Veröffentlicht 3. Januar 200619 j Hallo. Ich bin kurz vor dem Abschluss meiner Ausbildung,die am 27 Januar mit der Präsentation endet. Nun schickt mich mein Arbeitgeber die restlichen 3 Wochen nach Österreich (Von Sonntag abends bis Freitag Abends) und somit habe ich überhaupt keine Zeit miene Präsentation vorzubereiten. Ich denke, dass mein Arbeitgeber noch meine restliche Zeit im Unternehmen ausnutzen möchte,da ich das Unternehmen verlassen will ( Ich komme einfach mit den Leuten nicht klar). Sie würden ja davon profitieren,da ich ja meine Überstunden nicht abarbeiten werde und da kommt nun doch einiges zusammen. NAchdme ich darauf hingewiesen habe, dass ich die Präsentation noch machen muss, meinte mein Arbeitgeber, dass ich das am Wochenende auch machen kann. Ich denke nicht, dass das mit Rechten Dingen zu geht und wollte mir eine Bestätigung holen.
4. Januar 200619 j Hi, der Betrieb ist verpflichtet dich für deine Projekttätigkeiten (PP, Doku, Projekt) freizustellen. sprich: Er hat dir Zeit während deiner Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht so verstösst er gegen die Ausbildungsverordnung der IHK. Er kann während der Projektzeit (FiSI 40 Std.) niht über deine Arbeitskraft verfügen. Falls nötig wende dich an die IHK. Gruß Günter
4. Januar 200619 j der Betrieb ist verpflichtet dich für deine Projekttätigkeiten (PP, Doku, Projekt) freizustellen. sprich: Er hat dir Zeit während deiner Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Gibst Du dafür bitte auch eine nachvollziehbare Quelle an? ... Projektzeit (FiSI 40 Std.)... Korrektur: 35 Stunden. Die Erstellung der Präsentation zählt übrigens nicht zu den 35 Stunden. bimei
4. Januar 200619 j Gibst Du dafür bitte auch eine nachvollziehbare Quelle an? Wenn ichdas richtige verstehe JA die Ausbildungsverordnung der IHK :floet:
4. Januar 200619 j Wenn ichdas richtige verstehe JA die Ausbildungsverordnung der IHK :floet: Sorry, die Stelle finde ich nicht. Kannst Du das bitte näher präzisieren? gruss, timmi
4. Januar 200619 j Soweit ich weiss steht das im Jugendarbeitsschutzgesetz. Aber euer Pauker muß Euch doch Infos dazu gegeben haben!
4. Januar 200619 j Was hat jetzt das Jugendarbeitschutzgesetz damit zu tun? Das gilt aber nur für Minderjährige und bisher hat niemand davon gesprochen. Frank
4. Januar 200619 j Ich bin zwar kein Jugendlicher mehr,denke trotzdem,dass dies ebenfalls für mich gilt. Wieviel Zeit sollte ich denn für die Präsentation bekommen??Die Projektdokumentation ist ja schon abgegeben.
4. Januar 200619 j (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Quelle Also das greift dann wohl nimmer - und ist OffTopic Und ich habe die Ausbildungsordnung auch gerade durchgelesen und kann keine klärende Stelle finden. Fab$tar nenne doch mal den entsprechenden Paragraphen (gibts hier)
4. Januar 200619 j Danke für die INfos an Alle. Habe nun bei der IHK angerufen und die haben mir gesagt ,ich sollte versuchen auf die humane Art und Weise mit meinem Arbeitgeber zu reden und das habe ich auch versucht. Ohne Zweck. Es interessiert die einfach nciht und mein Arbeitgeber wusste sehr wohl, dass er mich nicht freistellen muss.....Nun ja.....es gibt Mittel und Wege......Das Ergebnis wird noch folgen (-:
9. Januar 200619 j @Rumak18 Hoffe, du hast inzwischen in den unangenehmen sauren Apfel gebissen und deine Präsi zuhause entwickelt. In jedem Fall drücke ich dir die Daumen. Und übrigens: Ich habe auch am 27.1. in München :floet:
29. Mai 200718 j Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Muss ich die Abschlußpräsentation zu hause machen oder gehört diese zu meinen betrieblichen Aufgaben, so daß ich sie auch im Betrieb machen kann? Also ich weiß das ich mich wohl dafür freistellen lassen kann, um die Präsentation zu hause zu machen. Ich würde Sie aber grundsätzlich lieber im Betrieb anfertigen, mein Vorgesetzter meint aber, wenn ich im Betrieb bin, dann habe ich grundsätzlich mein Tagesgeschäft zu erledigen und nicht die Abschlußpräsentation. Kann wer helfen? Gruß Acid.
29. Mai 200718 j Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.Also: nur Freistellung für die reine Prüfungszeit, fürs Projekt, für die schriftlichen Prüfungen und für die mündliche Prüfung. Für etwaige Vorbereitungen zur Prüfung gibt es keine Freistellung.
30. Mai 200718 j Ist aber sehr traurig... Dann kan ich ja vom Glück reden, dass ich für alle meine Aufgaben rund um die Prüfung ausreichend Zeit im Praktikumsbetrieb bekomme.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.