Gast Geschrieben 16. April 2005 Geschrieben 16. April 2005 Hallo, letzten Monat habe ich meine T-DSL Flatrate inkl. des gesamten Zuganges bei T-Online zum 15.04. wegen Wechsel zu Arcor gekündigt. Am 31.03. habe ich folgende Mail von T-Online erhalten: Betreff: Kündigung Ihres T-Online Zugangs, Ihre T-Online Nummer ### Sehr geehrter Herr ###, Ihre Kündigung des oben genannten T-Online Zugangs bzw. Produkts haben wir von der Deutschen Telekom AG erhalten. Sie können Ihren T-Online Zugang oder das T-Online Produkt auch ohne Bindung an einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom nutzen. In diesem Fall genügt eine kurze Mitteilung an uns. Wir würden uns freuen, Sie auch zukünftig zu unseren Kunden zu zählen. Mit freundlichen Grüßen Ihr T-Online Kundenservice Gestern nun bekam ich eine Rechnung für die T-DSL-Flat für den Zeitraum vom 04.04. bis 03.05. über 29,95. Ist es normal das T-Online den letzten Monat komplett berechnet auch wenn man zur Mitte des Monats gekündigt hat oder sollte ich dort lieber noch einmal nachhaken?
Arlet Geschrieben 16. April 2005 Geschrieben 16. April 2005 Ich weiß nicht ob es dir weiterhilft, aber ich hab Anfang des Monats meinen Telefonanschluss bei der Telekom gekündigt und die haben mir gesagt, dass der angefangene Monat voll berechnet wird. Könnte mir vorstellen, dass es bei T-Online auch so ist.
geloescht_JesterDay Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Kann jetzt die AGB bei T-Online nicht finden (bzw. er findet das PDF dazu nicht), aber könnte es sein, dass die Kündigung erst zum Ende eines Monats möglich ist?
IT-Shrek Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Hu, gibt sicher Kündigungsfristen zum Monatsende hin, ABER: unabhängig davon solltest du sofort folgendes tun: Hotline anrufen, Tarif sofort auf T-online by Call umstellen. Das geht innerhalb von weniger Stunden und dann hast du keine Kosten mehr, wenn du T-online nicht nutzt und kommt praktisch einer fristlosen Kündigung gleich, zumindest momentan. Langfristig sollte man jedoch trotzdem kündigen, denn T-online beginnt die Vertragsbedingungen zu ändern auf einen Mindestumsatz von 99 cent/Monat. Shrek
Gast Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Kündigungsfrist sind soweit ich weiß 6 Werktage. Da meine Kündigung im März noch angekommen ist (definitiv, da Einschreiben mit Rückschein), sollte der 15.04. auf jeden Fall passen. Ich werde dort nachher auf jeden Fall noch anrufen.
Mascha Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Du solltest vielleicht noch unterscheiden zwischen der Leistung T-DSL (bereitgestellt von T-COM) und der Leistung T-Online-Flatrate (bereitgestellt von T-Online). Ersteres kann man recht zügig kündigen, letzteres mit einer Frist von drei Monaten. Die Umwandlung einer T-Online-Flatrate in T-Online by Call geht übrigens nicht über das Web-Interface sondern nur schriftlich oder telefonisch. Die Umstellung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
Woodstock Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Kündigungsfrist sind soweit ich weiß 6 Werktage. Da meine Kündigung im März noch angekommen ist (definitiv, da Einschreiben mit Rückschein), sollte der 15.04. auf jeden Fall passen.Hallo, also ich habe meine Flat bei T-Online auch gekündig vor eine Weile. Die Kündigungsfrist ist 20 Werktage (Samstage sind bei denen ausdrücklich KEINE Werktage). War mal weniger, aber die haben das geändert und angeblich Ihre Kunden informiert. Gruß Bine
Gast Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 @Woodstock: Stimmt, habe eben auch noch mal in den AGBs geschaut. Wenn T-Online kündigt sind es sechs Werktage, kündigt der Kunde sind es 20 dergleichen.
Mascha Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 Stimmt, ich hatte mich vertan, 20 Werktage.
Gast Geschrieben 18. April 2005 Geschrieben 18. April 2005 So, habe eben dort angerufen. Der Mitarbeiter dort sagte mir das meine Kündigung am 29.03. eingegangen sei aber die 20 Werktage Kündigungsfrist noch nicht verstrichen seien. Es soll noch eine schriftliche Kündigungsbestätigung folgen und die bis dahin überschüssig bezahlten Gebühren zurückerstattet werden. Na da bin ich ja mal gespannt...
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