Eltax Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Moin Moin, hoffe ich bin hier im richtigen Forum für diese Frage und zwar geht es ums Kindergeld. Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zum Fachinformatiker und man sagte mir das wenn man über 7000 Euro Brutto im Jahr hat, kein Kindergeld mehr bekommt. Ich weis ich nicht ob das stimmt, lasse es einfach mal so im Raum stehen, dass würde für mich bedeuten das meine Eltern bald kein Kindergeld mehr für mich bekommen. Man sagte mir auch, dass man durch eine größere Investition die man zur Ausübung seiner Arbeit brauch seinen Gesamtbetrag unter 7000 Euro drücken kann. Angenommen man kauft sich einen Laptop, kann man sich diesen von der zuständigen Behörde bezahlen lassen und der Preis wird vom Betrag abgezogen, somit kommt man dann wieder unter 7000 Euro. Stimmt das so oder ist das totaler Schwachsinn, kenne mich da nicht so ganz aus. MfG Eltax Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Also das die Behörde dein Laptop bezahlt ist blödsin. Was aber war ist, dass Du z. B. Fahrtkosten als Werbungskosten angeben kannst und dadurch der Betrag gedrückt wird. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
imatt Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Hallo es ist so - es gibt eine Kindergeldgrenze und es gibt Werbungskosten die Grenze liegt bei etwas über 7000€, zusätzlich gibts die Werbungskosten die bei etwa 1000€ liegen also kannst du etwa 8000€ verdienen und deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld. Die Werbungskosten von 1000€ sind eine pauschale, d.h. die stehen dir auf jeden fall zu, wenn du sagst du hast höhere Werbungskosten, dann musst du die komplett nachweißen. Wenn du dir etwas kaufst, z.B. ein Laptop dann muss dieses über 1000€ kosten und noch 500€ Fahrtkosten hast, dann erhöht sich der Beitrag auf 1500... Noch etwas: Zinseinkünfte gehören seit diesem Jahr wieder zu den Einkünften - also dadrauf auch achten..... Die Zahlen sind grobe Werte, die genauen musst du im Internet nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 21. April 2005 Teilen Geschrieben 21. April 2005 Die Zahlen sind grobe Werte, die genauen musst du im Internet nachlesen. Für das Jahr 2005 gilt: Einkommensgrenze: 7.188€, Webrekostenpauschale: 920€. Das oben gemachte Beispiel mit dem Laptop ist nicht richtig. Kaufst du dir ein Laptop für 1.500€ kannst du das nicht komplett in 2005 angeben. Die musst das Laptop über drei Jahre abschreiben. Also drei mal 500€. Pönk PS: weitere Infos bekommst du dort: www.arbeitsagentur.de -> Arbeitnehmer Informationen -> Kindergeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
djmcflow Geschrieben 21. April 2005 Teilen Geschrieben 21. April 2005 Das oben gemachte Beispiel mit dem Laptop ist nicht richtig. Kaufst du dir ein Laptop für 1.500€ kannst du das nicht komplett in 2005 angeben. Die musst das Laptop über drei Jahre abschreiben. Also drei mal 500€. Und du musst nachweisen können, dass du das Laptop für die Ausbildung benötigst, also dürfen keine Spiele drauf und so. Ansonsten wird das Laptop auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz anerkannt, und dann kannst du den anerkannten Betrag über 3 Jahre abschreiben. Also versuch es erstmal mit den Fahrtkosten, hat bei mir auch funktioniert. Wenn du in Lerngruppen bist für die Ausbildung/Schule kannst du die Kilometer die du dafür fährst auch angeben. Gruß djmcflow Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anti-Spy Geschrieben 24. April 2005 Teilen Geschrieben 24. April 2005 Zählen Zinseinkünfte