15. Juli 200520 j Dein Fehlen nach der Abschlussprüfung mag zwar rein juristisch ok sein. Immerhin endet das Ausbildungsverhältnis. Allerdings wäre es eine Frage der Fairness (insbesondere wenn du noch auf ein "gutes" Zeugnis hoffst), das mit dem Betrieb abzustimmen. Sry, ein "Ausbilder" und Arbeitgeber sollte wissen, wann die Verträge mit seinen Mitarbeitern enden, wenn ich meinem Arbeitgeber schon sagen sollte, wann ein Vertrag offiziel zu ende ist, dann will ich ihn auch monatlich das Gehalt sagen, dass er zu zahlen hat...
15. Juli 200520 j die ihk weiss über alles bescheid... bezeichnen den laden selbst als "******* laden" und "unfreundliche geschäftsführung" aber sie wollen nicht das die 3 azubistellen flöten gehen... Tolle Einstellung ....
15. Juli 200520 j Tolle Einstellung .... hat sich ja erledigt... 2 bekommt er schon mindestens gestrichen... inoffiziell von der ihk schon gesagt bekommen. zitat "er soll sich angestellte und nicht azubis als billige arbeitskräfte holen"
15. Juli 200520 j Du verlangst ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis. Das wirst du beweisen müssen. Einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis gibt es nicht, nur auf ein wohlwollendes. Der Arbeitgeber behauptet, dass du befriedigend warst. Die Wahrheit der geschilderten Sachverhalte können wir nicht beurteilen. (Café gestrichen oder nicht gestrichen) Dass nachgewiesene Krankheiten allerdings als geschäftsschädigendes Verhalten beurteilt werden, ist schon ein starkes Stück. Da wird er sich was anderes einfallen lassen müssen. Dein Fehlen nach der Abschlussprüfung mag zwar rein juristisch ok sein. Immerhin endet das Ausbildungsverhältnis. Allerdings wäre es eine Frage der Fairness (insbesondere wenn du noch auf ein "gutes" Zeugnis hoffst), das mit dem Betrieb abzustimmen. Kann es sein, dass sich hier beide Seiten hoch geschaukelt haben. Dein Verhalten wirkt auf mich auch alles andere als deeskalierend. Juristisch wird der Fall - das ist aber nur meine unmaßgebliche Laienmeinung - äußerst schwierig, weil ich in dem ausgestellten Zeugnis (zumindest vom Wortlaut her) keine Frechheit (oder übermäßig mangelndes Wohlwollen) erkennen kann. Gruß Menzemer ich möchte einfach nur ein gutes zeugnis für das geleistete... immerhin leiten wir mit 3 azubis den gesamten betrieb bis auf das was der chef macht. angestellte gibts ja nicht. ne 1 muss ned sein... aber ne 2 muss es schon mindestens sein!
15. Juli 200520 j ich möchte einfach nur ein gutes zeugnis für das geleistete... immerhin leiten wir mit 3 azubis den gesamten betrieb bis auf das was der chef macht. angestellte gibts ja nicht. ne 1 muss ned sein... aber ne 2 muss es schon mindestens sein! Es geht um "Gerechtigkeit" ..... Punkt ! Und wenn ein "gut" gerechtfertigt ist, dann hast du auch ein Anrecht darauf - nur nicht unterkriegen lassen, denn es geht um deine Zukunft ! Gruss BadDog
15. Juli 200520 j ich behaupte ja nichts anderes. Nur solltest DU das "gut" beweisen können, sonst nützt alles nichts. Gruß Menzemer
18. Juli 200520 j Hast du denn von den Kunden irgendein schriftliches Feedback bekommen? Irgendwas, was deine Leistung bestätigt?
19. Juli 200520 j Hast du denn von den Kunden irgendein schriftliches Feedback bekommen? Irgendwas, was deine Leistung bestätigt? nö, aber man kann die kunden ohne probs anrufen ^^ beweise kein prob
9. August 200520 j So die Sache ist durch Zeugnis geändert dank Nachdruck von der IHK, unterm Strich jetzt ne 2 . Kam in nem DIN4 Umschlag und das Zeugnis selber noch in ner Klarsichthülle (warum nicht gleich so ) Bin jetz zufrieden Ausserdem bekommt er 2 von 3 Azubistellen gestrichen ^^ Sprich ab nächstem Jahr keine Neuen mehr sou denn. greets
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