Veröffentlicht 7. Mai 200520 j Hallo zusammen, hab schon ne Zeit gesucht aber nie was mir aufschlüssiges gefunden. Zum Thema: Stimmt es, dass wenn man bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt ist das 1,5 Fache der Ausbildungsvergütung bekommt? Ist das dann freiwillig weil der Betrieb sagt "OK der ist schon 21 und der kann schon was" oder gibts des auch schwarz auf weiss?? Hab da so was im Hinterkopf und auch eine paar Leute die ich kenn bei denen ist das so. Ich wollt mal fragen obs dazu irgendeine Grundlage gibt (Gesetz o.ä). Hab nämlich nur so schwammige Bemerkungen wie aus § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG)(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt Wäre dankbar für Antworten.
7. Mai 200520 j Hallo, von sowas habe ich noch nie gehört. Bei den meisten Betrieben wird die Ausbildungsvergütung durch einen Tarifvertrag festgelegt. Frank
7. Mai 200520 j Ein Beispiel: IG Metalltarifvertrag (Bayern). Mein Betrieb hat mir damals lt. Tarifvertrag mehr gezahlt, da ich 21 bei Ausbildungsbeginn war.
7. Mai 200520 j Mein Betrieb hat mir damals lt. Tarifvertrag mehr gezahlt, da ich 21 bei Ausbildungsbeginn war.Das war aber eine freiwillige Leistung deiner Firma. Frank
7. Mai 200520 j Hallo, also, ein Gesetz dazu gibt es nicht. Wenn dann ist das Gutwill des Betriebes, oder durch einen Tarifvertrag festgelegt. Grüße, Bine
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