Veröffentlicht 3. Januar 200520 j An wen muss man sich wenden, falls man seine korrigierte Prüfung nochmal sehen will? Ist das überhaupt möglich?
3. Januar 200520 j An wen muss man sich wenden, falls man seine korrigierte Prüfung nochmal sehen will? Ist das überhaupt möglich? Ja, das ist möglich. Dazu wendest Du Dich an die zuständige IHK. gruss, timmi
23. Dezember 200519 j Ja, das ist möglich. Dazu wendest Du Dich an die zuständige IHK. gruss, timmi Auch wenn man bestanden hat ?? MFg
23. Dezember 200519 j Auch wenn man bestanden hat ?? Ja, ob bestanden oder nicht ist für eine Einsichtnahme unerheblich.
23. Dezember 200519 j Ja, ob bestanden oder nicht ist für eine Einsichtnahme unerheblich. NA wunderbar, dann werde ich gleich nach den Ferien Prüfungseinsicht verlangen ! DAnke !!!
23. Dezember 200519 j ... verlangen ! Vielleicht bittest Du erstmal darum, ist irgendwie freundlicher.
23. Dezember 200519 j Moin, ist das irgendwie zeitlich begrenzt, oder hab ich auch nach 5 1/2 Jahren (mein Gott, die Zeit geht hin) noch Chance da mal reinzugucken? Also haben die sowas wie Standardaufbewahrungszeiten, bevor das Archiv platzt? Würd`s höchsten mal so aus Nostalgiegründen machen... Damals war ich nur froh, dass es insgesamt ne zwei geworden ist (Prozente gab´s irgendwie nich). Heute würde mich schon interessieren, wie gut die zwei tatsächlich war und was es eventuell zu motzen gab. Kann man sich eigentlich auch Kopien zuschicken lassen (vielleicht gegen eine Gebühr) oder dürfen die einen da nur vor Ort ranlassen? Ich meine, ich hätte hier mal sowas gelesen... Gruss froehlich P.S.: Soweit ich weiß kann man ja auch seine Abi-Arbeiten nach Jahrzehnten noch angucken, weiß dazu einer genaueres? Ich les hin und wieder nur in der örtlichen Zeitung das Abijahrgänge beim zigten Jubiläum ihre Arbeiten als Geschenk kriegen...
23. Dezember 200519 j ist das irgendwie zeitlich begrenzt, [...]. Ja, ist es: Du kannst ab dem Moment, wo Dir die Prüfungsergebnisse verbindlich mitgeteilt wurden (Zeugnis-Übergabe) genau einen Monat lang schriftlich und begründet bei Deiner IHK Akteneinsicht beantragen. gruss, timmi
23. Dezember 200519 j Ja, ist es: Du kannst ab dem Moment, wo Dir die Prüfungsergebnisse verbindlich mitgeteilt wurden (Zeugnis-Übergabe) genau einen Monat lang schriftlich und begründet bei Deiner IHK Akteneinsicht beantragen. Wobei IMHO die IHK entscheidet welche Begründung akzeptiert wir. Ist aber trotzdem ein Plus - Abi-Klausuren kann man erst nach zehn Jahren einsehen... mfg cane
27. Dezember 200519 j nur zur vollständigkeit: es gibt auch kammern die bereits vor der zeugnisübergabe einsicht gewähren; freundliche anfrage genügt; angabe von gründen nicht erforderlich. (@ cane: find ich wirklich echt toll dass du abitur hast; glückwunsch!)
27. Dezember 200519 j (@ cane: find ich wirklich echt toll dass du abitur hast; glückwunsch!) Ich hab Abi? Wär mir neu - hab schulischen Teil FH, also im Mai mit Bestehen der Prüfung Fachabi... mfg cane
27. Dezember 200519 j es gibt auch kammern die bereits vor der zeugnisübergabe einsicht gewähren; freundliche anfrage genügt; angabe von gründen nicht erforderlich. Huch?!? Verwaltungsrechtlich ist das aber nicht zuläsig. Welche IHK macht denn sowas? gruss, timmi
30. Dezember 200519 j Ich habe bei meiner IHK auch einfach nach telefonischer Anfrage einen Termin zur Einsicht erhalten. Eine Begründung war nicht nötig, alles sehr unkompliziert (wie ungewohnt bei der IHK ). Konnte dann gleich am nächsten Tag da vorbeischauen und die korrigierten schriftlichen Prüfungen, sowie die Projektdokumentation anschauen.
