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Fachgespraech nicht bestanden, wie lange anfechtbar?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

moin junx und maedels,

als erstes, ja, ich hab auch bestanden, aber eben nen kumpel von mir nicht... der will nu gegen das Pruefungsergebnis Einspruch erheben.. wie sind denn da die Fristen? ich wills nur rein theoretisch wissen...

Gruss

DevNiv

Alleine mit dem Fachgespräch kann man kaum durchfallen .. das ist nur eine Teilnote der ganzen Prüfung. Ich befürchte Dein Kumpel hat in der Kombi Präsentation / Fachgespräch ( und ich vermute dann auch in der Projektarbeit ) nicht allzu gut abgeschnitten. Bevor Du Deinem Kumpel Mut machst soll er sich mal die Einzelnoten ansehen. Eine schwache Projektarbeit zieht *meist* auch eine schwache Präsentation mit sich. Den Einspruch sollte er UNVERZÜGLICH anmelden, vielleicht zunächst einmal mit der Kammer Einsicht in die Prüfungsergbnisse erbitten.

Ich finds immerwieder klasse, wie ******** manche Leute sind, der Typ oben wollte doch nur ne antwort haben, odeR?

er hat was gefragt und wollte ne klare antwort.

KEINE BELEHRUNG!!!!!!!

also gebts sie ihm doch einfach, kann ja nicht so schwer sein

[...] der will nu gegen das Pruefungsergebnis Einspruch erheben.. wie sind denn da die Fristen? ich wills nur rein theoretisch wissen...

Ein schriftlich begründeter Antrag auf Akteneinsich kann frühestens nach offizieller Bekanntgabe der Noten (Zeugnisübergabe) und dann innerhalb eines Monats bei der zuständigen IHK erfolgen.

An Wurstwasser: Insofern war die "Belehrung" von Charmanta schon völlig in Ordnung; denn erst musst Du Akteneinsicht verlangen.

gruss, timmi

Archiv

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