komplett zu den Einnahmen oder nur Zinseinkünfte oberhalb des Freibetrages von ca. 1400€ pro Jahr? Wie ist das eigentlich wenn man sein Studium abschließt und in dem Jahr dann zB ab August richtig verdient und über die 7xxx€ kommt? Muss man dann das komplette Kindergeld zurück zahlen???? Hallo es ist so - es gibt eine Kindergeldgrenze und es gibt Werbungskosten die Grenze liegt bei etwas über 7000€, zusätzlich gibts die Werbungskosten die bei etwa 1000€ liegen also kannst du etwa 8000€ verdienen und deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld. Die Werbungskosten von 1000€ sind eine pauschale, d.h. die stehen dir auf jeden fall zu, wenn du sagst du hast höhere Werbungskosten, dann musst du die komplett nachweißen. Wenn du dir etwas kaufst, z.B. ein Laptop dann muss dieses über 1000€ kosten und noch 500€ Fahrtkosten hast, dann erhöht sich der Beitrag auf 1500... Noch etwas: Zinseinkünfte gehören seit diesem Jahr wieder zu den Einkünften - also dadrauf auch achten..... Die Zahlen sind grobe Werte, die genauen musst du im Internet nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guest Geschrieben 24. April 2005 Teilen Geschrieben 24. April 2005 Zählen Zinseinkünfte komplett zu den Einnahmen oder nur Zinseinkünfte oberhalb des Freibetrages von ca. 1400€ pro Jahr? Wie ist das eigentlich wenn man sein Studium abschließt und in dem Jahr dann zB ab August richtig verdient und über die 7xxx€ kommt? Muss man dann das komplette Kindergeld zurück zahlen???? Man sagte mir, es gäbe einen recht hohen Freibetrag, sodass Otto Normalo das nicht zu scheren brauch. Ja, so ist das mit dem Kindergeld. Verdienst du auch nur 1 Cent zuviel darfst du das ganze Jahr aufeinmal(!) zurückzahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roman_schröder Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 So viel ich weiss, muss man nur die Ausbildungsbescheinigung bei der Familienkasse abgeben und das wars. Bei mir hat es funktioniert. Und meine Eltern bekommen Kindergeld unabhängig von meinem Verdienst (mache auch eine Ausbildung als FIAE). ABER: Das Kindergeld wird ausgezahlt nur solange: 1) während einer Ausbildung 2) Man geht zur Schule 3) du hast Schule oder Ausbildung abgeschlossen, und bist arbeitslos. Für jeden Fall brauchst du immer eine Bescheinigung -> Papierland ist unsere Deutschland. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 Zählen Zinseinkünfte komplett zu den Einnahmen oder nur Zinseinkünfte oberhalb des Freibetrages von ca. 1400€ pro Jahr? Bezüge sind insbesondere: Sparerfreibetrag von derzeit 1.370 € (bis 2003: 1.550 €) bzw. der Versorgungsfreibetrag (40% der Einnahmen, maximal jedoch 3.072 €) Wie ist das eigentlich wenn man sein Studium abschließt und in dem Jahr dann zB ab August richtig verdient und über die 7xxx€ kommt? Muss man dann das komplette Kindergeld zurück zahlen???? Das gleiche gilt in Fällen, in denen das Kind nicht in allen Monaten des Jahres zu berücksichtigen ist, z. B. dann, wenn das Kind die Ausbildung im Laufe des Kalenderjahres beendet. Nur für die Ausbildungsmonate sind dann jeweils die Bezüge anzusetzen. Beispiel Ein Kind erhält im Jahr Wohngeld von 210 € monatlich. Es beendet seine Ausbildung am 30.6.. Maßgeblich sind damit nur die Bezüge aus der Zeit von Januar bis Juni, also 6 x 210 € = 1.260 €. Gruß Pönk PS: Wieso zählen meine zitierten Webauszüge nicht mit bei der Textlängenprüfung? Fehlertext: Der Text, den Sie eingegeben haben, ist zu kurz. Bitte erweitern Sie den Text auf die minimale Länge von 10 Zeichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 Bei mir hat es funktioniert. Und meine Eltern bekommen Kindergeld unabhängig von meinem Verdienst (mache auch eine Ausbildung als FIAE). Definitive falsch. Dein Einkommen ist Grundlage für die Entscheidung ob Kindergeld gezahlt wird. Vorsicht die Familienkasse kann zuviel gezahltes Kindergeld zurückverlangen. