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Kindergeld und Heimfahrten


mtn

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Hallo,

mich würde mal interessieren wieviele Heimfahrten

mir im Jahr zustehen und ob ich diese beim

Familienamt irgendwie nachweisen muss.

Hab schon gegoogelt aber nichts gefunden

was mir weiterhelfen könnte.

Mein Ziel ist es natürlich, während der Ausbildung

weiterhin Kindergeld zu beziehen ;)

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Original geschrieben von Fuldaer_Bub

Und Kindergeld dürftest Du in der Ausbildung eigentlich mehr beziehen können/dürfen.

So nicht ganz richtig.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Sind Sohn oder Tochter in einer Schul- oder Berufsausbildung oder studieren sie, können sie bis zum 27. Lebensjahr die Unterstützung beziehen. Allerdings ist der Kindergeldanspruch dann von der Höhe des Einkommens der Kinder im Kalenderjahr abhängig. Die Grenze liegt derzeit bei 7188 Euro.

@Fuldaer:

Da hilft Google schon mit der Eingabe "Wie lange Kindergeld". Man kann nicht pauschal sagen, dass es in der Ausbildung nix mehr gibt.

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Original geschrieben von Saga

So nicht ganz richtig.

Wie lange gibt es Kindergeld?

@Fuldaer:

Da hilft Google schon mit der Eingabe "Wie lange Kindergeld". Man kann nicht pauschal sagen, dass es in der Ausbildung nix mehr gibt.

@Saga Leider ist deine Quelle etwas veraltet, da zum 01.01.04 das Gesetz mal wieder geändert wurde.

Im Moment liegt der Freibetrag bei 7680€ + 920€ Werbungskosten. Du kannst bei der Familienkasse deiner Stadt anrufen und einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen. Unter Werbungskosten fallen u.a. Abos von Fachzeitschriften, Fachbücher, der Weg zur Schule, Rechner, uvm. einfach mal da anrufen und dir den Wisch zuschicken lassen.

Auf deinen Bruttojahres verdienst incl. aller sonstigen Einnahmen, wie VL, Urlaubsgeld usw., kommen noch 3% evtl. Tariflohnsteigerungen, die aber am Ende des Jahres bei nichtgewähren wieder abgezogen werden und du kannst dann dein Kindergeld rückwirkend einfordern.

/me hat sich da bei seiner örtlichen Familienkasse des Vertrauen Beraten lassen ;)

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Hallo zusammen,

Grundsätzlich wird das Kindergeld während der Ausbildung gezahlt, natürlich

vorausgesetzt, dass Du nicht zu alt bist und auch nicht zu viel verdienst.

So wie sich das anhört, wirst Du Deine Ausbildung wohl etwas weiter weg von zuhause absolvieren, da Du nach den Heimfahrten fragst. Dies ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt, da Du die Kosten für die Heimfahrt natürlich steuerlich gelten machen kannst. Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.

Dies gilt aber nur dann, wenn Du glaubhaft machst, dass Dein Lebensmittelpunkt noch bei Deinen Eltern ist. Hier reicht z.B. eine Freundin bzw. ein eigenes Kind oder Du mußt dieses oder jenes.....

Hast Du diesen Status, so kannst du nicht nur jede Woche eine Heimfahrt geltend machen, sondern auch alle Kosten für die sogenannte doppelte Haushaltsführung geltend machen. Spätestens dann ist die Sache mit dem Kindergeld kein Problem mehr, da Du wohl kaum ein solche Ausbildungsvergütung bekommst.

Gruß

Mickey26

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So wie sich das anhört, wirst Du Deine Ausbildung wohl etwas weiter weg von zuhause absolvieren, da Du nach den Heimfahrten fragst. Dies ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt, da Du die Kosten für die Heimfahrt natürlich steuerlich gelten machen kannst. Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.

Hmm, normaler Weise macht man in der Ausbildung keine Steuererklärung, da meistens keine Steuern gezahlt werden. Das kommt natürlich auf die höhe der Ausbildungsvergütung an. Aber soviel ich weiß lassen sich solche Sachen aufs Kindergeld anrechnen. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.

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Original geschrieben von Ragdalf

Im Moment liegt der Freibetrag bei 7680€ + 920€ Werbungskosten.

