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Freiberuflich neben der Ausbildung


dsome

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Hallo Zusammen!

Da ich neben meiner Ausbildung häufig kleine Aufgaben für Bekannte und Verwandte erfülle (Beratung, Schulung und PC-Service) weitet sich der Kreis meiner "Kundschaft" momentan sehr drastisch aus. Einige dieser "Kunden" fragen natürlich mittlerweile nach, ob es mir möglich ist eine Rechnung zu schreiben. Bisher habe ich darauf mit einem schlichten NEIN geantwortet. Da mir aber zusehens Aufträge durch die Lappen gehen würde ich die Antwort gerne in ein JA umformulieren! :)

Mein Problem ist, dass mein Chef in dieser Beziehung die der Kooperativste ist und ich auch nicht unbedingt möchte, dass er von all meinen nebenberuflichen Aktivitäten bescheid weiß. Jetzt habe ich mich in der Vergangenheit ein wenig schlau gemacht und bin bei dem Wort "freiberuflich" hängen geblieben.

Jetzt stellt sich mir die Fragen, was genau ich unter der freiberuflichen Tätigkeit ausüben darf und wie der Ablauf mit den Behörden stattfindet.

- Welche Gebiete sind gedeckt (consulting, design, etc.)?

- Wie viel darf ich im Jahr maximal nebenbei verdienen, bzw. wie hoch ist der Höchstsatz?

- Muss ich das Ganze in irgendeiner Hinsicht anmelden (bitte nicht!)?

- Wie ist der genaue Auftragsablauf inkl. der Erstellung einer Rechnung unter dem freiberuflichen Status (z.B. Mehrwertsteuer getrennt ausweisen o.Ä.)

Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schonmal ganz herzlich und hoffe ihr könnt mich einen oder mehrere Schritte weiterbringen!

Gruß & Danke,

dsome

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Nebentätigkeiten müssen (schau mal in deinen Arbeitsvertrag) vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Eine Genehmigung fällt dann sicher flach, wenn du mit deiner Tätigkeit in einen Wettbewerb zu deinem eigentlichen Arbeitgeber treten wirst.

Nebentätigkeit ohne Erlaubnis durch den Arbeitgeber kann zu Abmahnung und fristloser Kündigung führen.

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Nebentätigkeit ohne Erlaubnis durch den Arbeitgeber kann zu Abmahnung und fristloser Kündigung führen

soweit ich mich informiert habe ist die Arbeit als Freiberuflich auch möglich, ohne seinen Arbeitgeber zuvor davon in Kenntnis zu setzen! Täusche ich mich, oder machen sich meine 5 Arbeitskollegen, die neben- und freiberuflich als Dozenten aktiv sind, strafbar!?

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Quark, strafbar macht sich keiner. Aber eine Nebentätigkeit muss in der Regel dem AG gemeldet werden. Dieser muss formell auch seine Zustimmung geben. Verweigern kann er das nur wenn man z.B. in der selben Branche tätig wäre (was durch den Arbeitsvertrag aber dann meist schon ausgeschlossen ist) oder wenn der AG fürchten muss, nicht mehr zu 100% die Arbeitskraft des AN zur Verfügung zu haben (Nachtdienst oder sowas). In der Ausbildung wird der AG aber mit einer Weigerung sicherlich durchkommen, da man ja eigentlich mehr lernen sollte (auch für die Schule) als der "normale" AN.

Wenn eine Nebentätigkeitsmeldung im Arbeitsvertrag steht, kann es wirklich sehr unangenehme Konsequenzen haben (Abmahnung etc.).

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erstmal Vielen Dank euch beiden!

Ich habe gerade mal in meinem Ausbildungsvertrag nachgelesen und keine Regelung über nebenberüfliche Tätigkeiten gefunden! Abgesehen davon befindet sich meine Ausbildung zwar im gleiche Zweig, also der IT, dennoch gefährde ich mit meinem Angebot nicht im Ansatz das meines Arbeitgebers. Da dieser nur innerbetriebliche Leistungen erbringt und nach Außen keinerlei Serviceleistungen offeriert komme ich meinem AG also nicht in die Quere...

Wie schaut's also aus? Muss ich wirklich Info geben oder spielt das, wenn es im kleinen Rahmen bleibt, "keine" Rolle? Bisher habe ich solche Angelegenheiten meist unter dem Motto "Was er nicht weiß..." regeln können. Wär schön, wenn mir jemand zum Abschluss dieses Threads noch jemand den letzten Sachverhalt erläutern könnte!

Danke & Schönes Wochenende!!!

