Denis2000 Geschrieben 26. Februar 2005 Geschrieben 26. Februar 2005 Hallo, bin mal wieder am Lernen *g* Warum haben Erwerbsgeminderte Arbeitnehmer (in der Aufgabe 70%) besondere Kündigungsvoraussetzungen bei betrieblichen Kündigungen? Kann mir mal jemand erklären, was das eigenltich für Arbeitnehmer sind? Ich kann mir da garnix drunter vorstellen. MfG und Danke schon mal.
ossiland:net Geschrieben 26. Februar 2005 Geschrieben 26. Februar 2005 Hey! Hab mich jetzt extra für dich angemeldet. Damit sind Behinderte gemeint. Diese können nur mit Zustimmung des Fürsorgeamtes gekündigt werden.
Denis2000 Geschrieben 26. Februar 2005 Autor Geschrieben 26. Februar 2005 Ach so, dann sind die zu 70 % behindert, oder wie ist das gemeint? Es gibt doch da diese Behinderungsgrade.... PS: Danke für Anmelden, hoffe es bringt dir was. Ich werde jedenfalls noch ein paar Fragen stellen :-)
api Geschrieben 26. Februar 2005 Geschrieben 26. Februar 2005 ab 50% ist man schwerbehindert im dinne des sozialgesetzbuchs. kündigung solcher arbeitnehmer nur mit zustimmung einer behörde möglich die jetzt auf gar keinen fall mehr "fürsorgeamt" heisst. wie sie jetzt heisst weiss ich auch nicht.
bimei Geschrieben 26. Februar 2005 Geschrieben 26. Februar 2005 ab 50% ist man schwerbehindert im dinne des sozialgesetzbuchs. kündigung solcher arbeitnehmer nur mit zustimmung einer behörde möglich die jetzt auf gar keinen fall mehr "fürsorgeamt" heisst. wie sie jetzt heisst weiss ich auch nicht. Kleine Korrektur: ab 30% mit Gleichstellung Das Amt heisst Integrationsamt und ist i.d.R. im Versorgungsamt angesiedelt.
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