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Speck0r Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 Vorsicht die Familienkasse kann zuviel gezahltes Kindergeld zurückverlangen. So ist es, und zu viel bezahltes heißt dann schon mal komplett zurückzahlen, was dann wohl ziemlich weh tun dürfte. Im meinem Bekanntenkreis gab es nen Fall, da hätte im Grunde alles gepasst, KG wurde gezahlt, nur leider hat der Kerl öfter mal bezahlte Überstunden gemacht. Dadurch ist er über den Höchstbetrag gekommen und es durfte fürs ganze Jahr KG zurückgezahlt werden. Bei mir ist es so, dass ich durch Verzicht auf Weihnachtsgeld und meine Bustickets -> Werbungskosten dieses Jahr noch KG gezahlt wird. Übrigens: Vermögenswirksame Leistungen zählen zum Brutto Lohn! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonVitoCorleone Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Also, dass ich das richtig versteh : Wenn ich Brutto über ~7000 Euro komm, bekomm ich (meine Eltern) kein KG mehr ? Aber durch Fahrtkosten etc. kann ich mein BruttoGehalt sozusagend drücken, um ~1000 Euro, oder ? Und wenn ich dann wieder auf unter ~7000 Euro komm, bekomm ich wieder KG ? Was ist wenn ich zum BruttoLohn noch Fahrgeldzuschuß bekomm, kann ich dann trozdem Fahrkosten als Werbungskosten abschreiben ? Wie ist dass wenn die Fahrkosten nicht zum Versteuertem BruttoLohn zählt ? Und wie ist dass, wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre, muss ich dann die Tank Belege einreichen ? Und das mit dem Arbeitsmittelabschreiben, ich dachte das geht nur wenn man Einkommenssteuer zahlt, aber ich zahl ja keine, oder ? Ab wann zahlt man diese ? Fragen über Fragen, aber das ganze verwirrt mich etwas .... mfg Don Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Ruf bei der Kindergeldkasse an und wenn Du lieb fragst, dann rechnen die das am Telefon aus. Ab wann man Einkommenssteuer zahlt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Also, dass ich das richtig versteh : Wenn ich Brutto über ~7000 Euro komm, bekomm ich (meine Eltern) kein KG mehr ? Richtig, gilt für das Kalenderjahr bzw. bei Beendigung des Anschruchs für den Zeitraum in dem dir Kindergeld zustände Aber durch Fahrtkosten etc. kann ich mein BruttoGehalt sozusagend drücken, um ~1000 Euro, oder ? Der richtige ausdruck ist hier steuerpflichitges Jahrebrutto, das kannst du durch Werbungskosten mindern. Werbungskosten kannst du als Pauschalbetrag anrechnen lassen ( ~ 1000€) oder per Einzelnachweis deiner Werbungskosten. Und wenn ich dann wieder auf unter ~7000 Euro komm, bekomm ich wieder KG ? Richtig Was ist wenn ich zum BruttoLohn noch Fahrgeldzuschuß bekomm, kann ich dann trozdem Fahrkosten als Werbungskosten abschreiben ? Nein, dir wurden die Kosten schon vom Arbeitgeber ersetzt. Wie ist dass wenn die Fahrkosten nicht zum Versteuertem BruttoLohn zählt ? Egal, du hast die Kosten ersetzt bekommen. Und wie ist dass, wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre, muss ich dann die Tank Belege einreichen ? Nein, das geht mit Kilometerpauschale, z.Z. glaub ich sind 0,32€ pro Kilometer. Es gilt zur Arbeit die kürzeste Strecke einfach (nicht Hin- + Rückweg), bei der BS kannst du beide Strecken an setzten. Für den Nachweis gibts diesen