30. Dezember 200519 j Wobei die Einsicht der Projektdokumentationen scher relativ sinnlos ist da die Prüfer hier keine Kommentare in die Dokumentationen schreiben dürfen. Lediglich die Teilnoten des PAs kannst Du dort sehen.
30. Dezember 200519 j Wobei die Einsicht der Projektdokumentationen scher relativ sinnlos ist da die Prüfer hier keine Kommentare in die Dokumentationen schreiben dürfen. Lediglich die Teilnoten des PAs kannst Du dort sehen. Huch?!? Das habe ich aber in mehreren Prüfer-Seminaren bei der IHK Bonn ganz anders gelernt: Es sollte alles, was zur Abwertung führt, deutlich auf dem Korrekturrand zu erläutert sein.Es sollte deutlich zu erkennen sein (sowohl bei GH1/2 und WiSo, wie auch bei der Doku), welcher Prüfer welche Kommentare geschrieben hat. Empfohlen werden z.B. unterschiedliche Farben bei der Korrektur. Und auch die Einsicht in die Prüfungsunterlagen (alle!) ist nur nach Abschluss der gesamten Prüfung (Zeugnis) mit schriftlicher Begründung möglich. Falls eine IHK das anders handhabt, so ist das menschlich zwar verständlich, aber verwaltungsrechtlich mehr als bedenklich. gruss, timmi
30. Dezember 200519 j Ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung anmerken dass in SH die Projektarbeiten nicht mit Kommentaren versehen werden sollten ... also schreiben wir die Kommentare in Beiblätter. Das Verwaltungsrecht kenne ich zum Glück nicht ... ich würde auch lieber direkt in die Dokus schreiben.
30. Dezember 200519 j Das Verwaltungsrecht kenne ich zum Glück nicht ... ich würde auch lieber direkt in die Dokus schreiben. Sonst würde die Vorschrift in den hiesigen "Handreichungen zur Prüfung" keinen Sinn ergeben; denn da wird vorgeschrieben, wie breit der Korrekturrand bei der Doku sein muss. Aber natürlich kann man - mit erheblich mehr Aufwand - die Korrektur-Anmerkungen auch auf gesonderten Blättern machen. Es wäre vielleicht mal ganz interessant, bei Eurer IHK nachzufragen, was diese Anweisung soll. gruss, timmi
27. Januar 200619 j die kammern passau & münchen. Die IHK München (IT-Berufe) bestreitet dies offiziell und hält sich selbstredend an alle Normen. LiGrü Michael (neugierig nachfragender Prüfer)
18. Februar 200619 j Hier in Stuttgart wird einem quasi verboten, in die Projektarbeit zu schreiben. Wir hatten auch prompt einen Widerspruch, weil ein neuer Prüferkollege das nicht wußte und sein Exemplar vollgekritzelt hat. Der Jurist der IHK hat geschäumt vor Wut ;-)) Und der Prüferkollege durfte seitenweise erläutern, was er mit dieser und jener Bemerkung gemeint hat... Huch?!? Das habe ich aber in mehreren Prüfer-Seminaren bei der IHK Bonn ganz anders gelernt: Es sollte alles, was zur Abwertung führt, deutlich auf dem Korrekturrand zu erläutert sein.Es sollte deutlich zu erkennen sein (sowohl bei GH1/2 und WiSo, wie auch bei der Doku), welcher Prüfer welche Kommentare geschrieben hat. Empfohlen werden z.B. unterschiedliche Farben bei der Korrektur. Und auch die Einsicht in die Prüfungsunterlagen (alle!) ist nur nach Abschluss der gesamten Prüfung (Zeugnis) mit schriftlicher Begründung möglich. Falls eine IHK das anders handhabt, so ist das menschlich zwar verständlich, aber verwaltungsrechtlich mehr als bedenklich. gruss, timmi
21. Februar 200619 j Bei der IHK Leipzig war auch einfach nur ne Mail nötig um nen Termin zur Einsicht auszumachen. Lief alles relativ nett und freundlich ab auch wenn die gute Frau bissel im Streß war und erstmal mein Zeugs im Lager suchen musste. Von der Doku habe ich nix gesehen. Nur den einen Zettel mit den Teilnoten.
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