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Garantie..Wandlung..Recht??


Ty4Pi

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Hallo ... ich habe das zwar mal gelernt, aber finde da nix mehr drüber über die Wandlung von Kaufverträgen.

Folgender Fall:

Im Januar Notebook gekauft:( 6Monate garantie ...2 Jahre Gewährleistung)

Im März das erste mal repariert ( Mainboard getauscht)

Im Juni wieder Mainbaord kaputt

Seit dem ist die Hardware im Service weil das Mianboard vom Hersteller nicht geliefert werden kann.

Ich habe ein Leihnotebook bekommen; ein endgültiger Liefertermin für das Mainboard ist nicht bekannt.

Kann ich schon verlangen, dass der Kaufvertrag gewandlet wird und ich ein NEUES Laptop bekomme?

Steht mir ein Laptop für den vollen Kaufpreis des alten zu oder wird mir da was abgezogen, weil es ja schon 6 Monate alt war, als es zu Reparatur ging?

Wenn nicht, wieviel % wird einem da abgezogen?

Achja: es war KEIN Internetkauf ... ich habe es in einem Hardwaregeschäft vor Ort gekauft

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so, man darf 2x nachbessern. Wenns wieder ned klappt, dann kannst du dein Geld zurückfordern oder auch ein gleichwertiges Produkt anfordern ...

Wie ich das jetzt lese, ist dein Notebook das zweite Mal in Reparatur. Und das seit Juni? Was vom Gesamtbetrag abziehen werden sie dir wohl in diesem Fall nicht. Ich würde in dem Fall mein Geld zurück wollen.

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jo ..genau ... ist seit Juni weg ( im März war es nur 10 Tage weg) ...

am 20. Juni eingereicht und ist immer noch weg

naja ... ich habe ein gleichwertiges Laptop ( bis auf das Display anstelle 1680*1050 nur 1280*800 ) als "Leih-Laptop" bekommen.

so gesehen kann es mir ja eigentlich egal sein, wie lange es noch dauert

naja ... noch mal 4 Wochen warten und dann mal weitersehen, was passiert

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Hi,

ich empfehle nachfrist setzen und wenn diese dann nicht eingehalten wird geld zurück

(Schriftlich fixieren! auch, das du dann dein geld zurückwillst)

Ich empfehle, da immer Einschreiben mit Rückschein, weil dann kannst dir sichersein, das die das auch bekommen haben, weil meistens reden die sich raus,

Gruß

BlackCat

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Hab mal ne Frage zum Nachbesser. Geht aber um ein Handy. Wenn ich das Telefon beim lokalen Update Partner von Benq Siemens abgebe muss ich ja nix zahlen sondern die Rechnen das selbst mit Benq Siemens ab.

Zählt das dann halt auch wenn ich es wegen ein und demselben Fehler ständig bei denen abgebe?

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  • 5 Wochen später...

so ... mal wieder hochschieb

aktuell:

Notebook kann nicht repariert werden;

Hersteller des Mainboards ist nicht aufzutreiben ...kein Ersatzmainboard zu finden ... bbekomme nen neues Lappi

Folge: Kann ich nun den kompletten Kaufpreis zurückverlangen, oder kann mir der Verkäufer da was abziehen, da ich es ja schon 5 monate genutzt habe?

Oder können die auch sagen, wir stellen Dir nen neues Lappi hin mit dem gleichen Wert?

Wie gesagt:

das ist nen Hänlder vor Ort ... bin ich seit 10 Jahren Kunde und machen mir immer faire Preise

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naja ..

prinzipiell will ich ja nix besseres als im januar ... war nen Centrino mit 1,83 GHz und ne X600 GraKa ... aber nen 15,4" Display mit 1650*1080 Auflösung

Dual Core brauch ich nicht ... und alles was ich mit dem Ding gemacht habe ging soweit reibungslos ( auch mal Civi4 zocken in vollster Auflösung)

Grob gesagt wäre es cool wenn ich wieder so Ding bekommen würde und noch den einen oder anderen Euro rausbekommen würde :) ... wird bestimmt ne spaßige sache das so hinzubiegen

Naja ... warten witr mal den Freitag ab

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prinzipiell wird kann ich ja ne Wandlung verlangen und dann müssen die mir den Kaufpreis zurückerstatten ( grob 1200 Euro)

nen gleichwertiges neues notebook kostet aber ja nur noch 1000 Euro ( grob gesagt) ...

also 200 Euro bar über ...

so sieht die theorie aus ... mal gucken was die praxis bringt

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wenn du es so rechnest, dann hast du recht. Du kannst die Wandlung verlangen und dein Geld wieder rauskriegen. Sollten das jetzt die angesprochenen 1200 € sein und du kaufst dir wieder eins für 1000 €, bleiben in der Tat 200 € über.

ICh meinte vorher eher, das du meinst, du kriegst dein volles Geld wieder + noch einen Zusatz :)

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