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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich arbeite im Moment als Fachinformatikerin und habe eine unbefristete Stelle. Im Frühjahr 2004 würde ich gerne anfangen Wirtschaftsinformatik an der FH in Karlsruhe zu studieren.

Hat jemand von euch Ahnung ob ich von der FH rechtzeitig eine Zu- oder Absage bekomme, damit ich meine Stelle fristgerecht kündigen kann.

Von meinem Vorhaben zu studieren wollte ich dem Betrieb erst mitteilen, wenn ich auch sicher einen Studienplatz habe.

Grüsse Zulunda

Ich gehe mal davon aus, das Du einen Monat Kündigungsfrist hast. Im Normalfall sollte Dir die Uni rechtzeitig eine Zu-/Absage erteilen.

Deinen Arbeitsgeber (sofern Du einen guten Draht zu ihm hast) solltest Du umbedingt vorher über Deine Pläne informieren. So fühlt er sich nicht überrumpelt und er sieht dann auch, das Du ihm vertraust. Denn sollte es irgendwie rauskommen, das Du Dich an der Uni beworben hast ohne ihn zu informieren, fühlt er sich übergangen und es könnte ein gutes Arbeitsklima vergiften.

Original geschrieben von bimei

Naja, das ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. ;-)

Er will doch kündigen ? Um Betriebszugehörigkeit gehts ja nur bei der Frist, welche einzuhalten ist wenn der Arbeitnehmer von dem Betrieb gekündit wird.

Sonst wären welche, die 20 oder mehr Jahre in einer Firma gearbeitet haben eingesperrt, wie im Knast ;)

Wenn dus wirklich so machen willst ohne was zu sagen, was ich auch net sooo toll finde, könnte es knapp werden, je nach dem wann diese fh ihre Zulassungsbescheide verschickt.

Schlimm wär das aber nicht, weil wenn du im ersten monat was verpasst desshalb an der fh is zwar net toll, aber das kann man imho verkraften ...

also mit betriebszugehörigkeit habe ich keine probleme, ich arbeite erst seit dem 07.07.2003 bei der firma, vorher habe ich dort meine ausbildung gemacht.

Mhh. Da muss ich mal überlegen. Ich hab in diesem Wintersemester an der FH Karlsruhe angefangen und habe so Mitte August die Zusage bekommen. Vorlesungen ham Ende September begonnen.

Könnte also knapp werden.

Original geschrieben von HELLmut

Er will doch kündigen ? Um Betriebszugehörigkeit gehts ja nur bei der Frist, welche einzuhalten ist wenn der Arbeitnehmer von dem Betrieb gekündit wird.

Sonst wären welche, die 20 oder mehr Jahre in einer Firma gearbeitet haben eingesperrt, wie im Knast ;)

Das stimmt so nicht ganz. Auch der Arbeitgeber muss natürlich eine gewisse Planungssicherheit haben, und ein langgedienter Mitarbeiter ist verständlicherweise schwerer zu ersetzen als ein "Frischling", so dass für ihn dann auch die Kündigungsfristen länger ausfallen.

Original geschrieben von zulunda

Hat jemand von euch Ahnung ob ich von der FH rechtzeitig eine Zu- oder Absage bekomme, damit ich meine Stelle fristgerecht kündigen kann.

Hi,

warum rufst du nicht in der FH an und fragst da nach. Bessere Infos wirst du nicht kriegen. Hier findest du deinen zuständigen Ansprechpartner.

Pönk

PS: Das Nachrückerverfahren endet spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn. Dann wirds knapp :)

EDIT:

Das Studentensekretariat verschickt die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide meist

Anfang August für das Wintersemester bzw. Anfang Februar für das Sommersemester.

zu finden hier auf Seite 7
Original geschrieben von zulunda

also mit betriebszugehörigkeit habe ich keine probleme, ich arbeite erst seit dem 07.07.2003 bei der firma, vorher habe ich dort meine ausbildung gemacht.

... und bist laut Profil unter 25 Jahre alt. Dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, nicht einen Monat.

Das stimmt so nicht ganz. Auch der Arbeitgeber muss natürlich eine gewisse Planungssicherheit haben, und ein langgedienter Mitarbeiter ist verständlicherweise schwerer zu ersetzen als ein "Frischling", so dass für ihn dann auch die Kündigungsfristen länger ausfallen.

belegen

Habe nachgeschaut: Ihr habt Recht ! (Hätt ich nich geadacht, HILFE! Diese Unfreiheit...)

Zb hier nachzulesen....

Original geschrieben von IngH

Das stimmt so nicht ganz. Auch der Arbeitgeber muss natürlich eine gewisse Planungssicherheit haben, und ein langgedienter Mitarbeiter ist verständlicherweise schwerer zu ersetzen als ein "Frischling", so dass für ihn dann auch die Kündigungsfristen länger ausfallen.

FALSCH! Nach gängiger Rechtsprechung gilt für den Arbeitnehmer immer nur die gesetzliche Kündigungsfrist - also 4 Wochen zum Monatsende.

GG

Im Gesetz steht es aber leicht anders.

Und in @HELLmuts Link steht es genauso wie im Gesetz.

Innerhalb von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, sofern im Einzelarbeitsvertrag nichts anderes (längeres) geregelt ist.

Aber ich glaube, wir sind schon weit vom eigentlichen Thema entfernt.

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