Veröffentlicht 21. März 200619 j Hi! Letzte Woche (wir hatten interne Prüfungsvorbereitung) ist uns aufgefallen das das "Sachwortverzeichnis" teilweise falsche Seitenagaben enthält!!! Und um den Stress in der Prüfung zu verhindern ist es gut das schonmal zu wissen und es wäre gut das hier so bisschen zu sammeln... Meistens ist das Thema dann bisschen weiter hinten oder vorne - aber bei dem Stress in der Prüfung ist es nicht so der Hit da rumzusuchen... Weiß leider nicht mehr alle - aber zB bei CSMA/CD ist Seite 260 angegeben RICHTIG ist aber 265 bzw 266 ! bei CSMA/CA sind 236 und 243 angegeben. 235 = "Programmtest" und 243="Anwenungssoftware" RICHTIG wären ebenfalls 265 bzw 266! bei DNS sind 236 (Programmtest) und 248 (Netzprotokolle) angegeben... gefunden hab ich nur die Übersetzung auf 265! Also: Ändern und bitte erkannte Fehler hier posten! Man hat einfach in der Prüfung nicht die Zeit und ruhe da rumzusuchen... MfG Edit: Achja hab die neuste Auflage (4. Auflage 2005). Ein neues kommt laut Verlag frühestens Frühjahr 2007!
21. März 200619 j Ja das ist bei uns auch in einer "internen" Prüfungsvorbereitung aufgefallen ... O_o eetwa vom AITA Verein? Kennen wir uns zufällig?
21. März 200619 j nene war von meinem arbeitgeben einer großen blauen versicherung.. und "interne vorbereitung" heißt: 3 vorträge (die aber gut waren - vor allem viren, trojaner, DoS, usw) und den rest selber vorbereiten und den mitazubis vortragen
21. März 200619 j nene war von meinem arbeitgeben einer großen blauen versicherung.. Sind die nicht fast alle blau? Agrippina, Zürich, Dt. Herold, DeuBa-Leben, Patria, Iduna, Axa ... gruss timmi (früher mal bei der mit dem Z - wie zynisch)
21. März 200619 j Gutee Idee! Das mit den CSMs ist mir auch schon aufgefallen. Man darf bei unserer IHK keine Ergänzungen ins Buch schreiben, eine kleine Korrektur des Inhaltsverzeichnisses sollte aber doch erlaubt sein, oder? Was meint ihr? Und ja, ich werde noch meine IHK befragen...
21. März 200619 j @timmi: naja es ist wohl die größte deutschlands... und wenns noch nicht reicht: man kann auch fußball schaun... in münchen...
25. März 200619 j Habe meiner IHK mal den Sachverhalt gemailt und gefrag ob ich Änderungen im Stichwortverzeichnis vornehmen darf. Antwort: "Änderungen wie die von Ihnen beschriebenen sollten OK sein!" - Na toll, wie präzise... :hells: Also ich werde Abweichungen nun ganz leicht mit Bleistift eintragen, so dass es beim kurzen Durchblättern nicht auffällt...
27. März 200619 j Habe meiner IHK mal den Sachverhalt gemailt und gefrag ob ich Änderungen im Stichwortverzeichnis vornehmen darf. Antwort: "Änderungen wie die von Ihnen beschriebenen sollten OK sein!" - Na toll, wie präzise... :hells: Druck dir die mail aus, geh mit der nochmal zu deiner ihk, lass dir da nen stempel und ne unterschrift drauf machen (am besten von dem sachbearbeiter mit dem du geschrieben hast) und nimm das ganze dann mit zur prüfung oder lass dir das ganze noch mal offiziell per brief zukommen. Man weis ja nie, vielleicht darfst sonst die prüfung nochmal schreiben.
28. März 200619 j Ich habe hier einen Zettel mit IHK Logo darauf, den ich bei einem Prüfungsvorbereitungskurs erhalten habe. Darauf steht, dass Ergänzungen im IT-Handbuch erlaubt sind. Es ist auch ein Beispiel aufgeführt: Wenn ein Standard wie USB1 und USB2 erläutert sind, es aber noch einen neueren (z. B. USB3) gibt, darf man diesen und dessen Spezifikationen ins Handbuch eintragen. Stimmt das? An welche Kontaktperson von der IHK kann ich diese Frage richten?