Vordurck. Und das mit dem Arbeitsmittelabschreiben, ich dachte das geht nur wenn man Einkommenssteuer zahlt, aber ich zahl ja keine, oder ? Jein, mit den Werbungskosten kannst du dein steuerpflichitges Jahresbrutto mindern. Das mindernt somit deine Steuerschuld, aber das steuerpflichitge Jahresbrutto zählt auch beim Kindergeld. Ab wann zahlt man diese ? Keine Ahnung Fragen über Fragen, aber das ganze verwirrt mich etwas .... Hoffe konnte dich entwirren. Gruß Pönk [hier sind die verdamten 10 Zeichen] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonVitoCorleone Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Danke erstmal, hat sehr geholfen ... ;D Ein paar Fragen noch : Also ich hab keinen Anspruch auf Fahrgeld, auch wenn meine Fahrtkosten vom Betrieb nicht ganz gedeckt werden ? Und den Zusammenhang : Einkommenssteuer, steuerpflichtiges Jahresbrutto, Arbeitsmittel Abschreibungen, kapier ich überhaupts nicht. Vieleicht kann mir das nochmal irgendwer erklären ... Wäre echt nett ... danke ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Servus, mal schauen, ob ich es hinbekomme. Deine Fahrtkosten betragen pro Tag einfache Wegstrecke in Km mal ca. 30 Cent. Das gibt den Betrag x. Wenn Dein Arbeitgeber einen Betrag kleiner x erstattet, dann sind Deine restlichen anzusetzenden Fahrtkosten noch x - Erstattung. Beispiel: 25 km an 200 Tagen im Jahr bei 30 Cent / km: 1500 Euro. Dein Chef erstattet Dir 40 Euro im Monat: 480 Euro. => Vom zu versteuernden Einkommen abziehbar: 1500 - 480 Euro = 1020 Euro. Dein steuerpflichtiges Arbeitsbrutto ist das, was Dein Arbeitgeber Dir brutto bezahlt minus Deine Ausgaben, die Du zur Erhaltung Deiner Arbeit hast (Werbungs-, Fahrtkosten ...). Du nimmst also Dein Jahresbrutto (als Azubi z.B. 10000 Euro, keine Ahnung, ob das hinkommt) und ziehst z.B. Fahrtkosten (s.o.) und Werbungskosten (Bewerbungskosten, Fachbücher, Hard- und Software) vom Brutto ab und kommst auf das zu versteuernde Einkommen. Bleibt dies unter einer bestimmten Grenze, ab der man Steuern bezahlt, dann hast Du keine Steuern, ansonsten den Steuersatz mal Dein zu versteuerndes Einkommen. Ich hoffe, das war klar, ansonsten nochmal fragen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonVitoCorleone Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Servus, mal schauen, ob ich es hinbekomme. Deine Fahrtkosten betragen pro Tag einfache Wegstrecke in Km mal ca. 30 Cent. Das gibt den Betrag x. Wenn Dein Arbeitgeber einen Betrag kleiner x erstattet, dann sind Deine restlichen anzusetzenden Fahrtkosten noch x - Erstattung. Beispiel: 25 km an 200 Tagen im Jahr bei 30 Cent / km: 1500 Euro. Dein Chef erstattet Dir 40 Euro im Monat: 480 Euro. => Vom zu versteuernden Einkommen abziehbar: 1500 - 480 Euro = 1020 Euro. Dein steuerpflichtiges Arbeitsbrutto ist das, was Dein Arbeitgeber Dir brutto bezahlt minus Deine Ausgaben, die Du zur Erhaltung Deiner Arbeit hast (Werbungs-, Fahrtkosten ...). Du nimmst also Dein Jahresbrutto (als Azubi z.B. 10000 Euro, keine Ahnung, ob das hinkommt) und ziehst z.B. Fahrtkosten (s.o.) und Werbungskosten (Bewerbungskosten, Fachbücher, Hard- und Software) vom Brutto ab und kommst auf das zu versteuernde Einkommen. Bleibt dies unter einer bestimmten Grenze, ab der man Steuern bezahlt, dann hast Du keine Steuern, ansonsten den Steuersatz mal Dein zu versteuerndes Einkommen. Ich hoffe, das war klar, ansonsten nochmal fragen. Peter JO danke ... das hab ich jetzt verstanden ... (Denk ich) ;D Hau mich falls ich jetzt schmarn erzähl : Wenn ich einen PC kauf, dann kann ich die Kosten auf 3 