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Zwischenstaatlichkeitsklausel


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Hallo,

nach ein wenig rumgoogeln hab ich folgendes gefunden. Quelle u.a. http://beckmann.jura.uni-sb.de/Website/Lehrveranstaltungen/Wettbewerbs-undKartellrecht/WS-2000-2001/3.2.1-

Nach dem deutschen Kartellrecht gibt es einen Haufen Ausnahmen zum Kartellverbot. (vgl. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Nationale Ausnahmen kollidieren unter Umständen mit EU-Recht laut §§ 81, 82 des EG-Vertrages. Die Zwischenstaatlichkeitsklausel soll offensichtlich gewährleisten, dass immer dann, wenn der zwischenstaatliche Handel innerhalb der EU betroffen ist, das EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Das deutsche Recht soll 2004 offensichtlich angepasst werden. Ich habe davon allerdings noch nichts mitbekommen. Ich hoffe, das hilft weiter.

Gruß

Menzemer (der wieder mal was dazugelernt hat)

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