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ab wann Plagiat?


as-sassin

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

daß eine wörtliche Kopie eines fremden Textes ohne Quellenangabe ein Plagiat ist, ist ja klar.

Aber wie ist es, wenn jemand den fremden Text überarbeitet (wie man das in der Schule beim Hausaufgabenabschreiben machte ;) ), wenn also aus

Wenn Sie eine ausreichende Anzahl von Domänencontrollern zur Bewältigung der Anforderungen aller Computer in der Domäne aufgerüstet haben, müssen Sie den NT4-Emulationsmodus von den Domänencontrollern entfernen, indem Sie den Wert NT4Emulator auf allen Computern aus der Registrierung löschen, auf denen Windows 2000 oder Windows XP ausgeführt wird.

folgender Text wird:

Nachdem Sie genug DC aufgerüstet haben, um die Anforderungen aller Computer zu bewältigen, müssen Sie den NT4-Emulationsmodus von den Domänencontrollern entfernen. Dafür muß der Wert NT4Emulator auf allen W2K oder XP-Computern mittels regedit aus der Registrierung gelöscht werden.?

Wo ist die Grenze?

as-sassin

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Hmmm .... ist die Frage auf was du anspielst.

Wenn ich den Quelltext von Windows 2000 nehme und dann einfach alle Variablen und Kommentare umbenennen würde, dann kann ich es wohl kaum als Eigenleistung mit neuen Rechten verkaufen.

Wenn du aber nun eine Beschreibung eines Vorganges meinst, solltest du dir 2 Dinge vor Augen halten:

1) Ist es für deinen Abschluss, kommen die Prüfer eh dahinter.

2) Viele Wege führen nach Rom.

Deine Bespiele weisen aber schon auf eine recht plumpe Art der Kopie hin. Sprachstiel und Wortreihenfolge ist zu sehr wiedererkennbar ...

ein netter Spruch fürs gute Gewissen "Klaue anderen nicht ihre Leistung, sondern leiste selbst was gutes!".

M.

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Deine Bespiele weisen aber schon auf eine recht plumpe Art der Kopie hin. Sprachstiel und Wortreihenfolge ist zu sehr wiedererkennbar ...

Genau das meine ich - wenn man also erkennt, daß ein anderer Text die Vorlage war, aber nicht wörtlich abgeschrieben wurde.

Meinen Abschluß habe ich schon ein paar Jahre :P , ich möchte nur gern wissen, wie es rechtlich mit dem "Umschreiben" steht...

as-sassin

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Aber wie ist es, wenn jemand den fremden Text überarbeitet (...)wenn also [...]

Zu diesem Thema hat vor einiger Zeit "bimei" mal ausfühlich etwas geschrieben. In dem Thread ging es um das Copyright des U-Form-Verlages an den Prüfungsaufgaben.

Vielleicht findest Du diesen Thread ja mir der Such-Funktion?

gruss, timmi

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Und wie sieht es nun aus wenn jemand z.B. den o.g. Text in seiner Doku hätte und der Prüfer zufällig gerade den Knowledgebase-Artikel gelesen hätte und ihm die Ähnlichkeit ausfiele?

Dann hat "jemand" u.U. Pech, wenn er nichtmal die Quelle genannt hat, und es aussieht, als hätte "jemand" abgekupfert. Wenn es ganz hart kommt, hat "jemand" (und event. Mitunterzeichner) dann auch noch das Problem "falsches Zeugnis abgelegt zu haben", weil er i.d.R. ja schriftlich bezeugt hat, die Dokumentation selbst erstellt zu haben.

usw. usf.

Worauf genau willst Du eigentlich hinaus?

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... es wird Dir hier niemand zu 100% sagen können, wo ein Plagiat anfängt oder wo es aufhört. Wenns wortwörtlich ist oder starke Anlehnungen hat, dann ist die Sache eindeutig. Ansonsten müßte Dir wohl eher jemand vom Fach, also ein Jurist, definitives sagen können. Wobei es wohl auch darauf ankommt, ob es juristisch geprüft wird oder nicht. Denn Du kannst vieles "umschreiben" und damit durchkommen, wenn niemand deswegen vor Gericht zieht.

Grundsätzlich würde ich aber solches immer kenntlich machen, wie schon vorher erwähnt. Gerade wegen einem vergessenen Zitat oder ähnlichem Probleme z.B. mit dem Prüfungsauschuss zu bekommen, dürfte einem ziemlich lange nachlaufen....

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... es wird Dir hier niemand zu 100% sagen können, wo ein Plagiat anfängt oder wo es aufhört. Wenns wortwörtlich ist oder starke Anlehnungen hat, dann ist die Sache eindeutig. Ansonsten müßte Dir wohl eher jemand vom Fach, also ein Jurist, definitives sagen können. Wobei es wohl auch darauf ankommt, ob es juristisch geprüft wird oder nicht. Denn Du kannst vieles "umschreiben" und damit durchkommen, wenn niemand deswegen vor Gericht zieht.

Worauf genau willst Du eigentlich hinaus?

Ich habe eine Dokumentation gelesen und darin ist eine technische Beschreibung, die mir sehr abgeschrieben von der Herstellerdokumetation vorkommt. Allerdings ist sie eben nicht wörtlich übernommen und bei technischen Dingen ist es ja oft so, daß es eben nur einen richtigen Weg gibt...

Deshalb habe ich ein bißchen im Netz gesucht, aber auch keine ordentliche Antwort gefunden, also dachte ich, hier sind genug Leute aktiv, die sich viele Gedanken über die Prüfungen machen - sicher wird jemand schon eine Antwort gefunden haben.

Aber es ist wohl nicht so leicht...

as-sassin

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Aber es ist wohl nicht so leicht...

Doch, im Prinzip ist es leicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. ;-)

Wenn ein Urherber oder Urheberrechtsinhaber meint, seine Rechte wurden verletzt, muss er im Zweifel klagen.

Als Dritter kann man selbstverständlich auch Quellen nachfordern oder das vermeintlich eigene Gedankengut des Verfassers anzweifeln. Auf welchem Weg das geschieht, hängt von mehreren Umständen und Faktoren ab.

Ist bspw. ein PA zur Auffassung gekommen, der Prüfling hat einen Text lediglich verändert, aber aus fremder Quelle genommen, kann er Quellen nachfordern, Punktabzug geben oder durchfallen lassen. Der Prüfling wird dann den normalen Weg des Widerspruchs usw. usf. beschreiten müssen.

Allgemeingültig auf alle möglichen Formen von Plagiatsverdachtsfällen lässt sich das nicht beantworten.

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Doch, im Prinzip ist es leicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. ;-)

Wenn ein Urherber oder Urheberrechtsinhaber meint, seine Rechte wurden verletzt, muss er im Zweifel klagen.

Als Dritter kann man selbstverständlich auch Quellen nachfordern oder das vermeintlich eigene Gedankengut des Verfassers anzweifeln. Auf welchem Weg das geschieht, hängt von mehreren Umständen und Faktoren ab.

Ist bspw. ein PA zur Auffassung gekommen, der Prüfling hat einen Text lediglich verändert, aber aus fremder Quelle genommen, kann er Quellen nachfordern, Punktabzug geben oder durchfallen lassen. Der Prüfling wird dann den normalen Weg des Widerspruchs usw. usf. beschreiten müssen.

Allgemeingültig auf alle möglichen Formen von Plagiatsverdachtsfällen lässt sich das nicht beantworten.

100% ACK...

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