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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hat jemand gestern zufällig Frontal gesehen? Hier nun die Geschichte -

der

absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner

Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die

Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die

Sachbearbeiterin

auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom

Bankautomaten

eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der

Rechtsanwalt

fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer:

Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die

er

abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio.

Euro)

hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der

Mann

hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die

Beamtin

wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.

Die Geschichte ist zwar schon älter, aber die Sache war damals wirklich sehr interessant. Habe ich auch nur so mit halbem Ohr mitverfolgt. Ich wußte allerdings nicht, dass der Anwalt tatsächlich das Geld bekam.

Muss schon sagen, war schlau gemacht von ihm.

Das ist eben die BRAGO (Bundes Rechtsanwalts Gebühren Ordnung). Dem Anwalt steht für alles ein Prozentsatz des Streitwertes zu und sei es nur ein simpler Brief.

Mein Tip: Wenn euch ma sowas passiert (müssen ja nicht gleich 200Mio sein), geht zu einem Anwalt, aber gebt ihm den Auftrag nur wenn er bereit ist mit euch zu teilen. :D

Die Brago wurde letztes Jahr durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst.

und ich dachte immer Jura wär nur ne Kaffeemaschine gewesen :D

ich kannte die Geschichte noch ned, aber da sieht man mal wieder, wie es meist so läuft :rolleyes:

Die Brago wurde letztes Jahr durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst.

Wann denn das? Also auf meiner Rechnung (am so Mitte August) stand noch BRAGO .

Gültig ab 1. Juli 2004.

RVG § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

(1) Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem 1. Juli 2004 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt am 1. Juli 2004 in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, gilt für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, dieses Gesetz. § 60 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Auf die Vereinbarung der Vergütung sind die Vorschriften dieses Gesetzes auch dann anzuwenden, wenn nach Absatz 1 die Vorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte weiterhin anzuwenden und die Willenserklärungen beider Parteien nach dem 1. Juli 2004 abgegeben worden sind.

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