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  1. Hallo, das sollte kein Problem sein. Zuständig ist aber nicht die (zuständige) IHK sondern die (zuständige) Handwerkskammer (oder Innung), da insbesondere im Beruf Bürokaufmann /-frau die Prüfung auch vor der HWK abgelegt werden kann. [Die Prüfung ist identisch mit der IHK-Prüfung, wird aber von der HWK organisiert.]
  2. api

    wickie

    hallo, wr von euch weiß, wie der 'assistent' des schrecklichen sven in der zeichentrickfilmserie wickie heisst? Danke.
  3. ich schreibe (und vergeige damit auch) keine prüfung mehr. es geht mir um die frage, ob die ihk zugriff auf die betrieblichen anwesenheitstage erzwingen kann. vom den mitgliedern auf dem forum möchte ich wissen, ob und wie sie dieser frage in ihrer praxis schon einmal begegnet sind. danke.
  4. der gedanke ist sicherlich nicht falsch, allerdings geben wochenberichte keine auskunft über die anzahl der anwesenheittage eines auszubildenden.
  5. hallo, für die anmeldung zur abschlussprüfung muss die ordnungsgemäße ausbildung durch den betrieb bestätigt werden. bei der kammer münchen gilt hierfür ein maximale fehlquote von 15%. nun meine frage: hat die ihk irgend eine rechtliche möglichkeit, die anwesenheitsdaten des betriebes (ohne konkreten verdacht) prüfen zu lassen? danke für alle meinungsäusserungen. api
  6. hallo, ich finde dergleichen affektiert. die prüfer haben die doku und sollen dem vortrag lauschen und nicht noch durch handzettel, flip-charts, mitmach-spiele und tänzerinnen abgelenkt werden. selbstredend wird es präsentationen geben, bei denen handzettel oder eine flip-chart graphik nützlich sind. ich behaupte aber dies wird eine verschwindend kleine minderheit sein.
  7. hallo, bei uns ist es so dass das berichtsheft zur mündl. prüfung verlangt wird. wird es nicht mitgebracht (und der pa merkt es) muss es nachgereicht werden, erst dann gibt es das zeugnis. das ist aber wie bereits geschrieben andernorts anders. bei den unterschriften reicht es bei uns wenn gebündelt unterschrieben wird, also nach dem motto 'von xx.xx.1900 - xx.xx.2000 gesehen sepp ausbilder'.
  8. schmutzige kleine tierquäler. 1A voraussetzung für andere abartigkeiten.
  9. unwahrscheinlich - da tut es auch ein lehrer. und: 'meine' prüflinge haben die prüfung nicht als schwer empfunden.
  10. korinthen..... du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt. es bleibt ja dem prüfling überlassen, wann und in welcher reihenfolge er die aufgaben bearbeitet. nutzlose klug...., sonst nichts. zum aus der haut fahren.
  11. für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen. wie solle das denn kontrolliert werden. die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung. rhabarber, rhabarber
  12. hallo, wie viele von uns wissen, gibt es an vielen schulen die praxis prüfungsaufgaben zu kopieren. gibt es hierfür eine gesetzliche grundlage im urheberrecht? (nachbemerkung: die schulen die ich kenne haben keine vereinbarung mit dem u-form verlag oder der kammer; auch weiss die schulleitung nichts von einer 'rahmenvereinbarung' seitens des kultusministeriums) danke.

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