22. März 200619 j Hallo alle zusammen, ich übersetze für ein Unternehmen deutsche texte ins französiche. Jetzt will das Unternehmen das ich denen eine Rechnung schreibe. Kann ich als privat person einfach eine Rechnung schreiben? Ist das so alles legal ? oder auf was muss ich achten? hab echt keine Ahnung wie das alles gehen soll. Für einige Tipps wäre ich dankbar. mfg 2short
22. März 200619 j Jeder Kassenbong ist eine Rechnung Naja, ich denk mal, wenn du alles drauf schreibst, was auf eine rechnung soll und von deiner seite her vorhanden ist, ist alles ok. Also: - Leistungsempfänger - Leistungsbieter - Welche Leistung - Rechnungsbetrag - Datum - etc. Gerichtsstand ist zB etwas wo ich jetzt nicht wüsste was man als Privatperson schreiben soll. Nichts?
22. März 200619 j ok..danke für die info...! aber wie sieht es jetzt mit der mwst aus ? muss das auch drauf ? :rolleyes:
22. März 200619 j hmmm...was stimmt denn jetzt ? :rolleyes: muss ich ein gewerbe anmelden oder nicht ? hätte bitte gerne noch eine 3 Meinung..wenn sich einer von euch damit auskennt
22. März 200619 j aber wie sieht es jetzt mit der mwst aus ? muss das auch drauf ?Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) darfst du nur dann ausweisen, wenn du gewerblich tätig bist. Ausserdem musst du sie dann auch tatsächlich ans Finanzamt abführen! Du kannst ja nicht einfach als Privatmann hingehen, eine Rechnung schreiben, 16% Umsatzsteuer draufpacken und trotzdem alles in die eigene Tasche stecken - das wäre nichts anderes als Steuerhinterziehung und damit strafbar. Zu deiner Ursprungsfrage: http://www.google.com/search?q=%22rechnung%20schreiben%20als%20privatperson%22
22. März 200619 j muss ich ein gewerbe anmelden oder nicht ? Prinzipiell musst du für gewerbliche Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden. Zudem solltest du, falls du auch Angestellter bist, deine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber absegnen lassen. http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/anmeldung/index.html
22. März 200619 j Was die Umsatzsteuer betrifft, solltest Du Dich auch über die Kleinstunternehmerregelung informieren (Infos gibt's z.B. hier)! Damit entfallen dann so lästige Pflichten wie Abfuhr ans Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, etc.pp. aber auch so nützliche Rechte wie Rückerstattung der Vorsteuer, z.B. bei Investitionen. Dafür musst Du auf der Rechnung einen Hinweis haben, dass Du als Kleinstunternehmer gemäss §19UstG von der Umsatzsteuer befreit bist. Im Zweifel informier Dich vor der ersten Rechnung einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt und/oder Steuerberater. ICQ
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