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Wieivel Urlaubstage laut gesetz?


redbyte

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Hi bin azubi in sachsen als FI/AE im 2. bald 3. le(e/h)rjahr ;)

Laut meines arbeitsvertrages hab ich 21 urlaubstage ich dacht immer das warn 28 war bissel baff als ich die 21 gelesen hab wollte fragen obs da irgendwelche gesetzlichen vorlagen gibt oder wie regelt sich der arbeitsvertrag in zusammenhang mit den urlaubstagen?

mfg redbyte

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1. Wie viel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

Sofern nicht günstigere tarifvertragliche Regelungen bestehen, ergibt sich der Mindesturlaubsanspruch

• für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz

• für Erwachsene aus dem Bundesurlaubsgesetz

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche beträgt gemäß Â§ 19 JarbSchG

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16

Jahre alt ist;

mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17

Jahre alt ist;

mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18

Jahre alt ist.

Wer zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre und älter ist, erhält Erwachsenenurlaub.

Beispiel:

Wer am 02.01.2004 18 Jahre alt wird, gilt urlaubsrechtlich noch als Jugendlicher, erhält 2004

also 25 Werktage Urlaub.

Erwachsene Auszubildende haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24

Werktagen (=20 Arbeitstagen) § 3 Abs. 1 BUrlG

Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind

(§ 3 Abs. 2 BUrlG).

Der Samstag ist also ein Werktag und zählt als Urlaubstag auch dann, wenn er aufgrund

tariflicher oder betrieblicher Regelung kein Arbeitstag ist. 24 Werktage entsprechen also

(im Normalfall) 4 Wochen Urlaub.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Urlaub nach Arbeitstagen (= Tage, an denen im

Betrieb tatsächlich gearbeitet wird) vereinbart ist.

Quelle:

http://www.hwk-wiesbaden.de/files_ausbildung_beruf/Urlaub.pdf

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  • 2 Wochen später...

Frage die heute aufgetreten ist:

Darf im Ausbildungsvertrag der Urlaubsanspruch jährlich (mit zunehmenden Alter des Azubis - unter 16, unter 17, unter 18 Jahre) eingetragen werden, 30, 27 und dann 25?

Oder gibt es eine Regelung (Arbeitsrecht?), daß ein geschlossener Vertrag im Zeitablauf nicht schlechter für den Azubi (Arbeitnehmer) werden darf?

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Darf im Ausbildungsvertrag der Urlaubsanspruch jährlich (mit zunehmenden Alter des Azubis - unter 16, unter 17, unter 18 Jahre) eingetragen werden, 30, 27 und dann 25?

Ja, nach BBiG, § 3, muss die dauer des Urlaubs in der vertragsniederschrift enthalten sein, aber eben auch der Hinweis auf etwaige Tarifregelungen, rechtsvorschriften usw.

Oder gibt es eine Regelung (Arbeitsrecht?), daß ein geschlossener Vertrag im Zeitablauf nicht schlechter für den Azubi (Arbeitnehmer) werden darf?

Du meinst, wenn jemand während der Ausbildung 18 Jahre alt wird und plötzlich weniger Urlaub bekommt?

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Du meinst, wenn jemand während der Ausbildung 18 Jahre alt wird und plötzlich weniger Urlaub bekommt?
Ja, daß er im ersten Jahr 30 Tage bekommt (lt. JArbSchG §19), im zweitern Jahr 27 Tage(lt. JArbSchG §19) und im letzten Jahr 25 Tage (lt. JArbSchG §19).

Unser Dozent meinte gehört zu haben, daß ein Azubi, wenn ihn bei Vertragsunterzeichnung 30 Tage zustehen, diese 30 Tage in allen 3 Jahren zu gewähren sind.

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Ja, daß er im ersten Jahr 30 Tage bekommt (lt. JArbSchG §19), im zweitern Jahr 27 Tage(lt. JArbSchG §19) und im letzten Jahr 25 Tage (lt. JArbSchG §19).

Unser Dozent meinte gehört zu haben, daß ein Azubi, wenn ihn bei Vertragsunterzeichnung 30 Tage zustehen, diese 30 Tage in allen 3 Jahren zu gewähren sind.

Wenn gemäss §3 BBiG im Vertrag eindeutig angegeben ist, dass ihm für jedes Jahr 30 Tage zustehen, bekommt er die auch. Steht dort, der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hat er auch nur auf die Anzahl aus dem JArbSchG Anspruch. Dort steht ja auch jeweils "... wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht xx Jahre alt ist" und nicht "... wenn der Jugendliche zu Vertragsbeginn noch nicht xx Jahre alt ist."

Um genau solche Irrtümer/Zweifel, wie die des Dozenten zu vermeiden, soll die Angabe des Urlaubs auch Vertragsbestandteil sein. ;-)

"... meint gehört zu haben...", weia. :floet:

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