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Probezeit nach Übernahme

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen!

Ist eine Übernahme aus dem Ausbildungsvertrag ohne Probezeit eigentlich rechtmäßig?

Falls "ja", wie üblich/unüblich ist sowas?

Danke!

wieso sollte es nicht erlaubt sein?

nachdem dich dein arbeitgeber schon kennt, kann es durchaus der fall sein.

würd aber sagen das mit probezeit üblich ist.

ist doch toll für den übernommenen, wenn er gleich ohne probezeit übernommen wird...

ist doch toll für den übernommenen, wenn er gleich ohne probezeit übernommen wird...

Das kann auch individuell anders sein. Denn die Probezeit dient ja beiden Parteien, um herauszufinden, ob es miteinander klappt.

gruss timmi

Unüblich ist es nicht. Rechtlich erlaubt ist es auf jeden Fall. Es beginnt ja ein neues Arbeitsverhältniss. Das Ausbildungsverhältniss endet mit bestandener Prüfung

Unüblich ist es nicht. Rechtlich erlaubt ist es auf jeden Fall. Es beginnt ja ein neues Arbeitsverhältniss. Das Ausbildungsverhältniss endet mit bestandener Prüfung

Du musst es so sehen: der arbeitgeber kennt dich seit der Ausbildung, d.h. er hatte da schon ein halbes Jahr zeit, dich zu feuern. im Anschluss daran heißt es (seitens des Arbeitsgebers): ich willl den/diejenige haben! Ohne Probezeit! Weil: der passt (zu) mir!

Ist doch super... wo ist das Problem? Der Ex-Azubi weiß ja auch, worauf er sich einläßt... kennt den Laden ja auch nicht erst seit gestern...

Nebenbei bemerkt: sonst biste spätestens nach nem Monat raus aus dem Vertrag... sofern du daruf Bock hast. Lang lebe die Kündigungsfrist! Wo ist das Problem?

just my 2 cents...

wieso gehen manche davon aus, dass er ein problem damit hat ;)

er hat doch einfach nur eine frage gestellt...

Es kommt sicherlich nicht so häufig vor, ist aber erlaubt.

wieso gehen manche davon aus, dass er ein problem damit hat ;)

er hat doch einfach nur eine frage gestellt...

Es kommt sicherlich nicht so häufig vor, ist aber erlaubt.

Berufskrankheit? frei nach: der will wat wissen? Mist... dann hat er bestimmt nen Problem. Und das Problem taucht früher oder später auf meinem Schreibtisch auf. :rolleyes:

Natürlich hast Du völlig recht.. oftmals werden Probleme hineininterpretiert, wo eigentlich keine sind.

Du musst es so sehen: der arbeitgeber kennt dich seit der Ausbildung, d.h. er hatte da schon ein halbes Jahr zeit, dich zu feuern.

Du meinst während der Probezeit in der Ausbildung? Dann meinst Du nämlich mit halben Jahr sicherlich auch 1 - 4 Monate nach §20 BBiG! ;)

Ich wurde nach der Ausbildung auch übernommen ohne neue Probezeit.

Gruß,

Containy

Jupp.. stimmt... 4 Monate. Wie kam ich denn da auch sechs?? Komisch...

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