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Betrieb nach Schule - Wer?


IT-Shrek

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Also wenn du einen Tag Schule die Woche hast ist der Arbeitstag mit dem Schultag abgegolten.

Das steht auch irgendwo fest geschrieben (frag Betriebsrat).

Da hatten wir auch nen Fall in der Klasse. Der brauch jetzt nicht mehr nach der Schule in den Betrieb.

Wie das bei Blockunterricht ausschaut weiß ich leider nicht.

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Original geschrieben von Saesh

Also wenn du einen Tag Schule die Woche hast ist der Arbeitstag mit dem Schultag abgegolten.

Das steht auch irgendwo fest geschrieben (frag Betriebsrat).

Da hatten wir auch nen Fall in der Klasse. Der brauch jetzt nicht mehr nach der Schule in den Betrieb.

Wie das bei Blockunterricht ausschaut weiß ich leider nicht.

Das ist so nicht richtig.

Nutz bitte die Suchfunktion, da findest du alle nötigen Informationen zu diesem Thema, auch mit Quelle.

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Hier werden sie geholfen.

Kurz:

Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht, der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt, nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.

Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Für Volljährige gilt, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann.

]Quelle

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Hatte Blockunterricht und musste an Tagen mit 6 Unterrichtsstunden nach der Schule in den Betrieb, konnte mir dann aber dafür (wegen des früheren Schulbeginn) immer eine Überstunde pro Tag aufschreiben.

An Tagen mit 8 Unterrichtsstunden konnte ich nach der Schule heim.

Hoffe das das erstmal als Info reicht! ;)

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