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Projektbeginn vor Antragsgenehmigung - Wie bei der Präsi verhalten?


Sherline

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Huhu Leute,

Ich bin grad an der Erstellung meiner Präsentation, und habe festgestellt (Ulis Prüfungspage, Fachinformatiker-Forum), dass es wohl sehr unüblich ist, dass der Projektstart vor der Genehmigung des Projektes durch den Prüfungsausschuss liegt. In meinem Antragsformular war keine Angabe vom Projektdurchführungszeitraum verlangt , und im 'Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe' habe ich die Aussage gelesen, dass das Projekt vor, während oder nach der Genehmigung starten kann (S.86 ganz oben).

In meiner Dokumentation habe ich auch die realen Zeitangaben gemacht, kann da also nix mehr 'vermauscheln'.

Würdet ihr das in der Präsentation anmerken, dass der Projektstart vor der Genehmigung war?

Was würdet ihr sagen, falls euch der PA darauf ansprechen würde?

Ich hab echt bammel, dass ich da Punktabzug bekomme oder gar durchfalle, nur weil das Projekt schon so früh begonnen hat :(

Grüße

Sherline

*noch 28 Tage*:marine

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dass es wohl sehr unüblich ist, dass der Projektstart vor der Genehmigung des Projektes durch den Prüfungsausschuss liegt

Es ist nicht nur unüblich, sondern schlichtweg nicht erlaubt! Wenn die Prüfer das mitbekommen, könnte es sein, dass das mit der Note 6 geandet wird. Vor kurzem kursierte hier schonmal ein Thread zu diesem Thema.

Schau mal in der Berufsverordnung den §15 an. Dort steht es haarklein, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf.

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und im 'Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe' habe ich die Aussage gelesen, dass das Projekt vor, während oder nach der Genehmigung starten kann (S.86 ganz oben)

Diese Aussage ist leider falsch. Das haben die Authoren auch versucht auf ihrer Homepage richtig zu stellen. In dem von mir angesprochenen Thread hat Uli etwas dazu gesagt. Vielleicht solltest du mal nach dem entsprechenden Thread suchen.

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Kommt sicher auch auf den Prüfungsausschuss mit an. Die Nürnberger scheinen da kein Problem mit zu haben. Jedenfalls haben uns unsere Dozenten bei CDI bereits lange bevor die Genehmigungen rausgeschickt wurden schon gefragt, wie weit wir mit unserer Projektarbeit seien.

Bei mir wäre es auch gar nicht anders gegangen. Nachdem wir die Genehmigung gnädigerweise endlich hatten, war Prüfungsvorbereitungskurs. Bis ich dann wieder in meinem Praktikumsbetrieb war, hatte ich genau 3 Tage Restzeit bis Abgabeschluss... Sehr sinnige Terminplanung...

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Original geschrieben von CyberDemon

@sherline:

Wurde dein Antrag bereits genehmigt?

Frag am besten bei deiner IHK nach. Die können konkret sagen, ob es ein Problem ist.

Sandrin hat schon recht, aber versuchen kannst Du es ja mal. ;)

Das ist doch das ganze Problem, Antrag genehmigt (Zeitangaben waren nicht gefragt), Doku letzten Freitag abgegeben, grade dabei meine Präsi zu machen. Oh mann, ich krieg gleich die absolute VOLLKRISE:( . Wenn ich wegen so einen Müll durchflieg, dann lauf ich AMOK!!!!

Sherline

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Original geschrieben von Sandrin

Es ist nicht nur unüblich, sondern schlichtweg nicht erlaubt! Wenn die Prüfer das mitbekommen, könnte es sein, dass das mit der Note 6 geandet wird. Vor kurzem kursierte hier schonmal ein Thread zu diesem Thema.

Schau mal in der Berufsverordnung den §15 an. Dort steht es haarklein, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf.

Die Verordnung kann man auch auf Uli´s Prüfungsseiten nachlesen...:

"Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."

Trotzdem würd ich sagen: "Ehrlich währt am längsten!"

Ich würde denen sagen, dass ich daran bei Beginn der Projektarbeit einfach nicht gedacht hatte, oder so... (weil ich halt dachte unter Zeitdruck zu kommen oder ähnliches....) Die Prüfer sind doch auch nur Menschen und wissen doch auch, dass Projektarbeiten mit exakt 70 Stunden nur hingerechnet sind.... Meine Projektarbeit hat auch länger gedauert, und ich hatte auch irgendwas mit 71 oder 72kommanochwas Stunden... Ehrlich halt.

Aber: das ist nur meine persönliche Meinung! Es kann sein, dass es auch Prüfer gibt, die einen mit diesen 71kommanochwas Stunden nicht durchlassen, oder halt mit diesem "Startdatum"? Ich weiss es nicht.

