Veröffentlicht 1. Oktober 200519 j Hallo! Wie verhält es sich eigentlich, wenn man an einem Tag krank ist, an dem man BS hat und danach noch in den Betrieb geht. Bei Krankheit muss man ja in der BS "nur" ne Entschuldigung abgeben, aber was ist mit der Zeit die man im Betrieb gewesen wäre, braucht man dafür ein ärtzliches Attest? Wäre über Antworten dankbar. mfg newbie
1. Oktober 200519 j Du musst immer den Zettel vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn du an dem betreffenden Tag Schule hattest. Der Arbeitgeber muss dich darauf hin bei der Schule entschuldigen.
2. Oktober 200519 j Du musst immer den Zettel vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn du an dem betreffenden Tag Schule hattest. Der Arbeitgeber muss dich darauf hin bei der Schule entschuldigen. Genau so ist es. Auch wenn einige Lehrere behaupten man muss den gelben Schein bei Ihnen abgeben da man ja Schule hat. Der Betrieb ist dein Arbeitgeber und Brötchenzahler. Immer bei ihm abgeben. Frank
2. Oktober 200519 j So wie ich das damals verstanden habe, braucht man bei uns erst nach drei Tagen ein ärtzliches Attest. Ob das Gesetz oder betriebliche Vereinbarung ist, weiss ich nicht.
2. Oktober 200519 j Hallo! Danke erstmal für die Antworten. Also bei uns ist es eben so, dass man in der BS erst ab zwei Tagen ein Attest braucht. D.h. wenn man nur einen Tag fehlt, muss man nicht gleich zum Arzt rennen. Man muss halt die Entschuldigung vom Betrieb unterschreiben lassen. Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...??? mfg
3. Oktober 200519 j Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...??? Die Frage versteh ich nicht. Ein Attest für die Schule oder für den Betrieb. Letzteres kann nur dein Betrieb beantworten. Frank
4. Oktober 200519 j Hallo fi-newbie, mach es Dir doch nicht so schwer. Die Entschuldigungspflicht für Deine Berufsschule scheintst Du ja nun zu kennen. Demnach mußt Du nurnoch klären ob Dein Arbeitgeber das gleiche System benutzt oder auf einen gelben Schein besteht. Ob nun für 2 Stunden oder den ganzen Tag - ist halt wie oben schoneinmal erwähnt ein Arbeitstag - trotz Schule. Aber ich sehe das schon ein, so 1-2 Tage ohne gelben Schein krank machen zu können senkt die Hemmschwelle :-) Gruß FM
5. Oktober 200519 j hi, fi-newbie für dein Problem gibt es eine ganz einfache Lösung, einfach Kollegen/Chef/Personalbüro fragen und der wird dir ausführlich erklären, was du wie wo und wann zu tun hast, wenn du krank bist
5. Oktober 200519 j yap weil eine pauschale Aussage ist garnicht möglich.Wenn dein Betrieb es verlangt können sie den gelben verlangen.
5. Oktober 200519 j die frage Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. erübrigt sich! wenn du KRANK bist darfst du nicht mehr in den betrieb! ich hatte mal was faschen gegessen bin dann aber spontan doch noch in die arbeit weil wir schulung hatten. mein chef hat mich sofort nach hause geschickt! hat wohl vbersicherungstechnische gründe... wenn du krank bist bist du von der arbeit freigestellt. und da die bs ja auch unter deine arbeitszeit fällt hast du "pech gehabt"
5. Oktober 200519 j Moin! Ich schließe mich mal den vorhergehenden Poster an. In meinem damaligen Ausbildungsbetrieb war es auch so, daß man auch mal einen Tag zu Hause bleiben konnte ohne Krankenschein. Nur übertreiben sollte man das nicht, anrufen und Bescheid geben war obligatorisch und wenn es dann doch 2 Tage wurden, so war auch da der Schein Pflicht. Am Besten bei deinem Vorgesetzen mal anfragen bevor es mal passiert und du vielleicht noch Ärger bekommst.
6. Oktober 200519 j Bei uns ist es so geregelt, dass wir erster ab dem dritten krankheitstag den gelben schein brauchen in der bs sollten wir anrufen, an einem "normalen" tag ohne klausur reicht dann der attest, wird bei uns ne arbeit geschrieben, brauchen wir auch den gelben schein, dieser aber beim arbeitgeber abgeben und eine kopie/Dublikat in der bs
6. Oktober 200519 j es geht doch nicht wirkich um den schein! tatsache ist das ihr wenn ihr krankgeschrieben seit in der arbeit NICHT versichert seit! deswegen hat man ja eine krankenversicherung - die "versichert" einen im krankheitsfall! ich möcht nicht wissen was passiert wenn du dich im betrieb verletzt aber ja eigentlich krank bist... ausgeschi**en!!!
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