen.

c) Fachschulen

Fachschule

- Bautechnik,

- Bekleidungstechnik,

- Bergbautechnik,

- Biotechnik,

- Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik,

- Elektrotechnik,

- Farb- und Lacktechnik,

- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,

- Holztechnik,

- Hüttentechnik,

- Kraftfahrzeugtechnik,

- Lebensmitteltechnik,

- Maschinentechnik,

- Medizintechnik,

- Metallbautechnik,

- Mühlenbautechnik,

- Müllereitechnik,

- Sanitärtechnik,

- Schiffbautechnik,

- Steintechnik,

- Umweltschutztechnik,

- Verfahrenstechnik,

- Agrartechnik;

- Betriebswirtschaft,

- Datenverarbeitung/Organisation,

- Hotel- und Gaststättengewerbe,

- Haus- und Familienpflege,

- Hauswirtschaft,

- Floristik,

- Agrarwirtschaft,

- Sozialpädagogik,

- Heilpädagogik

(Voraussetzung: Erzieherin und 2 Jahre Praxis)

Fachschule Seefahrt

- Nautik - (Ausbildung zurn Kapitän AM, Schiffsbetriebstechniker CT) nach abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Tätigkeit nach den einschlägigen Aufnahmebestimmungen.

d) Fachoberschulen

Fachrichtungen:

- Wirtschaft

- Verwaltung und Rechtspflege

- Technik

- Agrarwirtschaft

- Sozialwesen

- Gestaltung

- Seefahrt

- Ernährung und Hauswirtschaft der Klasse 11

- Gesundheit (nur Klasse 12)

- der Klasse 12, wenn zusätzlich eine für den jeweiligen Fachbereich einschlägige berufliche Erstausbildung und der Berufsschulabschluß nachgewiesen werden.

e) Berufsoberschule

Fachrichtungen:

- Wirtschaft

- Technik

- Agrarwirtschaft

- Sozialwesen

- Ernährung und Hauswirtschaft

nach einschlägiger Berufsausbildung und Nachweis des Berufsschulabschlusses.

4. Erweiterter Sekundarabschluß I

Der Erweiterte Sekundarabschluß I vermittelt zusätzlich zu den unter Nrn.1. bis 3. aufgeführten Berechtigungen die Zugangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe und zum Fachgymnasium

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Original geschrieben von SailorJupiter

Mittlere Reife ist ein veralteter Ausdruck für den Realschulabschluss, mit dem der qualifizierende Haupschulabschluss gleichzusetzen ist. Nennt sich auch Fachoberschulreife. Gibts auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die man ab einem bestimmten Notenschnitt dazu bekommt.

(zumindestens in NRW, aber in anderen Ländern dürfte es ähnlich sein.)

Traurig genug, dass ich als Bayer Dir sagen muss wie Dein Bildungssystem in Deinem Bundesland aussieht. Aber es wäre schön, wenn Du Dich dann wenigstens mit Falschinformationen zurückhalten würdest.

Die Boardsuche hätte geholfen. Den Link zum Deutschen Bildungsserver habe ich dort oft genug gepostet.

www.bildungsserver.de

zur Sache:

Alles zum Hauptschulabschluss in NRW erfährt man auf dieser Seite:

http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Schulformen/Hauptschule/index.html

Daraus geht auch hervor, dass die mittlere Reife eben NICHT identisch mit dem Hauptschulabschluss ist. Zumindestnicht in jedem Fall. Es gibt in NRW einen Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse und zwei Abschlüsse (Typ A und Typ B) nach der 10. Klasse. Der Abschluss nach der 9. Klasse ist ein ganz normaler Hauptschulabschluss. Der nach der 10. Klasse Typ A geht etwas weiter. Der Typ B nach der 10. Klasse ist mit der mittleren Reife gleichzusetzen (dort nennen sie es Fachoberschulreife) und berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Hätte jetzt gerne noch einiges vergleichsweise zur Realschule in NRW gepostet, aber im Moment ist der Bildungsserver scheinbar etwas gestört. Deswegen hier nur der Link zu den entsprechenden Seiten. Vielleicht geht es ja etwas später wieder.

http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Schulformen/Realschule/index.html

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Original geschrieben von javaanfänger

Hi,

eine kurze Frage.

Ich habe den qualifizierenden Hauptschulabschluss und mache gerade meine Zweite Ausbildung. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um Mittlerereife zu bekommen?

Damit Dir das einer beantworten kann, müsstest Du erstmal sagen, wo Du überhaupt herkommst. Da Bildung Ländersache ist, können sich die Wege hier unterscheiden. Ansonsten kannst Du Dich natürlich unter www.bildungsserver.de auch selber durch die Informationen kämpfen...

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Original geschrieben von BabyK

In Bayern erreicht man die Mittlere Reife wenn man die Ausbildung mit mindestens 2,3 Notendurchschnitt abschließt.

Und Quali ist hier nicht gleichzusetzen mit Mittlerer Reife/Realschulabschluss.

Auch nicht ganz korrekt, aber fast...

Abschluss der Berufsschule

Das Abschlusszeugnis verleiht den Mittleren Schulabschluss, wenn:

eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 erreicht wurde,

eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, und

der Nachweis mindestens befriedigender Englischkenntnisse (Note 3) im Abschlusszeugnis der Berufsschule im Pflicht- oder Wahlfach, oder z.B. im Abschlusszeugnis der Hauptschule erbracht wurde

Quelle: http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/berufliche/berufsschule/thema/00370/index.shtml

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Original geschrieben von Lonewolf

naja auch ned ganz richtig :)

Quali und Gesellenprüfung mit besser als 2,5

"Vorsicht Satire"

Oh großer einsamer Wolf. Würdest Du die außerordentliche Güte haben uns am Schatz Deines Wissens teilhaben zu lassen und uns zu sagen, aus welchem Quell Du Deine Erleuchtung hast?

"Satire Ende"

Ganz im Ernst. Ich habe meine Aussage durch eine Quelle belegt. Ich gehe mal davon aus, dass die am Bildungsserver wissen was sie schreiben...

Abgesehen davon. Was anderes ist eine bestandene Gesellenprüfung als ein abgeschlossener Berufsabschluß...

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Was anderes ist eine bestandene Gesellenprüfung als ein abgeschlossener Berufsabschluß...

drum schrieb ich ja Gesellenprüfung mit unter 2,5. Genauso wie der Quali zusätzlich mit unter 2,5 sein muß.

Die Quelle war der Stand zu meiner damaligen Zeit 1985 in Bayern.

Ob er heute noch genauso ist, kann ich ned sagen. Denke aber, das sich da ned viel geändert hat.

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