DSOME

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Hallo!


Freie Beruf:

EDV-Berater, die Rechtsprechung hat sich in diesem Bereich geändert, so dass jetzt folgendes gilt: soweit er Systemsoftware oder Anwendersoftware (siehe BFH Urteil vom 04.05.2004 – Az. XI R 9/03) entwickelt ist er freiberuflich tätig. Dies ist ein dem Ingenieur (Katalogberuf der freien Berufe) ähnlicher Beruf. Dies gilt sowohl für den Hochschulabsolventen (Dipl.-Informatiker oder vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung) als auch für den Autodidakten, der den Nachweis entsprechender theoretischer Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringt.


Gewerblich: selbständige EDV-Beratung in Form der Anwenderbetreuung (BFH-Urteil  vom 24.08.1995 (IV R 60,61/91))


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Quelle: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/gewerbesteuer/freieBerufeGewerbe.jsp

Hier noch etwas interessantes (eigentlich für Existenzgründung) http://www.bvsi.de/bvsi_informationen/index.php?sender=&rubrik_id=119

Gruß

BSO

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@ dsome:

1.) Eine Rechnung oder besser gesagt Beleg darfst Du auch als Privat-Person erstellen, aber Du darfst KEINE Umsatzsteuer ausweisen.

2.) Du mußt - egal wie Du Deine Tätigkeit bennen möchtest - Deinem Cheffe etwas davon sagen. Es geht nicht nur um die Konkurrenz zum eignen Cheffe, sondern auch um Deine Arbeitskraft. Wenn Du Dir z.b. die Nächte für Deine Firma um die Ohren haust, kannst Du Deinem Cheffe nicht mehr Deine volle Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.

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Schließe mich dem Chief an,

1.) Der Arbeitgeber MUSS informiert werden und muss auch zustimmen!

- Es gilt nicht nur die Konkurrenz sondern auch die Arbeitsklausel, wenn Dein Zweitjob Dich zu sehr in Anspruch nimmt, oder der AG dieses befürchten könnte so darf das Gewerbe nciht geführt werden.

2.) Die Nebentätigkeit darf nicht im gleichen Umfeld wie des Arbeitgebers stattfinden (Wettbewerbsrecht), eine Komkurrenz mit dem AG ist auf gar keinen Fall erlaubt.

3.) Eine Rechnung darf aucgh ohne Gewerbe gestellt werden, jedoch lediglich mit einer maximalen (einmaligen) Summe von 400€, Mehrwersteuer darf nicht genommen werden.

Das waren soweit die Infos von meinem Steuerberater und eigene Erfahrung, habe mich auch neben meiner Ausbildung selbständig gemacht mit schriftlicher Genehmigung des AG.

Gruß

Slayer8

PS: kenne übrigens einige Informatiker die Hauptberuflich und nebenberuflich (ohne Wissen des AG) als Programmierer arbeiten, aber so ganz "legal"/okayi st das nicht....

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Eine Rechnung darf aucgh ohne Gewerbe gestellt werden, jedoch lediglich mit einer maximalen (einmaligen) Summe von 400€, Mehrwersteuer darf nicht genommen werden.

Servus Slayer8,

hast Du für obiges Zitat eine Quelle? Ich habe als Freiberufler auch schon Rechnungen von mehr als 400 Euro gestellt, in denen auch Mehrwertsteuer drin war. Und ich habe kein Gewerbe.

Peter

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Moin!

Eine direkte Quelle habe ich nicht, lediglich meinen Steuerberater und meine bisherigen Erfahrungen.

Schau mal auf Klicktipps, www.existenzgruneder.de nach oder frag bei Deiner örtlichen IHK oder Finanzamt.

Übrigens wurde wieder ein Domaintransfer abgewiesen....

So ein %$§% Provider....

Gruß

Slayer8

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Servus,

das stimmt wohl. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, man kann sich erstmal alles nennen. Wenn jemand (das FA) anderer Meinung ist, melden die sich und man ändert es. Ich habe bis jetzt noch jede selbständige Tätigkeit als "Freiberufler" beim Finanzamt durchbekommen. Es hat sich halt auch immer um relativ kleine Beträge gehandelt. Aber für solche bietet sich die Arbeit ohne Gewerbeschein in meinen Augen an.

Peter

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Weiter oben wurde dieser Link:

http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/gewerbesteuer/freieBerufeGewerbe.jsp

schoneinmal gebracht da steht auch drin wie man solch eine Abgrenzung ziehen kann.

In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Entscheidungskriterium die geistige, schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht.

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