Master-Tom Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Hallo, hat jemand eine Vorlage für eine schriftliche Ausbildungsverlängerung, was das alles drin stehen sollte ?
fi-ausbilden Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Die Ausbildung verlängert sich automatisch, wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast. Maximal ein Jahr! §21 BBiG http://www.fi-ausbilden.de/Rechtliche-Grundlagen.90.0.html
Master-Tom Geschrieben 14. Juli 2006 Autor Geschrieben 14. Juli 2006 Aber das steht kann auf Verlangen des Auszubildenden Also muss es von mir kommen.
fi-ausbilden Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Ja, Du muss sagen, dass Du es nochmal versuchen willst. Dein Arbeitsvertrag ändert sich aber nicht... Formlos also...
Master-Tom Geschrieben 14. Juli 2006 Autor Geschrieben 14. Juli 2006 Dein Arbeitsvertrag ändert sich aber nicht. ?? Wieso sollte der sich auch ändern. Muss ich das dann mündlich oder schriftlich machen ?
Gast Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen eines Ausbildungsvertrages (kein Arbeitsvertrag, Thomas ) bedürfen zwingend der Schriftform (BBiG § 11). Also solltest du deinen Wunsch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses (BBiG § 21) sicherheitshalber auch schriftlich äussern. Wenn du ganz sicher gehen willst, lässt du dir den Eingang des Schreibens auch noch bestätigen. Zum Nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html
Master-Tom Geschrieben 14. Juli 2006 Autor Geschrieben 14. Juli 2006 sicherheitshalber auch schriftlich äussern. Wenn du ganz sicher gehen willst, lässt du dir den Eingang des Schreibens auch noch bestätigen. Die leg ich dem Chef einen Tag später direkt vor die Nase
Master-Tom Geschrieben 14. Juli 2006 Autor Geschrieben 14. Juli 2006 Eine Frage hätte ich noch. Der Arbeitgeber bekommt wohl auch einen Bescheid über das "nicht bestehen". Stehen dort die Gründe für das nicht bestehen drin ? Also z.B. nicht erscheinen, Berweigerung , etc...
fi-ausbilden Geschrieben 15. Juli 2006 Geschrieben 15. Juli 2006 Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen eines Ausbildungsvertrages (kein Arbeitsvertrag, Thomas ) bedürfen zwingend der Schriftform (BBiG § 11). Ups :-)
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