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Geschrieben

Ahoi,

Frage I:

Welches Organ bzw. welche Einrichtung gehört nicht zur betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz? (Eine Antwort)

1) Jugend- und Auszubildendenvertretung

2) Einigungsstelle

3) Wirtschaftsausschuss

4) Tarifkommission

5) Betriebsversammlung

Frage II:

Welche der folgenden Aussagen ist falsch? (Eine Antwort)

1) Die spezielle Anfrage ist eine verbindliche Willenserklärung des Käufers an den Verkäufer, angefragte Produkte zu den benannten Bedingungen zu kaufen.

2) Die allgemeine Anfrage dient der Informationsbeschaffung

3) Durch eine Anfrage ist der Käufer rechtlich nicht gebunden.

Frage III:

Ein Rechnungsbetrag über DM 3911,66 soll in Euro ausgewiesen werden. Welcher Betrag ist richtig?

1) 1955,83 Euro

2) 2000,00 Euro

3) 3911,66 Euro

4) 7650,54 Euro

------------------

Webentwickler

http://www.wetterfee.com

Geschrieben

hallihallo!

jetzt habe ich mir doch einfach gedacht, daß die zeit reif ist, mich auchmal öffentlich zu blamieren... biggrin.gifbiggrin.gif

also:

zu 1.) ich ra.. ähh... sage mal nr.2

zu 2.) nr.1

zu 3.) nr.2

naja... ich habe ja noch ein bißchen zeit bis im mai... biggrin.gifbiggrin.gif

niggel

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler:

Ahoi niggel,

eine oft gestellte Frage in der Prüfung.

Bist Du sicher? (Bei Frage 1?)

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler:

Ahoi,

Frage I:

Welches Organ bzw. welche Einrichtung gehört nicht zur betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz? (Eine Antwort)

1) Jugend- und Auszubildendenvertretung

2) Einigungsstelle

3) Wirtschaftsausschuss

4) Tarifkommission

5) Betriebsversammlung

Frage II:

Welche der folgenden Aussagen ist falsch? (Eine Antwort)

1) Die spezielle Anfrage ist eine verbindliche Willenserklärung des Käufers an den Verkäufer, angefragte Produkte zu den benannten Bedingungen zu kaufen.

2) Die allgemeine Anfrage dient der Informationsbeschaffung

3) Durch eine Anfrage ist der Käufer rechtlich nicht gebunden.

Frage III:

Ein Rechnungsbetrag über DM 3911,66 soll in Euro ausgewiesen werden. Welcher Betrag ist richtig?

1) 1955,83 Euro

2) 2000,00 Euro

3) 3911,66 Euro

4) 7650,54 Euro

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