Veröffentlicht 5. August 200421 j Moin, mich würde es interessieren ob es die möglichkeit gibt die Berufsschule zu wechseln. Der Grund ist fogender. Bis zum Arbeitsplatz sind es ca. 59 km. Das ist kein Prob da ich da über die Autobahn fahren kann und in ca. 30 min da bin. Jetzt muss ich aber zu einer Berufsschule die ist 75km weit wech brauch bis da ca. 1 Stunde. Zu der Schule zu der ich wechseln möchte ist ca. 30km weit wech. Wisst ihr da was ob es da Möglichkeiten gibt. Antäge oder so. THX schon mal. Greetz
5. August 200421 j I. d. R. meldet der Arbeitgeber Dich zur Berufsschule an und gegebenenfalls um. Wende Dich am besten an ihn.
5. August 200421 j Ich nehme jetzt mal an, dass Du zum ersten Mal dahin gehst. Den Berufsschulwechsel muß der Arbeitgeber veranlassen. Wird an der anderen Berufsschule denn überhaupt dein Beruf unterrichtet? Gibt es einen Grund warum dein Arbeitgeber dich bei dieser BS angemeldet hat? Frank
5. August 200421 j ja er wird da unterrichtet. wieso er mich da angemeldet hat weiss ich nicht. ich denke mal das es wohl damit zu tun hat das bisjetzt alle da waren, die die ausgebildet haben. also ich bin seit dem 1.8 mit der ausbildung angefangen. berufsschule fängt im nächsten monat an nach den ferien. ich habe auch schon mit dem arbeitgeber gesprochen. da hieß es das sich die ihk da quer gestellt hätte. Dann habeich von nem Bekannten gehört das es bei ihm kein Prob war die Beruffschule zu wechseln. Er hatte eine die war in seiner Stadt, quasi 5 minuten mit dem Rad und konnte zu der wechseln. Die andere war bei ihm auch ca. 50 km von seiner Heimatstadt wech. Deswegen wollte ich mal hier fragen, weil ich mir das beim besten Willen net vorstellen kann das es so ein Problem ist. Ich mein der Stoff der da vermittelt wird sollte ja identisch sein.
5. August 200421 j In der Regel gilt die BS der dem Ausbildungsplatz am nächsten ist wird eingehalten. Wenn die Berufsschule vom Ausbildungsplatz gesehen näher liegt als die andere dann muss der Arbeitgeber zustimmen! Wenn jedoch nicht liegt es beim Arbeitgeber ob du wechseln darfst oder nicht.
5. August 200421 j In der Regel gilt die BS der dem Ausbildungsplatz am nächsten ist wird eingehalten. Wenn die Berufsschule vom Ausbildungsplatz gesehen näher liegt als die andere dann muss der Arbeitgeber zustimmen! Und das steht wo genau?
5. August 200421 j In der Regel gilt die BS der dem Ausbildungsplatz am nächsten ist wird eingehalten. Wenn die Berufsschule vom Ausbildungsplatz gesehen näher liegt als die andere dann muss der Arbeitgeber zustimmen! Wenn jedoch nicht liegt es beim Arbeitgeber ob du wechseln darfst oder nicht.Aber auch die Schule hat da ein kleines Wörtchen mitzureden. Also nix mit Selbstverständlichkeit. Also nochmal (Bimei bestätigen) : "Und das steht wo genau?"
5. August 200421 j Dann sag mal bitte was die Schule da sagen soll? Ne wir nehmen dich nicht weil du ne schiefe Nase hast? *versteht des nicht ganz* Nochmal zu oben Vorrausgesetzt ist natürlich auch imemr das die BS die Berufsrichtung überhaupt beinhaltet.
5. August 200421 j Dann sag mal bitte was die Schule da sagen soll? Ne wir nehmen dich nicht weil du ne schiefe Nase hast? *versteht des nicht ganz* "Unsere Klassen sind dieses Schuljahr voll?" - Aktuelles Thema bei mir, aber andere Ausbildungsberufe.
5. August 200421 j Naja ok, schade da sich keinen Scanner hab sonst wür dich euch gern die Passage aus dem Schreiben eingescannt wo des mit der BS steht.
5. August 200421 j Naja ok, schade da sich keinen Scanner hab sonst wür dich euch gern die Passage aus dem Schreiben eingescannt wo des mit der BS steht. Dann schreibt doch bitte von wem der Brief (IHK? - wenn ja, welche?) ist, zu welchem Zweck er geschrieben wurde und zitiere wortwörtlich den Abschnitt, indem es beschrieben ist, daß : Wenn die Berufsschule vom Ausbildungsplatz gesehen näher liegt als die andere dann muss der Arbeitgeber zustimmen! Wenn jedoch nicht liegt es beim Arbeitgeber ob du wechseln darfst oder nicht., weil dein erster Satz wird durch seine Dehnbarkeit sicherlich in der Regel erfüllt sein. Das sind rechtliche Behauptungen, die richtig zu wissen öfter von Belang sein können.
6. August 200421 j In der Regel gilt die BS der dem Ausbildungsplatz am nächsten ist wird eingehalten. Wenn die Berufsschule vom Ausbildungsplatz gesehen näher liegt als die andere dann muss der Arbeitgeber zustimmen! Wenn jedoch nicht liegt es beim Arbeitgeber ob du wechseln darfst oder nicht. In der Regel gilt, dass die Berufsschule zuständig ist, in dessen Einzugs- / Zuständigkeitsbereich der Betrieb liegt. Und diese Zuständigkeit ergibt sich zunächst wiederum aus dem Landkreis / dem Stadtteil, in dem der Betrieb liegt. Bei mehreren Berufsschulen in einem Landkreis / in einer Stadt sind bestimmte Gemeinden / Stadtteile einer bestimmten Schule zugeordnet.
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