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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

moin moin

also...ich habe vor 6 jahren ne ausbildung gemacht.

nun habe ich ne neue lehre angefangen und einige in meiner klasse meinen das ich jetzt auch noch kindergeld beantragen kann (bin jetzt 23).

hat von euch wer erfahrung damit?

oh sorry. suchfunktion.....

ihr dürft mich steinigen =)

btw im ersten lj zu viel verdienen? :> das meinst Du nicht wirklich ernst oder?

bis 27 kannst du das Kindergeld beantragen

bis 27 kannst du das Kindergeld beantragen

Sicher ?

In ganz Deutschland ?

Ich dachte nur bis zum 25 Lebensjahr, man lernt halt nie aus.:marine

wo muss man denn das beantragen?

muss ich da dan aufs arbeitsamt?

Also unsere Briefe die mit Kindergeld zusammenhängen kommen immer von der Familienkasse...

btw im ersten lj zu viel verdienen? :> das meinst Du nicht wirklich ernst oder?

also nen mitlehrling hat erzählt dass einer seiner klassenkameraden im ersten Lj etwas mit ner 7 am anfang bekommt... für 2005 ist das ja kein problem aber im jahr 2006 wird das schon etwas enger wenn man beachtet dass der in 2. Lj nochmal mehr bekommt...

Brutto mag es ja auch soviel sein, aber nach neuer Rechtsprechung wird das Nettoentgelt zur Beurteilung herangezogen, ob man Anspruch auf Kindergeld hat oder nicht. Bis letztes Jahr wars noch das Bruttoentgelt und damit haben jetzt mehr Anspruch auf Kindergeld.

  • 2 Wochen später...

Ich habe mal ne andere frage:

Wann wird die Zahlung des Kindergeldes (nach vollendung der Ausbildung) gestopt ?

Ich habe diesen Winter meine Prüfung bestanden und bin nach der Präsentation arbeitslos, da es leider keine möglichkeit für mich gibt übernommen zu werden.

Jetzt stellt sich für mich die frage wie lange erhalte ich noch Kindergeld ???

Informiert die Ihk nach der bestanden Prüfung, die Verantwortlichen das die Zahlung nicht mehr berechtigt sind ?

Oder das Arbeitsamt wenn ich mich Arbeitslos melde ?

Oder wird weiter gezahlt, bis zu dem Zeitpunkt wo ich eigentlich (Vertraglich) Arbeitslos werden würde ? (sommer 06)

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

Wieso würdest du vertraglich erst im Sommer 06 arbeitslos? Das Ausbildungsverhältnis endet entweder zum Vertragsende oder - falls dies früher ist - mit Bestehen der Prüfung.

Der standt bei der Familien Kasse müsste so sein, das mein Ausbildungsverhältnis im Sommer 06 endet.

Nun endet es aber (da ich verkürtzt habe) schon diesen Monat !

du bist aber ab bestehe n der Prüfung dann arbeitslos.Weil der Vertrag endet.Die Firma zahlt dir ja auch deinen Lohn nicht weiter bzw du arbeitest nimmer für sie.

Falls es bei der Familienkasse noch falsch steht liegt es an dir es berichtigen zu lassen.Alles andere wäre Betrug.

Ob es als Arbeitsloser Kindergeld gibt weiss ich nicht.War bisher zum Glück noch nicht in der Situation.

du bist aber ab bestehe n der Prüfung dann arbeitslos.Weil der Vertrag endet.Die Firma zahlt dir ja auch deinen Lohn nicht weiter bzw du arbeitest nimmer für sie.

Also, ich weiß wann ich Arbeitslos bin !

Ich will nur wissen was mit dem Kindergeld ist.

Falls es bei der Familienkasse noch falsch steht liegt es an dir es berichtigen zu lassen.Alles andere wäre Betrug.

Heul :( , betrug ist nicht fein. Also überprüfen die das garnicht ?

Dann bin ich mir ja sicher das viele Gelder ohne Berechtigung gezahlt werden.

Ob es als Arbeitsloser Kindergeld gibt weiss ich nicht.War bisher zum Glück noch nicht in der Situation.

Nein gibt es nicht (nicht ohne weiteres).

Und das wollte ich auch nicht wissen !

(Das ist nicht aggressiv gemeint ! Ich bin dankbar für jeden antwort !)

Also zuviel gezahltes Kindergeld wird vom Staate zurückgefordert. Wenn Du es also zu unrecht kassierst, dann richte Dich auf eine Rückzahlung ein. Daß Du arbeitslos bist, wird früher oder später auch an die entsprechenden Stellen dringen, spätestens wenn Dein AG die Jahresmeldungen über Deine Arbeitsstelle macht. Das kann aber dauern.

Allerdings hast Du mit abgeschlossener Berufsausbildung KEIN Anrecht mehr auf Kindergeld, denn Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gilt: "Für ein Kind, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin gezahlt: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet." Es sei denn es gilt: "Ist Ihr Kind arbeitsuchend, kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt werden." (Du bist also unter 21).

