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Empfohlene Antworten

sind die Datenbanken und die User-Verzeichnisse auf einem Medium oder sind sie getrennt - einige Bänder für Datenbanken und weitere für die User-Verz.?

Was steht in den Datenbanken?

Was speichern User in ihren Verzeichnissen?

öffentlicher Dienst? -> Finanzamt, Arbeitsamt ... welches amt?? oder Gemeinde oder so was?

habt ihr keinen datenschutzbeauftragten oder it-verantwortlichen, der rechtlich bindende vorgaben aufstellt?

bitte, weil ich bei google auch nicht so schnell was finde (hab nicht die richtigen Stichworte)

... die IHK betreut aber Betriebe, und die muessten Dir die DIN?Norm ja eh sagen koennen ... man zahlt ja nicht umsonst den Beitrag

... anlesen kannst Du es Dir ja dann selbst und ne kurze Anfrage stellen ist nich verboten

wenn ihr nicht in der IHK seid

... schreibst Du einfach den Datenschutzbeauftragten vom Landtag im Name der Firma an, oder suchst auf deren Seite mal

... halt ein bisschen Recherchieren

Wir haben u.a. Daten (auf optischen Disks) die 50 Jahre aufgehoben werden müssen. Reine Userdaten wie Backup vom Profil oder Sicherung der Abteilungslaufwerke wird max 1 Jahr aufgehoben (Großvater, Vater, Sohn - Sicherungskonzept + 1 Jahresband bei Jahreswechsel).

Näheres gibts u.a. hier: http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/start/index.html

Ach ja: Die Aufbewahrungspflicht (<- Google Suchwort ?) ergibt sich aus diversen Gesetzen u.a. HGB, BGB usw...

... die IHK betreut aber Betriebe, und die muessten Dir die DIN?Norm ja eh sagen koennen ... man zahlt ja nicht umsonst den Beitrag

... anlesen kannst Du es Dir ja dann selbst und ne kurze Anfrage stellen ist nich verboten

Ach echt, die machen unsere Hausaufgaben?

Irgendwie ist es gesetzlich geregelt (und nicht genormt vom Deutschen Institut für Normung).

... schreibst Du einfach den Datenschutzbeauftragten vom Landtag im Name der Firma an, oder suchst auf deren Seite mal

Auch der hat (hoffentlich) andere Aufgaben zu machen, als juristische Recherche.

... halt ein bisschen Recherchieren

Sprich bei Fi.de nachfragen.

Doham dürfte schon richtig liegen, Regelungen aus HGB und BGB.

Im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) finde ich keinerlei Fristen geregelt (ausser den Hinweis auf gesetzliche, satzungsmässige oder vertragliche Vereinbahrungen).

PS: @Doham: Kann es sein, daß dein Link klemmt???

Wir haben u.a. Daten (auf optischen Disks) die 50 Jahre aufgehoben werden müssen.

Das ist dann aber eine betriebsinterne Regelung - das Gesetz gibt meines Wissens zwischen sechs - zehn Jahre vor.

mfg

cane

also eigentlich sollten sich solche fragen erst garnicht auftun dürfen, wenn man einen ordentlichen Backupplan hat.

(in einem Bankasten befinden sich die ganzen Bänder zum sichern)

Wir haben ein JAHRESbandkasten, das jährlich überschrieben wird.

4 QUARTALSbandkästen die jeweils zu ihrem Quartal überschreiben werden

und A-F WOCHENbändkästen die der reihe nach durch überschrieben werden.

also kürzeste Aufhebedauer: 5 Wochen

längste Aufhebedauer: 1 Jahr

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