Jahre aufteilen, oder ? Als Beispiel der kostet 1500 € dann kann ich jedes Jahr 500 Euro von meinem steuerpflichtigem BruttoLohn abziehen. Dadurch hab ich dann am ende vom jahr ein geringeres Einkommen, auf welches dann die Steuern angerechent werden, oder ? D.h. nachdem ich aber schon wärend dem Jahr die Steuern zahl, krieg ich am Ende, wenn ich einen Lohnsteuerjahresausgleich mach, das zuvielbezahlten Steuern zurück, oder ? Wenn ich mein zu versteuerndes Jahresbrutto unter ~7000 Euro halte, bekommen meine Eltern Kindergeld. Wenn ich unter einem bestimmtem anderem Betrag bleib, zahl ich auch keine Lohnsteuern, oder ? Wei jemand diesen Betrag, oder ist der für jeden spezifisch ? Fragen über Fragen, aber da steig ich noch nicht durch, und wo nicht durchzusteigen, mag ich nicht ;D Dank für eure Antworten ... Mfg Don Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 JO danke ... das hab ich jetzt verstanden ... (Denk ich) ;D Hau mich falls ich jetzt schmarn erzähl : Wenn ich einen PC kauf, dann kann ich die Kosten auf 3 Jahre aufteilen, oder ? Als Beispiel der kostet 1500 € dann kann ich jedes Jahr 500 Euro von meinem steuerpflichtigem BruttoLohn abziehen. Dadurch hab ich dann am ende vom jahr ein geringeres Einkommen, auf welches dann die Steuern angerechent werden, oder ? D.h. nachdem ich aber schon wärend dem Jahr die Steuern zahl, krieg ich am Ende, wenn ich einen Lohnsteuerjahresausgleich mach, das zuvielbezahlten Steuern zurück, oder ? Wenn ich mein zu versteuerndes Jahresbrutto unter ~7000 Euro halte, bekommen meine Eltern Kindergeld. Wenn ich unter einem bestimmtem anderem Betrag bleib, zahl ich auch keine Lohnsteuern, oder ? Wei jemand diesen Betrag, oder ist der für jeden spezifisch ? Fragen über Fragen, aber da steig ich noch nicht durch, und wo nicht durchzusteigen, mag ich nicht ;D Dank für eure Antworten ... Mfg Don Ja, soweit ist das alles richtig. Das mit dem PC gilt allerdings nur, wenn Du glaubhaft machen kannst, das Du diesen nur zu beruflichen Zwecken brauchst und nicht privat verwendest. Das ist im Allgemeinen recht schwer, weshalb meistens eine prozentuale private Nutzung eingerechnet wird. Der Betrag, der für 2005 gilt, dass man keine Einkommensteuer zahlt, ist laut der Seite http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_4146/DE/Steuern/28802.html 7664 Euro pro Jahr. Habs aber nur überflogen, kann auch ein anderer sein. Von der Grössenordnung könnte es aber hinkommen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoFreak Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 Moin Moin, hab jetzt nicht den ganzen thread gelesen, insofern nicht böse sein, wenn ich irgendwas wiederhole , also kindergeld gibets normal bis 7000 euro... zudem kannst du am ende des jahres (im november) den pauschbetrag angeben, welchen du nicht begründen musst. da biste dann schon über 8000 euro. weiterhin kann man, wenn man jetzt umziehen musste, um den job antreten zu können, die heimfahrten anrechnen lassen... wenn ich jetzt von mir ausgehe, bin ich dann schon bei ca. 9000 euro! und da gibts noch ne ganze latte von anrechnungsmöglichkeiten (miete, erst- +zweitwohnsitz, auto usw usw).... hoffe, da war jetzt was dabei, was noch nicht genannt wurde bzw. was dir weiterhilft, mfg, Freak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinki Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 hmm also kann ich wohl nicht mit kindergeld rechnen bei 11000€? