Veröffentlicht 17. Mai 200421 j Hallo Leute, ich hab da mal eine rechtliche Frage. Ich bin für einen Job umgezogen und habe eine Kündigung während der Probezeit erhalten. Ich dachte, dass dies so rein rechtlich in Ordnung ist. Mein Vater sagte bloss gerade, dass der Arbeitgeber jemanden mindestens 6 Monate beschäftigen muss, wenn der Arbeitnehmer für diesen Job umziehen musste. Er hatte das von einem Gewerkschafter und ich weiss nicht, ob derjenige das auf Mitglieder einer Gewerkschaft bezieht oder ob es gesetzlich so geregelt ist. Was meint ihr?
17. Mai 200421 j Es wäre mir neu. Kündigungen sind im BGB §622 geregelt. Wenn es von der Gewerkschaft kommt, kann es eventuell eine tarifliche Vereinbarung sein. Und dazu fehlen Informationen (Tarifvertrag / Gültigkeit etc.).
17. Mai 200421 j Autor Danke kleener! 'ggg' Ich hatte auch schon bei www.arbeitsrecht.de gesucht und fündig geworden! Hätte ich mal machen sollen, bevor ich den Thread starten wollte. Sorry. So kill it!
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