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Projektbeginn vor Antragsgenehmigung - Wie bei der Präsi verhalten?


Sherline

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Hallo Sandrin,

du scheinst die Auffassung zu vetreten, dass Prüfer grundsätzlich jede Möglichkeit wahrnehmen den Teilnehmer abzuwerten. :floet:

Jeder PA hat gewisse Bewertungsrichtlinien für die Doku erstellt. In den beiden mir bekannten Richtlininien ist der Punkt: "Überprüfung des Durchführungszeitraumes" nicht vorhanden ;)

Desweiteren ist es nicht relevant, ob ein Prüfer schon 3 Jahre im PA ist, oder erst neu hinzugekommen ist.

Viele Prüfer (gut, es gibt Ausnahmen) müssen die Zeit für den PA von Ihrer Freizeit abziehen und beachten dann halt mehr die bewertungsrelevanten Inhalte, anstatt eine Möglichkeit zu suchen eine ansonsten gute Arbeit unbedingt abzuwerten.

Viele Grüße

Holger

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du scheinst die Auffassung zu vetreten, dass Prüfer grundsätzlich jede Möglichkeit wahrnehmen den Teilnehmer abzuwerten.

Nein, diese Auffassung habe ich nicht. Aber ich weiß, dass die Prüfer nach den Richtlinien und Verordnungen handeln, die für die Prüfung gelten. Und darunter fällt nunmal der §15 der Berufsverordnung für die neuen IT-Berufe.

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Original geschrieben von Sandrin

Ich wollte nur wissen, ob du die Berufsverordnung und den entsprechenden Paragraphen kennst.

Ich hatte erwartet, dass das aus meiner Antwort hervorging.

Da unsere Differenzen das Forum nicht wirklich interessieren dürften schlage ich vor wir klären das per PM.

Ich fasse dann das Ergebnis zusammen und werde es ins Forum stellen.

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Hallo mal wieder,

also, ich habe grade mit meinem Ausbilder (war gestern nicht da) geredet. Dieser ist auch Prüfer, und er hat mir eine 'Handreichung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse' gezeigt, in der offene Fragen geklärt werden sollen. Da ist auch dieses (MEINS!!!) Problem erörtert. Hier Heissts: 'Wir empfehlen deshalb, auch solche Projekte zu genehmigen beziehungsweise zu bewerten, die zwar vor der Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss durchgeführt worden sind, aber in einem zeitlichen Zusammenhang zur Abschlussprüfung stehen'

Weiter unten wird erklärt was 'zeitlicher Zusammenhang' bei Verkürzern heisst: 'Bei verkürzetn Ausbildungsverhältnissen sollte die Durchführung der Projektarbeit regelmässig nicht länger als 6 Monate zurückliegen'

Ich denke mal, dass dat die IHK Stuttgart rausgebracht hat, weil eben im Projektantrag keine Projektzeit gefragt ist.

So, nun kann ich wieder beruhigt schlafen.

Bitte beachten: IHK Region Stuttgart !!!

*grade höre ich den plumps von den stein, der mir vom Herzen gefallen ist*

Sherline

*noch 27 Tage*

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Original geschrieben von Sandrin

@Sherline

Das freut mich für dich!

Da sieht man mal wieder, dass jede IHK ihr eigenes Süppchen kocht. Das ist wird längst nicht bei jeder IHK so gehandhabt.

Ja, da hast du schon recht, und vor allem dürfte diese Handreichung eigentlich kein Azubi sehen. I

ch bin auch ganz schön froh, aber im Grunde is da ja auch die IHK Stuttgart a bissle Schuld, würde im Projektantrag nach der Zeit gefragt, wäre das Projekt im Vorfeld abgelehnt gewesen. Und ich hätte mir jetzt nicht solche Sorgen machen müssen. Zumals jetzt echt unfair gegenüber anderer Azubis ist... *sorry*

Aber BaWü, ist ja eh immer so ein Thema für sich... ;)

Grüßle

Sherline

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Original geschrieben von Sandrin

Was denkst du, wofür solche Berufsverordnungen da sind. Wenn sie mißachtet werden hat das die Konsequenz, dass die Prüfung nicht bestanden ist.

Nach deiner Aussage missachtet offenbar selbst die IHK den gern zitierten §15 ;)

Fakt ist, dass in diesem Paragraphen keine Sanktionen für diese Problemstellung vorgesehen sind.

Normalerweise wird dieses Problem eh' bei der Antragstellung abgefangen, da es aber in Stuttgart offenbar anders gehandhabt wird, ist das Vorgehen ok.

Gruß

Holger

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hallole,

mich würde jetzt nun interessieren, was die Prüfer hier im Forum davon halten, dass hier die Prüfungsverordnung so aufgeweicht wird.

Und was mich aufregt, ich habe ja gestern bei der IHK angerufen (auf der 1. Seite is der Post), und der von der IHK hat mir nichts von der Handreichung erzählt! Die von der IHK wissen glaub nicht mal in ihrer eigenen Stelle, was die geregelt haben.....

Schlimm:rolleyes:

Ich werde jetzt aber trotzdem in der Präsi nicht besonders auf den Durchführungszeitraum eingehen, nicht, dass der PA da noch auf dumme Gedanken kommt ;)

Grüßle

Sherline

*noch 28 Tage*:marine

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Original geschrieben von CyberDemon

Ich würde gar nicht darauf eingehen.

Ich habe es nicht gemacht und es wurde auch nicht danach gefragt.

Ja, so in etwa meinte ichs. Ich werde kein Wort über irgendein Datum verlieren. Erst wenn danach gefragt werden sollte....

Ich kann ja am 7.1. dann posten, was, wie, wo, warum war.....

Grüßle

Sherline

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Original geschrieben von Sherline

Was heisst bei dir nicht tolerieren???? "Setzen 6!!!" Oder Punktabzug wegen Formfehler???

Das selbe wie "ein Punkt zu wenig" in der theoretischen Führerschein-Prüfung; oder das Fehlen des polizeilichen Führungszeugnisses bei der Anmeldung zur FS-Prüfung; oder... oder... oder...

gruß, timmi (versucht fair zu sein)

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Die Sache ist eigentlich glasklar. Die Ausbildungsverordnung sagt, dass das Projekt vor der Durchfuehrung dem PA zur Genehmigung vorzulegen sei. Sie sagt nicht, dass die erfolgte Genehmigung abgewartet werden muesste. Daraus folgt, man kann den Antrag abschicken und danach sofort beginnen, natuerlich mit dem Risiko einer Ablehnung.

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Original geschrieben von Christl

@sherline: wie ist es eigentlich nun gelaufen?

Bist Du nach dem Datum gefragt worden? Wie war dann Deine Argumentation drauf?

-> Dass Du bestanden hast, weiss ich, nochmal herrlichen Glühstrumpf!:marine

Wollt nur wissen, wie das mit dem Projektbeginn geklappt hat...

Also, in meinem Fachgespräch wurde der Durchführungszeitraum nicht angesprochen. Ein Prüfer, der meine Doku korrgiert hat, meinte 'nur', dass er solch eine tolle Projektarbeit seit langem nicht mehr gesehen hat. :bimei Also, kann der frühe Startpunkt nicht so schlimm gewesen sein, oder???:marine

Machen gut...

Sherline:uli

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