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Internetbestimmungen für Rechtsanwälte ?


Mr Krabs

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wir erstellen gerade ein Angebot für ein Netzwerk für eine

Anwaltskanzlei. Mein Ausbilder hatte früher einmal im Gespräch

von seiner Anwältin erfahren, daß sie in der Kanzlei für den Internetzugang einen PC nutzen,

der vom Netzwerk getrennt ist. Die sei eine Bestimmung der Kammer.

Ist dem wirklich so, dass es da von der Anwaltskammer Beschränkungen gibt ?

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Ich kann mir vorstellen, das gewuenscht wird, die beiden nicht unbedingt physikalisch aber netzwerktechnisch zu trennen, das zwei verschiedene Netzwerke entstehen. Es geht dabei wohl um den Datenschutz und die Bestimmungen, um es Aussenstehenden zu erschweren, wenn sie sich in den Rechner "eingehackt" haetten, dann noch einmal die Netzwerkbruecke (nein, keine Bridge, nur rein bildlich) ueberwinden muessten.

Falls zwei gesonderte, also auch physisch getrennte Netze gefordert sind, muesste das ja wirklich der Kunde auch so angeben. Pflichten- und Lastenheft.

Ich persoenlich wuerde die physische Trennung schon vorziehen, einen dedizierten Rechner fuer den Internetzugang und die Praesenz waere optimal und das sicherste, da kein Zugriff auf die internen Datenbestaende erfolgen kann. Wie dann der Datentransport eventuell unter diesem und den anderen Rechnern erfolgt, muesste dann noch geklaert werden.

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Wir hatten diese Forderungen in einer Patentabeitlung eines grossen Industrigiganten.

Dort durfte der Inet-Rechner keine Verbindung zum lokalen Netzwerk haben.

Dort hatt dann ausgereicht, das man von Wechselplatten gebootet hat.

Also

Platte a = lokales Netzwerk mit allem drum und dran

Platte b = Internet.

Die Damen haben wenn Sies brauchten den Rechner also mit der anderen Platte gebootet.

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Fragt doch euren Kunden. Der sollte das wissen. Wenn der sagt ihr sollt das so und so machen dann seid ihr doch fein raus.

Was spricht denn dagegen das ganze möglichst korrekt abzuwickeln ? :)

Ich denke das mit den Wechselfestplatten ist eine gute Idee.

Bzw. wenn man auf längere Zeit gesehen die Arbeitszeit rechnet,

die mit dem Wechsel der Platten und dem Neubooten des Systems verloren geht,

dann vielleicht doch lieber einen günstigen PC mit XP Home.

...Aber das hab ich ja nicht zu entscheiden ;-)

Naja mein Chef hatte mit dem Präsidenten unserer hiesigen Anwaltskammer gesprochen.

Da dieser keine falsche Aussage machen wollte hat er uns an einen Herren der

Bundesanwaltskammer weiterverwiesen.

So wie ich das sehe wird es jetzt wahrscheinlich auf die Wechselfestplattenlösung bzw.

einen weiteren Rechner herauslaufen.

Also danke nochmal für die Antworten

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