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Empfohlene Antworten

bei dem Modell könnteste wirklich recht haben.

Erinnert mich irgendwie an ne örtliche Disco. Die haben immer Donnerstags offen aber in der Nacht auf Karfreitag herrscht ab 0:00 Uhr in Bayern ja Musik und Tanz Verbot.

Die sind weit und breit die einzigste Disco die trotzdem auflässt und die Strafe kassiert. Dafür ist aber nach 0:00 Uhr die Bude rappel voll.

Klar, oft kann man sowas nicht machen, sonst haben bestimmte Leute einen aufm Kicker :mod: , aber was solls ...

bei uns hat eigentlich kein Club und keine Disco "die was auf sich hält" zu wegen Karfreitag. und das im Herzen Bayern....

sorry is OT aber fand ich persönlich ziemlich wichtig :)

Ich finde es lustig wie sich manche beschweren über diese aktion. leider gab es ein paar märkte die die preise angehoben haben auf uvp. na und? ist doch nicht verboten, es wurde ja keiner gezwungen was zu kaufen.

mein bruder arbeite bei mm und dort wurden 6 preise auf uvp hoch gesetzt und sonst hat man nur schnapper gemacht zumal mehr abgezogen wurde wie die mwst eigentlich gewesen wäre.

wer auf jeden fall der große gewinner war neben den meisten kunden das war mm selber auch wenn an diesem tag ein verlust gemacht wurde. nur nimmt man den kompletten umsatz und legt diesen 90 tage an, dann holen sie so viel an zinsen raus das sie das 3x an gewinn gemacht haben.

Nur nochmal der Vollstaendigkeit halber:

Media Markt Hoax

seit Donnerstag, dem 6. Januar 2005, kursiert eine anonyme Email, in der behauptet wird, dass sich "nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW … bereits über 1.000 erboste Kunden ihre 16 % von Media Markt gegen Vorlage des Kassenbons (haben) auszahlen lassen - Media Markt zahlt (sich offensichtlich der Rechtslage bewusst) problemlos aus."

Begründet wird die vermeintliche Rückzahlaktion damit, dass die Werbeaussage "Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer. Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger" illegal sei, da Media Markt sehr wohl mehrwertsteuerpflichtig sei und die Mehrwertsteuer (auch bei am 3. Januar gekauften Produkten) auf den Kassenbons ausweise.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht dazu auffordern, sich in den Media Märkten die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Ebenso wenig liegen uns Reaktionen von Verbrauchern vor, dass Media Markt gegen Vorlage des Kassenbons 16 % des Kaufpreises erstattet. Unserer Auffassung nach besteht dazu auch kein Anlass. Wir gehen davon aus, dass Media Markt selbstverständlich auch für die am 3. Januar verkauften Artikel die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichtet. Über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Slogans wird an anderer Stelle befunden.

Stand: 10.01.2005

Quelle: http://www.vz-nrw.de

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