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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

mein Nachbar hat sich auf den seiten von lovebuy.de angemeldet, ohne auf

die Anmeldegebühr von 9,95 Eur zu achten. Er hat falsche Adressangaben

gemacht und ebenfalls falsche Kontodaten angegeben.

Eine Woche später kam eine E-Mail in der er zu einer Zahlung von 23,10 Eur

aufgefordert wurde (Anmeldegebühr+Bearbeitungsgebühr+Überweisungsrückgang..).

Bei der zweiten Mahnung, die per E-Mail von einem Anwalt kam,

hat er dann mit Murren und Knurren bezahlt.

Anschließend kam auch eine Zahlungsbestätigung.

Jetzt, 4 Wochen später will der Anwalt der die zweite Mahnung geschickt hat,

knapp 50 Euro Bearbeitungsgebühr.

Jetzt kam er zu mir und hat mich nach meinem Rat gefragt, aber bei

sowas bin ich selbst überfordert. Deshalb nun die Frage an euch,

wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus, muss er bezahlen?

mfg

Wenn es klar und deutlich in den Nutzungs- und Ameldunsbedingungen stand kann man da, meiner Meinung, realtiv wenig machen.

Dein Kumpel könnte in den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen und sich ganz schnell abmelden oder einen Anwalt zuschalten, der allerdings viel kostet, grade wenn man doch im Unrecht ist. Da könnte die Sache auch noch nach hinten los gehen.

Allerdings sollte sich dein Kumpel auf alle Fälle von einem Anwalt beraten lassen, wenn er sich über den Tisch gezogen fühlt oder wenn in aus den Anmelde/Nutzungsbedingungen einfach nicht hervorgeht, das er was zahlen muss. AGBs oder solche Bedingungen lesen, ja da tun die Wenigsten. Also kann man da leicht was übersehen und dann hat man auf einmal eine Rechnung liegen. Gute Seiten weisen oft drauf hin und es geht gleich hervor das man was zahlen muss.

Allerdings hört sich lovebuy auch ziemlich nach Dienstleistung gegen Geld an.

Ich hab ihm auch schon erklärt, das es eigentlich sein

eigenes Verschulden war. Die Gebühr wird auch in dem

Anmeldefenster dargestellt. Wobei ich ihm zugutehalten

muss, dass er nicht der einzige Geschädigte ist, via

Google findet man zig dieser Vorfälle. Weiter äußere

ich mich jetzt mal nicht zu dem Vorgehen der Firma.

Meine Frage oben, bezieht sich eigentlich lediglich noch auf

die knapp 50 Euro Anwaltsgebühr die sie jetzt noch einfordern

wollen.

mfg

hmm habe sowas im hinterkopf, das man die mahngebühren nicht unbedingt zahlen muss wenn man den betrag überweist. sprich er kann seine 9,90€ zahlen und muss meines wissens die mahngebühr nicht zahlen.... (keine ahung ob das wirklich so ist aber sowas war bei mir in der schule mal im gespräch)

hmm die anwaltsgebühr von 50€ sollte er am besten zahlen sonst muss er weiter bearbeitungsgebühren zahlen etc. das kann dann noch teurer werden...

Meine Frage oben, bezieht sich eigentlich lediglich noch auf

die knapp 50 Euro Anwaltsgebühr die sie jetzt noch einfordern

wollen.

Sie wollen das nicht, sondern der Anwalt. Für Anwälte gibt es eine Gebührenordnung (bin jetzt zu faul die rauszusuchen). Je nach Streitwert wird die Gebühr für den Anwalt festgelegt.

Ich weiß nur, dass ich bei Premiere mal meine Karte nicht per einschreiben zurückgeschickt hab und die natürlich (angeblich?) nicht ankam. Die haben dann gleich per Inkassounternehmen eine Gebühr für die fehlende Karte + Inkassogebühren eingefordert. Die Gebühren waren nochmal so hoch wie die für die Karte (2x 35 Euro ung.). U.U. kann das mit den 50 Euro also hinkommen, musst du dort aber mal nachsehen. So ein Anwalt verdient/kostet wohl mehr als ein Inkassounternehmen.

So ein Quatsch. Da würde sich mein Anwalt freuen, wenn er für jede zweite Mahnung 50€ kassieren könnte. Das ist voll überzogen.

