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Lohsteuer-Jahresausgleich

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute ich hab dieses Jahr meine Ausbildung angefangen. Davor hab ich Zivi gemacht und dazwischen 6 Wochen gearbeitet und recht gut verdient. Wie funktioniert das mit dem Jahresausgleich? Kann ich meine fahrtkosten oder was ich sonst noch habe gelten machen?

Man kann alles geltend machen , die Frage ist nur ob du es bekommst .

Fahrtkosten ja , da brauchst du nur die Kilometer angeben , wieviel du dafür dann bekommst weiß ich nicht genau .

Gruß

Hallo,

du kannst nur Lohnsteuer zurück bekommen, wenn du auch Lohnsteuer gezahlt hast.

Gruß Jaraz

nein ich hab letztes jahr meine ausbildung angefanen. ja lohnsteuer habe ich gezahlt.

Hi,

Meine Meinung:

du hast also im letzten Jahr deine Ausbildung angefangen aber warst am 1.1.04 Zivi?

Dann hast du zwar vorerst Lohnsteuer gezahlt, bekommst die aber voll zurück wenn du eine Steuererklärung für 04 beim Finanzamt einreichst.

mfg, Shrek

ich war vom August/03 bis ende Mai/04 Zivi habe dann 6 Wochen auf steuerkarte gearbeitet und lohnsteuer gezahlt und nun ab August/04 Azubi. Würde ich dann steuern wieder bekommen?

hallo,

Hi,

meine Meinung:

1.1. ist immer Stichtag und da du da Zivi warst bist du das ganze Jahr Lohnsteuerfrei.

Daher kannst du dann aber auch nix absetzen.

mfg, Shrek

er hat aber 2004 gearbeitet und steuer gezahlt.

Es kommt ganz drauf an wieviel du im Jahr verdient und wieviel du Lohnsteuer gezahlt hast.

Nachdem wir diese Summen net wissen, wird dir hier keine die Frage definitiv beantworten können.

Allerdings gehe ich davon aus dass du in deinem Jahreseinkommen unter der Grenze liegst. Somit würdest du dass Geld zurückbekommen.

Ciao

Antibiotik

Moins!

Mach doch einfach eine Steuererklärung und dann siehst du schon, wie viel du wiederbekommst. Je eher du diese machst, desto eher bekommst du auch eventuell das Geld wieder.

Da du hier nicht genau gepostet hast, was du alles verdient hast und welche Werbungskosten du geltent machen kannst, ist es schwer ne passendere Antwort zu geben als:

kommt drauf an.

also setze dich mal mit jemandem zusammen, der etwas Ahnung von der Steuererklärung hat und dann kannst ja mal posten wenn du damit durch bist.

Gruß

BSO

ok danke erstmal, was kann man den alles als Werbungskosten gelten machen?

ok danke erstmal, was kann man den alles als Werbungskosten gelten machen?

Du kriegst sowieso eine Werbungskostenpauschale von 920,- (ich hoffe mal der Wert stimmt so für das Jahr 2004, der Betrag ist auf jeden Fall um die 1000,-). Nachweise für Werbungskosten mußt du nur erbringen, wenn du über diesen Betrag hinauskommst. Ich hab hier mal nen Link für dich:

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/LSt2004Script.htm

Damit kannst mal ein bißchen rumprobieren. Ich denk mal nicht, daß dein Einkommen 2004 über dem Freibetrag+Werbungskostenpauschale liegt.

Rechne bei dir erstmal alle Einkünfte für das Jahr 2004 zusammen.

Dann gehst du auf den grueni geposteten Link oder schaust bei http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ nach.

Auf jedenfall kannst du die Entfernungspauschale ansetzen (0,30€ /km einfache Wegstrecke vom Wohnort->Arbeitgeber).

Wahrscheinlich reicht das schon. Sonst mal hier im Forum suchen nach Werbungskosten...

Gruß

BSO

Die Steuer, die auf einen Bruttobetrag gezahlt wird, rechnet sich auf ein Jahr herraus. D.h. hast du 12 Monate lang die gleiche Summe verdient, und kannst du nur die üblichen Kostenpauschalen abrechnen wirst du nicht viel zurück bekommen, da die Pauschalen bereits berücksichtig sind.

Hast du aber, wie bei dir kurz viel Verdient und die anderen Monate weniger, Lohnt sich der Steuerausgleich immer.

Du kannst natürlich nur soviel zurückbekommen, wie du auch gezahlt hast.

Also 12* 1500,-- € Brutto = 18.000 € = Steuerzahlung 7252,-- (hast du mehr gezahlt, bekommst du die differenz zurück

2* 1500,--€ + 7*1000,-- 3*500,--€ = 11500,--€ = Steuerzahlung 4327,--€

Aber vorssicht. das kann auch ein Nachteil sein. Du wirst dann beim Finanzamt vorgemerkt und bekommst dann jedes Jahr die Formulare zugeschickt und mußt den Ausgleich machen. Machst du ihn nicht, wirst du geschätzt.

Warum vorsicht ? Hast du nächstes Jahr z.B. einen gleich bleibenden Lohn der knapp an der Grenze liegt (Auszibildenen bekommen ja nicht soviel) kann es unter umständen günstiger sein, keinen Ausgleich zu machen.

Wenn du dich in die Thematig nicht selber einarbeiten willst, es gibt in jeder Stadt lohnsteuerhilfe Vereine, die dir gegen eine geringe 10% Beteilung die Formulare ausfüllen und dich beraten. Wobei die natürlich auch an Ihr Geld denken und sagen "Auf jedenfall machen".

Also bedenke, einmal gemacht, immer gemacht.

Wobei es aber auch sehr gute Programme für den PC gibt, die das für ich machen.In vielen Zeitschriften (PC) findes du im Dez,Jan oder Feb. vergleichstests. Oder du schaust mal hier herein

http://www.lohnsteuer-24.de/steuererklaerung.html ;)

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