Asche auf mein Haupt, aber den Betrag unterschreiten eh fast alle Azubis. ;)

Gibt's da nicht noch ne Differenzierung zwischen erstem und zweitem Bildungsweg? Dass man z.B. nach einer abgeschlossenen Ausbildung während eines Studiums nicht mehr finanziert wird? Oder verwechsel' ich da gerade die Bezüge? :confused:

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Original geschrieben von Saga

Asche auf mein Haupt, aber den Betrag unterschreiten eh fast alle Azubis. ;)

Gibt's da nicht noch ne Differenzierung zwischen erstem und zweitem Bildungsweg? Dass man z.B. nach einer abgeschlossenen Ausbildung während eines Studiums nicht mehr finanziert wird? Oder verwechsel' ich da gerade die Bezüge? :confused:

Nein, nicht alle :( bin ca 3,5€ drüber => kein Kindergeld :(

Da hab ich keine Ahnung von und habe ich mich auch noch nicht mit befasst, da ich noch in der ersten Ausbildung bin :)

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Original geschrieben von Ragdalf

Nein, nicht alle :( bin ca 3,5€ drüber => kein Kindergeld :(

Nee, nicht Dein Ernst, oder? Das fasst man ja nicht... :eek: Wär das bei mir damals der Fall gewesen, hätte ich mit meiner Chefin geredet, damit sie mein Gehalt so zusammenstutzt, dass das KiGeld noch bei rumkommt. Gibt's da gar nix, was man machen kann? Kann ja nicht sein, dass das an weniger als 5 Euro scheitert...

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Original geschrieben von Saga

Nee, nicht Dein Ernst, oder? Das fasst man ja nicht... :eek: Wär das bei mir damals der Fall gewesen, hätte ich mit meiner Chefin geredet, damit sie mein Gehalt so zusammenstutzt, dass das KiGeld noch bei rumkommt. Gibt's da gar nix, was man machen kann? Kann ja nicht sein, dass das an weniger als 5 Euro scheitert...

Nee, geht nicht. Weil öD, Tarifgebunden und so... Kann man nix machen, hätte ich dieses Jahr nicht 2 Gehaltserhöhungen bekommen von 1% (6€) wäre ich noch drunter :(

Naja, muss ich halt versuchen auf über 920€ Werbungskosten zu kommen, so au 924 *fg*

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ich werde wenn das ganze nicht klappt meine Werbungskosten in die höhe schnellen lassen (neuer "erster" pc, event. Lehrgang, bücher, ...) damit meine webungskosten die 50 euro auch noch auffangen (werbungskosten müssten bei mir 1000 € betragen.

Dann würde ich auch wieder Kindergeld bekommen. (immerhin 1800 €)

Sollte man eventuell in erwägung ziehen.

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Wie ist es denn, wenn ich offiziell zwar über diese 7xxx € komme, aber tatsächlich deutlich weniger Geld bekommen habe, weil mein Arbeitgeber mit den Zahlungen im Verzug ist? Bekomme ich dann Kindergeld? Und kann man auch noch für das letzte Jahr Kindergeld fordern, wenn es mir da eigentlich zustand aber ich nichts bekommen habe, weil ich eben dachte, ich wäre über den 7xxx €?

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Servus,

Kindergeld steht Dir auch rückwirkend zu, da es - im Gegensatz zum z.B. Arbeitslosengeld - nicht erst ab Beantragung bezahlt wird.

Zum Thema Rückstand des AG: Das wird nicht zählen, da Du ja Anspruch darauf hast und es somit so gilt, als hättest Du es bekommen. Alles Andere wäre zu leicht zu manipulieren ("Chef, wie wärs, wenn ich das Dezembergehalt im Januar bekomme?")

Peter

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Danke für die zahlreichen Antworten und Anregungen :)

Was mich nochmal genau interessieren würde:

Wieviele Heimfahrten stehen mir denn im Jahr zu,

wenn mein Lebensmittelpunkt nicht mehr bei den Eltern

ist.

Ich habe mal was von 30 Heimfahrten im Jahr gehört,

die mir auf jeden Fall zustehen sollten.

Stimmt das?

Bei der Strecke Hamburg-Dresden sollte das ja

genügen um das Kindergeld weiterhin zu bekommen,

auch wenn ich ehrlich gesagt nicht vorhabe 30x im Jahr

nach Dresden zu fahren ;)

Grüße

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Original geschrieben von Mickey26

Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.

Dies gilt aber nur dann, wenn Du glaubhaft machst, dass Dein Lebensmittelpunkt noch bei Deinen Eltern ist. Hier reicht z.B. eine Freundin bzw. ein eigenes Kind oder Du mußt dieses oder jenes.....

[...] alle Kosten für die sogenannte doppelte Haushaltsführung geltend machen. Spätestens dann ist die Sache mit dem Kindergeld kein Problem mehr, da Du wohl kaum ein solche Ausbildungsvergütung bekommst.

das ist so nicht richtig... ab diesem jahr wird dir nämlich nur eine doppelte haushaltsführung genehmigt, wenn du wirklich eine eigene wohnung in deiner heimatstadt hast - ein zimmer bei den eltern reicht nicht mehr - leider...

und ich weiss das aus eigener erfahrung, hab letzten monat erst eine "absage" von der familienkasse bekommen

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