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Generelle Fragen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

derzeit beschäftigen mich folgende Fragen:

1.

Wo schreibe ich den Vermerk auf das Glossar in meine Dokumentation hin?

In das Inhaltsverzeichnis oder in die Einleitung? Eventuell woanders hin oder auch gar nicht?

2.

Gehört die Ehrenwörtliche Erklärung in die Dokumentation oder ist das Einschicken des Schreibens an die IHK völlig ausreichend ?

wenn Dokumentation, am Anfang oder eher in den Anhang?

3.

Kommt das Quellenverzeichnis auf eine seperate Seite oder kann direkt danach auch das Glossar folgen?

4.

Ist ein Inhaltsverzeichnis für das Glossar anzufertigen, oder ist es inordnung einfach mit der Seitenzahl 1 erneut zu beginnen?

Hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen :)

mfg

shab

1.: Ins Inhaltsverzeichnis, oder verstehe ich deine Frage falsch?

2.: Du meinst sicher die Bestätigung, dass du das Projekt alleine durchgeführt hast usw...: eigenständiges Dokument, ich würde es hinter die Dokumentation packen.

3.: Kommt drauf an, wenn du nur 2 Begriffe im Glossar hast und drei Quellenangaben, kann es sicher auf eine Seite, ich finde aber eine Trennung auf 2 Seiten besser.

4.: ein einziges Inhaltsverzeichnis für das Glossar? Besser ist, im eigentlichen Hauptinhaltsverzeichnis einen Oberpunkt "Anhang" zu verwenden und dort die einzelnen Dokumente aufzuführen. Der Anhang hat eine eigene Seitennummerierung.

  • Autor

re,

zu1.

Ich meine den Satz der den Verweis auf das Gloassar gibt.

"Wörter die mit xyz gekennzeichnet sind werden im Glossar erläutert"

Kann ich den in das Inhaltsverzeichnis schreiben?

hoffe auf baldige Antwort :>

mfg

shab

Archiv

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