Veröffentlicht 5. Mai 200619 j Hallo wenn man Arbeitstechnisch bedingt einen 2. Wohnsitz einrichtet, kann man ja die Einrichtung bzw. Erstrenovierung desselben im Einkommensteuerjahresausgleich absetzen. Mein Problem ( bzw hat das wohl jeder ) ... ersteinmal nen Großeinkauf ( 250 Euro) und dann kommen täglich viele Sachen dazu, die aber meist kleine Beträge unter 10 Euro sind, aber in der Summe doch bestimm wieder 100 oder mehr Euro ausmachen. Kann man da jeden Beleg einreichen oder nur die die z.B mehr als 10 Euro ausweisen ? Sind bei mir ne Menge kleine Belege ( Schrauben hier, Kleber da, Farbe hier, Glühlampen da uswusw), aber dei Summe alle ist eben doch viel
8. Mai 200619 j Alle Belege sammeln und dann abrechnen. Es gibt keine mindestausgabe. Allerdings gibt es für den berufsbedingten Umzug auch klare Regeln für die Anerkennung, und AFAIR eine Pauschale. Also erstmal nachrechnen ob man überhaupt die Pauschale übersteigt.
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