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Also, ich hab grad bei der IHK angerufen, laut Prüfungsverordnung ists eigentlich nicht korrekt, aber lt. Aussage IHK soll ichs jetzt in der Präsi nicht übermässig betonen, und falls der PA das dann bemängelt, dann muss ich belegen, warum ich eine so lange Zeitspanne habe (Urlaubszeit, Tests,...). Wenn ich Glück habe, lässts der PA durchgehen, wenn nicht, dann wird mich der PA wohl nicht deswegen durchfallen lassen, falls der PA da völlig genau ist, muss sich der PA direkt mit der IHK in Verbindung setzen (Aussage IHK!!!).

Ausserdem hab ich den Tipp erhalten, dass ich in mein Berichtsheft meine Tätigkeiten, die ich für das Projekt gemacht habe, ganz genau aufführen soll, evtl. sogar Verzögerungen, die durch andere Projektmitarbeiter entstanden sind angeben.

So, jetzt hab ich noch viel mehr Bammel vor der Präsi und Fachgespräch...... so ein Krampf, :eek:

Hat jemand mit sowas schon Erfahrungen???? Falls hier jemand Prüfer ist (Timmi-Bonn? ), was würdet ihr in der Situation machen??????

Krisen-Sherline

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Original geschrieben von Sherline

Hat jemand mit sowas schon Erfahrungen???? Falls hier jemand Prüfer ist (Timmi-Bonn? ), was würdet ihr in der Situation machen??????

Erfahrungen habe ich mit einem solchenFall keine; das ist hier (zum Glück!) noch nicht vorgekommen. Denn ich vermute mal, daß genau die IHK, die uns Prüfern immer wieder dringlichst klarmacht, daß wir stets auf Chancengleichheit aller Prüflinge und auf Nachvollziehbarkeit achten sollen - daß genau diese IHK in einem solchen Fall einknicken würde. Und damit stünde ich vor einem fast unlösbaren Gewissenskonflikt.

Ich vermute mal, daß ich im Interesse aller (ehrlichen) Prüflinge eher zum Nicht-Tolerieren eines solchen Verstoßes neige. So hart es klingt: Das ist einfach fairer.

gruß, timmi

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Original geschrieben von timmi-bonn

Ich vermute mal, daß ich im Interesse aller (ehrlichen) Prüflinge eher zum Nicht-Tolerieren eines solchen Verstoßes neige. So hart es klingt: Das ist einfach fairer.

gruß, timmi

Bin ich in dem Sinne nicht auch ein ehrlicher Prüfling, indem ich die tatsächlichen Projektzeiten angebe, und nicht, wie es sicher ein paar Prüflinge machen werden, die Zeiten so hingebogen hab, dass es passt????

Was heisst bei dir nicht tolerieren???? "Setzen 6!!!" Oder Punktabzug wegen Formfehler???

Grüße

Sherline

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Original geschrieben von Sherline

Bin ich in dem Sinne nicht auch ein ehrlicher Prüfling,[...]

Klar bist Du das, aber es gibt nunmal Regeln.

Wenn es die nicht geben würde, wären viele Sachen noch ein viel größeres Chaos. (Allgemein bezogen)

Versteh mich bitte nicht falsch, aber wenn es immer wieder Ausnahmen geben würde, würden die Prüflinge bald keine Regeln mehr einhalten.

So wie ti´mmi-bonn gesagt hat, hier geht es um fairnes. Würden Sie nämlich bei Dir eine Ausnahme machen, müssten Sie es theoretisch bei allen Prüflingen tun.

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Naja, "Formfehler" ist es ja nicht gerade.

Man soll mit dem Projekt erst beginnen, wenn die jeweilige IHK ihr OK gegeben hat.

Wenn das Projekt vorher schon fertig ist kann es passieren das,

  • das Projekt nicht genehmigt wird und man dann ein anderes Projekt suchen muss
  • die Zeit nicht nachvollzogen werden kann

Wer sagt dem PA denn, dass du genau 35 bzw. 70 Stunden für das Projekt benötigt hast.

IMHO vergibt doch jede IHK eine Art Richtlinie raus, wie das Projekt vonstatten gehen soll, wenn man sich nicht daran hält, muss man eben mit den Konsequenzen klarkommen.

Klingt zwar ziemlich krass, aber so ist es nun mal.

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Original geschrieben von Cr@sh

... Würden Sie nämlich bei Dir eine Ausnahme machen, müssten Sie es theoretisch bei allen Prüflingen tun.

Nicht nur das.

So eine "Ausnahme" könnte auch eine Klagewelle entstehen lassen, da bestimmt der ein oder andere sein Projekt auch vorher fertig hatte und abgelehnt wurde.

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Original geschrieben von CyberDemon

Nicht nur das.

So eine "Ausnahme" könnte auch eine Klagewelle entstehen lassen, da bestimmt der ein oder andere sein Projekt auch vorher fertig hatte und abgelehnt wurde.