Demnach musst Du wohl Wohngeld oder ALG 2 beantragen müssen, wenn Du mit dem ALG 1 nicht auskommst.

Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gilt: "Für ein Kind, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin gezahlt: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet."

Das "bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres" hat sich jetzt anscheinend auf "bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres" geändert?

So jedenfalls hat es meine Mutter vom Amt gesagt bekommen.

MfG

Das "bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres" hat sich jetzt anscheinend auf "bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres" geändert?

So jedenfalls hat es meine Mutter vom Amt gesagt bekommen.

MfG

Da haben Sie ihr einen vom Pferd erzählt. Im Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2005 heißt es explizit: "Ihr Kind wird über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf

ausgebildet wird,...". Eine Änderung für 2006 ist mir nicht bekannt.

Google-Suche: AHHHHHH, die erwähnte Änderung bis 25 gilt ab 2007. Steht im Koalitionsvertrag.

# Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr

Allerdings hast Du mit abgeschlossener Berufsausbildung KEIN Anrecht mehr auf Kindergeld, denn Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gilt: "Für ein Kind, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin gezahlt: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet." Es sei denn es gilt: "Ist Ihr Kind arbeitsuchend, kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt werden.

Das ich nach der Ausbildung kein Anrecht mehr auf Kindergeld habe war mir klar, ich wollte nur wissen wann Sie die Zahlung stoppen. Oder besser gesagt ob das arbeitsamt / die ihk, die Familienkasse informiert das ich keinen Anspruch mehr habe und wenn, wann ?

(habe ich überigens jetzt schon erfahren ! Sobald ich mich arbeitslos melde war es das MIT kINDERGELD ![war irgendwie logisch oder])

" (Du bist also unter 21).

Wie kommst du denn da drauf ?

Demnach musst Du wohl Wohngeld oder ALG 2 beantragen müssen, wenn Du mit dem ALG 1 nicht auskommst.

Wohngeld ? bitte erläutere das etwas für mich ! kann ich das einfach so beantragen oder gehört das zu hartz 4 ?

Wie viel ist ALG 1 Prozentual gesehen ?

MFG

Wohngeld beantragt man beim Wohngeldamt. Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun. Wie hoch das ausfällt hängt ganz von Deiner Lebenssituation, Deiner Wohnung, Deiner Nebenkosten usw. ab. Du kannst zusätzlich noch einen Heizkostenzuschlag beantragen. Eventuell musst Du, wenn Du mit Wohngeld und ALG1 nicht auskommst dann noch zum Sozialamt.

Wieviel ALG1 Du bekommst wirst Du sehen wenn Du beim AA gewesen bist, denn dort wird das berechnet. Bei mir wurde zu Grunde gelegt was ich in dem Betrieb in dem ich ausgebildet wurde bekommen hätte wenn ich übernommen worden wäre. Also bei mir wurde das ALG1 nicht nach dem Aubigehalt berechnet. ALG1 ist ca. 60% des Nettolohns (wobei für die Rentenkasse mehr gemeldet wird, da bei ALG1 auch Sozialversicherung gezahlt wird).

LG Sabine

Wohngeld beantragt man beim Wohngeldamt. Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun. Wie hoch das ausfällt hängt ganz von Deiner Lebenssituation, Deiner Wohnung, Deiner Nebenkosten usw. ab. Du kannst zusätzlich noch einen Heizkostenzuschlag beantragen. Eventuell musst Du, wenn Du mit Wohngeld und ALG1 nicht auskommst dann noch zum Sozialamt.

Wieviel ALG1 Du bekommst wirst Du sehen wenn Du beim AA gewesen bist, denn dort wird das berechnet. Bei mir wurde zu Grunde gelegt was ich in dem Betrieb in dem ich ausgebildet wurde bekommen hätte wenn ich übernommen worden wäre. Also bei mir wurde das ALG1 nicht nach dem Aubigehalt berechnet. ALG1 ist ca. 60% des Nettolohns (wobei für die Rentenkasse mehr gemeldet wird, da bei ALG1 auch Sozialversicherung gezahlt wird).

LG Sabine

Vielen Dank !!!!

da werde ich mich doch gleich nochmal mit dem Arbeitsamt und dem zuständigem Wohngeldamt in Verbindung setzen.

MFG

Wieviel ALG1 Du bekommst wirst Du sehen wenn Du beim AA gewesen bist, denn dort wird das berechnet. Bei mir wurde zu Grunde gelegt was ich in dem Betrieb in dem ich ausgebildet wurde bekommen hätte wenn ich übernommen worden wäre. Also bei mir wurde das ALG1 nicht nach dem Aubigehalt berechnet. ALG1 ist ca. 60% des Nettolohns (wobei für die Rentenkasse mehr gemeldet wird, da bei ALG1 auch Sozialversicherung gezahlt wird).

LG Sabine

Das ist bei Dir aber dann schon ein wenig her oder? Mittlerweile wird das ALG 1 sehr wohl von der Auszubildendenvergütung errechnet und nicht mehr von einem fiktiven Lohn, den man nie erhalten hat. Das galt nur bis 2003 oder 2004.

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