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoFreak Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 hab grad beim überfliegen gesehen, dass hier einige von absetzen etc. reden... dazu nur eines: wer einmal eine steuererklärung macht, muss jedes jahr eine machen, und sofern ihr nicht selbstständig oder zb versicherungskaufmänner im außendienst seit (da kann man autofahrten absetzen), bringt das langfristig nichts... hab genug negative beispiele gesehen, die meisten zahlen letztendlich langfristig nur drauf! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 4. Mai 2005 Teilen Geschrieben 4. Mai 2005 Wenn man aber keine Steuererklärung macht, kann man keine Werbungskosten geltend machen, und somit das Kindergeld u.U. nicht bekommen. Draufzahlen tut man bei einer Steuererklärung eigentlich nie, wenn man sie richtig macht.... Noch was zum Kindergeld, hier wurde im Thread behauptet 1 € drüber = alles auf einmal zurückzahlen. Das stimmt an sich, wenn man z.B. während eine Ausbildungsjahres plötzlich durch einen schlecht kalkulierten Nebenjob oder bezahlte Überstunden über den Freibetrag rutscht. Falsch ist das jedoch bei Beendigung einer Berufsausbildung. Wenn man z.B. ende Juni eine Ausbildung beendet und dann einen netten Job direkt bekommt muss man das lediglich sofort melden, damit ab Juli bereits kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Nun wird der Freibetrag anteilsmässig umgerechnet, in diesem Fall halbes Jahr, also halber Freibetrag. Lag das Einkommen im ersten halben Jahr unter dem halben Freibetrag, darf man auch das Kindergeld behalten. Es kann sich also lohnen grössere Einkäufe für Berufszwecke (Werbungskosten!!!) in das erste halbe Jahr zu legen, und zu versteuernde Einnahmen sofern man Einfluss nehmen kann (z.B. Ausschüttungen aus GmbH's, Einnahmen aus parallel betriebener Selbstständigkeit, Nebenjobs) in das zweite halbe jahr, in welchem man dann so oder so zuviel verdient. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoFreak Geschrieben 4. Mai 2005 Teilen Geschrieben 4. Mai 2005 nagut, das hängt ja auch von der situation ab: möchtest du als elternteil kindergeld für deinen zögling bekommen, oder halt als auszubildender für dich selbst... ich für meinen teil bekomme als auszubildender kindergeld, heimfahrten und pauschbetrag werden berücksichtigt und man möge es nicht glauben ---> das ganze OHNE Steuererklärung! natürlich hast du recht, dass man werbungskosten nicht geltend machen kann, wenn man keine steuererklärung macht, nur die meisten machen dann irgendwann mal ne erklärung weil sie sehen, dass se mal für en jahr 500 euros zurückbekommen (wegen pc oder sonst was)... nur wie gesagt, bis jetzt hab ichs oft genug erlebt, dass genau diese leute dann in späteren jahren nur noch draufgezahlt haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Mai 2005 Teilen Geschrieben 4. Mai 2005 Aber wenn man Riester oder VL hat muss man eine machen. Es sei denn man möchte auf das Geld von Vater Staat verzichten. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 16. Mai 2005 Teilen Geschrieben 16. Mai 2005 Zurzeit geht überall durch die Presse, dass die Grenze, d.h. der Freibetrag von 7680€ ab sofort durch ein Urteil des Bundeverfassunggerichtes für NETTO gilt, d.h. nach Abzug der Sozialabgaben! Das würde bedeuten, dass nun einie Leute mehr Anspruch darauf haben. Hier einige Quellen: http://n-tv.de/531442.html http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/2276316 http://www.ksta.de/html/artikel/1115803687063.shtml http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/923555 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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