28. März 200619 j An welche Kontaktperson von der IHK kann ich diese Frage richten?Ohne Kenntnis der für Dich zuständigen IHK wird Dir das hier niemand beantworten können. Um solchen Fragen künftig vorzubeugen, trägst Du "Deine" IHK am besten als "Wohnort" im Profil ein. gruss, timmi
28. März 200619 j Wenn es um die aktuellste Auflage des IT Handbuches geht dann nutzt das englische Inhaltsverzeichniss. Ich meine mich erinnern zu können das dort die Seitenzahlen stimmen. (Habe das Buch nicht, da ich fertig mit der Aubildung bin)
28. März 200619 j Hab auch die 4. Auflage 2005 Hab das ganze mal mit CSMA/CD überprüft: Also bei mir stimmt die Seitenangabe!
28. März 200619 j also bei uns ist es erlaubt, post-its und bemerkungen ins handbuch zu kleben/schreiben.
28. März 200619 j @CeNoRiDeR: du willst mir ernsthaft erählen das bei dir bei csma/cd nicht seite 260 steht...? lol dann haben die 2 verschieden 4. auflagen
29. März 200619 j hab weiter gecheckt...Also csma/cd find ich wirklich auch der richtigen Seite! VPN gedoch ist auch bei mir falsch....
30. März 200619 j Bei der Prüfung sind durchaus auch Einmerker an den Seiten erlaubt. Das erleichter auch das Suchen ungemein. Hab das auch gemacht, da ich in der ZP feststellen musste, dass das Suchen nach bestimmten Themen extrem zeitaufwenig ist. >> Einmerker ersparren das nervige Suchen Meine Einmerker ( 4. Auflage 2005) 33 Geschäftsprozesse 40 Netzplan 109 Systemkomponenten 185 Software 197 Prog.sprachen 201 Symbole DFP, PAP 205 Algorithmen 217 UML / V-Modell 223 Datenbanken 233 Softwareentwicklung / V-Modell 235 Software Qualität 259 OSI-Model / Netzwerkstrukturen 263 Ethernet 265 LAN-Begriffe 267 OSI-Schichten / Zugriffsverfahren 269 VPN 275 WLAN 285 VoIP 331 Projekte 335 Pflichten- , Lastenheft 337 Projetmanagement 339 Sicherheit / Normen /Qualität 359 Prüfzeichen 363 Datenschutz / Datensicherheit 365 Datensicherheit / Vieren 369 Verschlüsselungsverfahren 373 Fachliches Englisch 385 Marketing 387 Marktforschung / Markterkundung 391 Preispolitik 407 Mägel 415 ReWe / KLR 421 Kostenartenrechung 423 Kostenstellenrechung 425 Gemeinkostenzuschlagssätze 427 Kostenträgerblatt 435 Controlling 441 Inhalt Deutsch 455 Inhalt Englisch So das wären dann alle gewesen Wunsch euch allen viel Erfolg und gutes Gelingen bei der Prüfung
31. März 200619 j Bei der Prüfung sind durchaus auch Einmerker an den Seiten erlaubt. Das ist eine unzulässige - und damit eventuell gefährliche - Pauschalierung. Denn das wird von IHK zu IHK anders gehandhabt. gruss timmi
31. März 200619 j Das kann ich nicht sagen ob das IHK spezifisch ist bei uns (IHK Augsburg-Schwaben) ist es jedenfalls zulässig
31. März 200619 j steht unteranderem auf der Seite mit den Hinweisen zur Prüfung, obs erlaubt ist oder nicht
4. April 200619 j jeder bekommt eine Einladung von der IHK zur AP da steht laut IHK (Telfongespräch) drauf was man darf und nicht. mfg byte
5. April 200619 j jeder bekommt eine Einladung von der IHK zur AP da steht laut IHK (Telfongespräch) drauf was man darf und nicht. Ach? ... Ach was ... Solange Du die IHK nicht nennst, kann hier niemand etwas mit Deiner Aussage anfangen. Denn das ist von IHK zu IHK verschieden. gruss, timmi
5. April 200619 j steht unteranderem auf der Seite mit den Hinweisen zur Prüfung, obs erlaubt ist oder nicht Quelle???
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