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Nachkorrektur gerichtlich anordnen?


Sigi

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Hi,

oehm ja hatte Akteneinsicht und ich fand ein paar Punkte strittig. Da keiner vom Pruefungsausschuss anwensend war, konnte ich es nicht mit den Leuten bereden. Da es anscheined zwischen mir und dem von der IHK zu unstimmigkeiten gekommen ist, meinte er nur noch:

2te Akteneinsicht bekommen sie nicht, Rechtlich ist alles mit der Rechtsabteilung geklaert, heute(bei der Akteneinsicht wurde ausgemacht, dass ich sie zur Muendlichen durchgehen kann mitn Pruefungsausschuss) wird sie nicht geprueft und sonst auch nicht mehr. Wenn sie ein Problem damit haben, schreiben sie eine formlose beschwerde(oder was auch immer) und dann geht das ganze an das Verfassungsgericht(oder welches auch immer) nach Regensburg.

Ich ueberleg halt jetzt was ich tue. Mir gehts nich wirklich um die 0,1 oder 0,2 oder 0,0 die am ende zusaetzlich rauskommen koennten, mit 2,1 insgesamt komm ich schon auf die BOS aber mir gehts hier ums Recht. Mir will es irgendwie nich in den Kopf dass ich mich damit zufrieden geben muss, dass ich nur gerichtlich eine Nachkorrektur bewirken kann und soweit ich gehort habe, hab ich da auch nur ne sehr sehr geringe Chance zu gewinnen?

Wie sehen meine Moeglichkeiten aus?

Ach jo IHK ist Passau Niederbayern.

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der Prüfungsausschuss ist NIE bei einer Akteneinsicht dabei. Er wird im Falle eines Widerspruchs zusammen gerufen und gibt der Kammer ein Statement dazu ab. Alles weitere entscheidet die Kammer.

Der Rest steht auf der Prüfungspage .... Fazit: Lass es, grade wenn Du sowieso bestanden hast. Dauert lange, kostet Geld und bringt praktisch nix.

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Also Du willst eine Nachkorrektur erreichen, von der Du Dir aber nicht einmal eine gravierende Ergebnisveraenderung versprichst und kannst den Anspruch nicht begruenden. Dafuer willst Du vor Gericht ziehen? Mann - lass es! Den Richter moechte ich sehen, der Dir nicht den Kopf waescht, was Dir ueberhaupt einfiele, seine kostbare Zeit zu stehlen, die er eigentlich fuer wirklich wichtige Faelle baeuchte, nebst saftigen Gebuehrenbescheid versteht sich, falls so etwas ueberhaupt zur Klage zugelassen wird.

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... nebst saftigen Gebuehrenbescheid versteht sich ...
Zusätzlich sollte man noch so manchen Taler für den Anwalt zurücklegen. Die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht unterliegt zwar meines Wissens nicht der Anwaltspflicht, aber wer kennt sich im Verwaltungsrecht schon so gut aus, dass man sich selber vertreten kann?
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