Also, fertig hatte ich es nicht, der Projektstart war eben 1 Monat vor Genehmigung. Aber wenn ich mir das zeitlich überlege:

Die Genehmigung war am 2.10. und Abgabe der Doku am 5.12. Dann habe ich also 2 Monate Zeit, um das Projekt durchzuführen. Das würde bei uns im Betrieb gar nicht gehen. Lange Testzeiten, lange Wartezeiten, um mal einen Besprechungstermin mit allen durch zu kriegen.

Aber auf der anderen Seite verstehe ich die Einwände, die ihr gemacht habt auf jeden Fall. Dumm nur, wenns einen selbst passiert. :rolleyes: Naja, wie gesagt, ich kann da nu leider auch nix mehr machen, einfach auf einen kulanten PA hoffen. Im Endeffekt habe ich wirklich nur 35 Stunden für das Projekt verwendet. Die lange Projektdauer kann ich dem PA ja wirklich belegen, wolln wir hoffen, dass der PA dafür auch ein offenes Ohr haben.

Grüßle

Sherline

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Die lange Projektdauer kann ich dem PA ja wirklich belegen, wolln wir hoffen, dass der PA dafür auch ein offenes Ohr haben.

Die lange Projektdauer ansich ist nicht das Problem. Projekte können normalerweise nicht innerhalb einer Woche durchgezogen werden. Das Problem ist, dass der Projektstart vor der Genehmigung des Projektes war, und das ist nunmal nicht zulässig.

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Original geschrieben von CyberDemon

Warum hast du deinen Prüfer nicht kontaktiert und den Projektzeitraum geändert? :confused:

Weil: Beim Projektantrag gibt es kein Feld, das die Projektzeitspanne verlangt. Auch im Merkblatt der IHK zum Antrag (nennt sich Pflichtenheft) ist dies nicht verlangt. In den ganzen Merkblättern is nirgens zu lesen, dass der Projektstart nicht vor Genehmigung liegen darf (Hätt ich da schon was von einer Prüfungsverordnung gehört, hätt ich da geschaut). :confused:

Antrag wurde anstandslos genehmigt (klar, Projektzeitraum war ja auch nich verlangt!!!!)

Meine Doku hab ich am Freitag abgegeben, und heute bin ich erst über dieses Problem gestolpert, kann da also nix mehr dran rütteln, Projekt is ja auch abgeschlossen, also hätt ich da also auch nicht den Projektzeitraum verschieben können.

Grüßle

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Hätt ich da schon was von einer Prüfungsverordnung gehört, hätt ich da geschaut

Entschuldige, aber sowas muss man eigentlich wissen. Du machst eine Ausbildung und kennst die entsprechende Berufsverordnung nicht... Das ist ja schon fast fahrlässig. Sorry, dass ich das so hart ausdrücke.

Habt ihr keine Handreichungen zur Prüfung von der IHK bekomme? Dort hätte sowas evtl. auch drin stehen können.

Nunja, es hilft dir ja nun leider auch nicht weiter, wenn wir hier ständig sagen "Warum hast du das und das nicht gemacht". Das Problem ist halt, dass du keinen Projektzeitraum im Antrag angegeben hast. Wenn du ihn angegeben hättest, und die IHK hätte es so genehmigt, wäre es nicht mehr dein Problem gewesen.

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Ich schlage vor in der Präsentation nicht auf den Zeitraum einzugehen.

Wenn du den Prüfern ausdrücklich sagst, dass du das Projekt vor der Genehmigung durchgeführt hast, bleibt ihnen eigentlich (wie auch Timmi-Bonn schon sagte) gar nichts anderes übrig als das Projekt abzulehnen.

Bei uns muss der Zeitraum schon im Antrag angegeben werden, daher hatte ich deine Problematik (glücklicherweise) noch nicht.

Ich persönlich würde aber im FG den Prüfling nicht nach dem Durchführungszeitraum fragen, es sei denn er bringt mich in eine Lage in der ich ihn fragen MUSS ;)

Gruß

Holger

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Original geschrieben von Sandrin

Der Projektzeitraum tritt aber zwangsläufig schon in der Doku auf. Also wissen die Prüfer auf jeden Fall, dass das Projekt schon vor der Genehmigung durchgeführt wurde.

Hallo,

da gebe ich dir recht.

Es stellt sich allerdings die Frage welcher Prüfer sich die Mühe macht, den Projektzeitraum in der Doku mit dem im Antrag zu vergleichen.

Erfahrungsgemäß ist die Zeit knapp bemessen und daher gilt das Interesse mehr den zu bewertenden Leistungen. ;)

Gruß

Holger

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Es stellt sich allerdings die Frage welcher Prüfer sich die Mühe macht, den Projektzeitraum in der Doku mit dem im Antrag zu vergleichen.

Die Mühe müssen die Prüfer unter dem Aspekt auch gar nicht machen. Sie schrieb doch schon, dass sie im Antrag keinen Zeitraum angeben musste. Also tritt er das erste mal in der Doku auf. Die Gefahr besteht halt, dass die Doku deshalb schon schlecht bewertet wird, denn wann das Projekt genehmigt wurde, weiß der PA.

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