bazooka-max Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 Hi wollte mal wissen, was passiert wenn man zur 2. abschlußprüfung nicht erscheint. Ist man dann sofort durchgefallen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ascom Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 was meinst du mir "zur 2. " ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 Wie "nicht erscheinen"? Krank mit Attest oder einfach so nicht hingehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bazooka-max Geschrieben 21. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2005 ja bei dem 1. Versuch durchgefallen und dann beim 2. Versuch nicht da sein. mit artest vom Arzt und ohne was ist dann los?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 mit artest vom Arzt und ohneAua... Was ist ein Artest? Zurück zum Thema: Ich bin kein Experte für Prüfungsrecht, aber gehe mal davon aus, dass du mit gelbem Schein vom Arzt die Möglichkeit hast die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen, wogegen bei unentschuldigtem Fehlen die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden dürfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mehler Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 glaube du musst ne prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. das ist wohl noch ne spur krasser als gelber schein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheDarkness Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 Die Prüfung kann definitiv NICHT nachgeholt werden. Wäre auch schwachsinn da die Aufgaben nach der Prüfung bekannt sind! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 Die Prüfung kann definitiv NICHT nachgeholt werden. Hat ja auch keiner behauptet. Falls Du Dich auf perdis Antwort beziehst, "zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen" heisst "beim nächsten Prüfungsdurchgang", i.d.R. ein habes Jahr später. Nicht wiederholen, sondern zum nächsten Durchgang antreten darf man bei unentschuldigtem Fehlen (natürlich nicht unendlich oft, sondern bis zum 3. Durchgang). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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