KaLu1976 Geschrieben 26. Februar 2005 Geschrieben 26. Februar 2005 Hallo !!!! Ich habe eine Frage. In bin seit anfang 2001 DSL-Kunde bei der Telekom. Nun möchte zu einem anderen Anbieter wechseln z.b Versatel. Meine Frage nun, muss ich die alte Hardware sprich NTBA,Splitter und Modem wieder zurückgeben oder habe ich diese damals gekauft. Und funktionieren diese auch bei einem anderen Anbieter ????
Greetzz Geschrieben 28. Februar 2005 Geschrieben 28. Februar 2005 Ich bin auch schon seit Anbeginn von DSL Kunde der Telekom gewesen. Und ich schätze dass das damals noch normale Kaufgeräte waren - Zumindest als unser DSL-Modem neulich kaputt gegangen ist war das der Telekom auch egal und WIR mussten und ein neues kaufen. Also nichts von Miete und so. Splitter und TK-Analge war übrigens das Gleiche, alles gekauft und nicht gemietet.
IT-Shrek Geschrieben 28. Februar 2005 Geschrieben 28. Februar 2005 Hi, das Modem wurde dir überlassen, Splitter und NTBA sind eigentlich T-Com Eigentum werden in der Regel aber nicht zurück verlangt und sind mit anderen Anbietern kompatibel. Beim Modem musst du darauf achten, dass es UR-2 fähig ist, wenn du jetzt den DSL Provider wechselst. Shrek
Jolle Geschrieben 28. Februar 2005 Geschrieben 28. Februar 2005 Ein Tipp noch: Entgegen den Behauptungen von manchen Providern wie z.B. Arcor lassen sich ältere Modems - sofern eine serielle Schnittstelle vorhanden ist - auf UR2 leicht umstellen. Die Erfahrung durfte ich zumindest machen. Die wollten mir glatt ein neues Modem verkaufen. Frechheit.
KaLu1976 Geschrieben 28. Februar 2005 Autor Geschrieben 28. Februar 2005 Wie kann ich den genau erfahren oder schriftlich nachlesen ob ich die Geräte bei der Telekom nicht zurückgeben muß.
Jolle Geschrieben 28. Februar 2005 Geschrieben 28. Februar 2005 Ruf da mal an. Aber ich sag Dir, die sagen nix dazu. Ich hab mittlerweile durch meine Umzüge bestimmt 3 NTBAs hier rumfliegen.
KaLu1976 Geschrieben 9. Dezember 2005 Autor Geschrieben 9. Dezember 2005 Mittlerweile steht es bei Versatel in den Vertragsbedingungen das nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Hardware wieder abgegeben werden muß.
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