30 Tage nach Rechnungserhalt bist du im Verzug. Ab da kann man 4% Zinsen verlangen. Höhere Zinsen oder weiterer Schaden nur, wenn es auch nachweisbar ist.

Da es auf den Erhalt der Rechnung ankommt, ist der Nachweis des Erhalts im Streitfall von Bedeutung.

Da würde sich mein Anwalt freuen, wenn er für jede zweite Mahnung 50€ kassieren könnte.

Eine Mahnung geht normalerweise nicht über einen Anwalt. Mahnen kannst du jeden, der mit der Begleichung seiner Schuld in Verzug geraten ist. Wenn du das dann aber an einen Anwalt übergibst, hat der natürlich auch seine "Kosten". Das sind mit Sicherheit keine 50 Euro, nur um einen Brief zu schreiben, aber nach der Gebührenordnung kann er eine gewisse Menge berechnen je nach Streitwert (u.U. könnten das auch 50 Euro sein). Da ist auch aufgegliedert, was genau und wieviel (z.B. wieviel für einen Brief oder eine Mahnung o.ä.).

Natürlich müsste man das nicht über einen Anwalt machen, genausowenig wie bei meinem Beispiel über eine Inkassofirma. Wenn es aber gemacht wird, dann darf der Anwalt (bzw. bei mir die Inkassofirma) auch sein Geld verlangen.

Wenn er einen Anwalt kennt kann er den ja mal fragen, wie groß seine Chancen sind, dagegen Einspruch zu erheben (weil es unnötig war, das über den Anwalt zu machen usw.). Ansonsten muss er entscheiden ob er das riskieren will oder einen Anwalt für ein Beratungsgespräch (hab mal gehört das erste sei mittlerweile umsonst(?). Früher war das AFAIK ja nicht so) hinzuziehen will. Die Kosten die dann auf ihn zukommen könnten (selbst bei einer Einigung, gerichtl. oder außergerichtl., wird er dann auf den Anwaltskosten wohl sitzenbleiben) werden dann aber wohl höher als die 50 Euro sein.

leichtes Spiel, weil man denkt, der Kunde zahlt schon und scheut den Gang.

Ich würds drauf ankommen lassen, weil es wie gesagt nicht im Verhältnis steht, bei der zweiten Mahnung einen Anwalt hinzuzuziehen.

(weil es unnötig war, das über den Anwalt zu machen usw.).

und ich denke schon das das hier der Knackpunkt ist. Wenn da einer direkt zum Anwalt rennt ohne das das nötig ist, dann ist das doch nicht mein Problem und dann soll er ihn auch selbst bezahlen. Alles andere wäre doch sehr merkwürdig und kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber bin natürlich auch kein Anwalt, sondern ist nur meine persönliche Einschätzung.

Das das in der Praxis natürlich anders gehandhabt wird und eher darauf spekuliert wird das der "kleine Mann" sich schon nicht dagegen wehren wird haben wir ja schon in mehreren Diskussionen festgestellt :)

leichtes Spiel, weil man denkt, der Kunde zahlt schon und scheut den Gang.

Wenn man nicht davon ausgeht, dass die Firma mit dem Anwalt ein Abkommen über eine Umsatzbeteiligung o.ä. hat (wollen wir ja auch gar nicht ;) ), ist dieses Argument für die mahnende Firma völlig irrelevant.

Das das in der Praxis natürlich anders gehandhabt wird und eher darauf spekuliert wird das der "kleine Mann" sich schon nicht dagegen wehren wird haben wir ja schon in mehreren Diskussionen festgestellt :)

So, das bestätigt sich nun auch in diesem Fall. Ich hab meinen Nachbarn

hier auch mal mitlesen lassen und da die Sache ja nicht eindeutig zurück-

gewiesen werden kann, will er jetzt das Risiko nicht eingehen, einen Anwalt

zu nehmen und dann auf den Kosten auch noch sitzen zu bleiben ( keine

Rechtsschutzversicherung).

Hmm, da muss er wohl jetzt durch.

Es hat aber im Nachhinein doch was gebracht, zumindest für mich ;)

Ich war vorher auch nicht rechtsschutzversichert, aber ich hab mir

gestern schon die ersten Angebote zuschicken lassen und gehe jetzt

auch auf nummer sicher.

Danke für die Antworten!

Gruß

sol

  • 1 Jahr später...

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